Sperrfrist: 10. April 2000, 15.00 Uhr

Rede

des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie

Dr. Werner Müller

anlässlich der Energiekonferenz des Deutschen Industrie- und Handelstages

"Energie für die Zukunft – Die Sicht der deutschen Wirtschaft"

"Politik für eine zukunftsfähige Energieversorgung"

am 10. April 2000

in Bonn

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Sehr geehrter Herr Dr. Niethammer,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich dem DIHT und den Kammern ausdrücklich danken, dass sie mit der heutigen Veranstaltung den Energiedialog 2000 unterstützen.

Die deutsche Wirtschaft, so steht es in der Einladung zu dieser Veranstaltung, erwartet eine Antwort auf die Frage, was läuft schlecht, was läuft gut in Deutschlands Energiepolitik.

Meine Antwort auf diese Frage, dass es in Deutschlands Energiepolitik grundsätzlich gut läuft, wird Sie nicht verwundern.

Meine Grundthese ist:

Die Liberalisierung der Energiemärkte kommt über sinkende Preise nicht zuletzt den Verbrauchern zugute, also Ihnen.

Meine zweite These ist:

Verantwortungsbewusste Energiepolitik kann sich nicht darin erschöpfen, sinkende Preise zu gewährleisten.

  1. Bevor ich hierauf zurückkomme, lassen Sie mich zunächst kurz auf einige wichtige internationale Rahmenbedingungen eingehen, die die Energiepolitik bei ihren Entscheidungen in Rechnung zu stellen hat:

    Die mit dem Stichwort "Globalisierung" gemeinte Interdependenz von Märkten führt generell dazu, dass Abschottung immer weniger funktionieren wird.

    Zu den Konsequenzen dieser Entwicklung gehören Liberalisierung und Privatisierung auch in solchen Bereichen, wo dies noch vor gar nicht so langer Zeit undenkbar erschien.

    Privatisierungen und Reformen insbesondere im Elektrizitätsbereich liegen inzwischen weltweit im Trend.

    Deutschland gehört mit seiner Energiepolitik zu denjenigen, die mutig vorangehen.

    Speziell in Europa wird vor diesem Hintergrund der Binnenmarkt für Energie zunehmend Wirklichkeit.

    Wer die Auffassung vertritt, dass für Energiemärkte grundsätzlich andere Spielregeln gelten sollen als für sonstige Waren- und Dienstleistungsmärkte, gerät immer mehr in Begründungsnot.

    Namentlich die EU-Liberalisierungsrichtlinien für Strom und Gas enthalten rechtlich bindende Vorgaben, an denen sich die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu orientieren haben und sich, wenn auch teilweise nur zögerlich, tatsächlich auch orientieren.

    Die über die Binnenmarktrichtlinien in den einzelnen Stufen rechtlich gebotenen Liberalisierungsmaßnahmen sind jedoch nur das Minimum:

    Im Sinne eines politischen Ziels haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf der Sondertagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon unlängst darauf verständigt, die Liberalisierung in Bereichen wie Strom und Gas zu beschleunigen.

    Neben der Öffnung der Energiemärkte zum Wettbewerb bilden Ressourcenschonung und Klimaschutz die zweite Großbaustelle, die bei jeder nationalen energiepolitischen Maßnahme einzukalkulieren ist.

    Deutschland hat sich innerhalb der EU zu einer Minderung von 21 Prozent der Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008/2012 verpflichtet.

    Diese Verpflichtung ist rechtlich bindend, sobald das Kyoto-Protokoll ratifiziert sein wird.

    Als nationales Ziel hat die neue Bundesregierung über Kyoto hinaus die Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 bekräftigt.

    Beides sind sehr anspruchsvolle Ziele.

    Damit diese Ziele erreichbar werden, wird es darauf ankommen, die Kosten der notwendigen CO2-Minderung möglichst gering zu halten.

    Denn Ausmaß und Abfolge entsprechender Maßnahmen dürfen nicht zu Verwerfungen in der Volkswirtschaft führen, die politisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.

    Erforderlich ist deshalb ein ausgewogener Maßnahmenmix.

  2. Meine Damen und Herren,

    früher - und ich denke hier 20 – 25 Jahre zurück - stand Öl im Zentrum der energiepolitischen Diskussion, heute ist das Strom, allerdings mit unterschiedlichen Vorzeichen:

    Bei den seinerzeitigen Ölkrisen ging es vor allem um Versorgungssicherheit und steigende Preise mit gravierenden Folgen für die stromverbrauchende Wirtschaft.

    Bei der Strommarktliberalisierung geht es um sinkende Preise mit ebenfalls gravierenden Folgen für die Wirtschaft - diesmal aber vor allem für die Erzeugerseite.

    Die Strommarktliberalisierung hat den gewerblichen Verbrauchern Preisnachlässe von im Einzelfall bis zu 40 bis 50 Prozent gebracht.

    Nach VDEW-Angaben wurden zwischen Mitte 1998 und März 2000 an große industrielle und gewerbliche Kunden Preisnachlässe in Höhe von rund 11 Milliarden DM weitergegeben.

    Man beachte: Dieser Kundenkreis hat 1998 für seinen gesamten Strombezug 36 Milliarden DM ausgegeben.

    Nicht verwunderlich ist insofern, wenn das "Handelsblatt" schreibt:

    "Die Strombranche hofft auf Ende des Preisverfalls" (Handelsblatt vom 20.03.2000).

    Eine in der Tendenz ähnliche Entwicklung bei den Preisen wie bei großen industriellen und gewerblichen Verbrauchern lässt sich mittlerweile auch bei den Privatkunden verzeichnen.

    Ich begrüße das.

    Auch wenn die Preise hier langsamer zurückgehen als bei der stromverbrauchenden Wirtschaft, sind bereits Rückgänge von 10 bis 20 Prozent zu verzeichnen.

    Bisweilen klagen Privatkunden allerdings darüber, dass eine Vielfalt der angebotenen Tarife und Vertragsbedingungen die Vergleichbarkeit der Angebote erschwere.

    Hier ist es eine verbraucherpolitische Aufgabe, Markttransparenz herzustellen und den Kunden die Vergleichbarkeit der neuen Angebote zu erleichtern.

    Im Internet stehen bereits Preisvergleiche und Tarifrechner für den Verbraucher zur Verfügung.

    Letztlich profitieren alle Verbrauchergruppen von der Öffnung der Strommärkte für den Wettbewerb.

    Vor dem Hintergrund der durch die Marktliberalisierung angestoßenen Preisentwicklung geraten neue Themen in den Vordergrund:

    Strom ist heute nicht mehr gleich Strom.

    Wer heute Strom verkaufen will, versucht, eine "Strommarke" zu etablieren.

    Zunehmend können die Verbraucher, wenn sie wollen, insbesondere darüber entscheiden, wie der von Ihnen gekaufte Strom erzeugt sein soll.

    Auch treten neue Akteure, etwa reine Stromhändler verstärkt auf den Plan.

    Die energienahen Dienstleistungen stehen vor einem Boom.

    Stichworte: Last- und Energiemanagement, Contracting.

    Auch die Vertriebskanäle, auf denen das Produkt angeboten wird, wandeln sich:

    In diesem Zusammenhang hat etwa Herr Vahrenholt, Mitglied des Shell-Vorstands, bezweifelt, dass man Strom, ich zitiere, "wie Schoko- oder Müsliriegel von der Tankstelle aus verkaufen kann."

    Warum eigentlich nicht?

    Marktdifferenzierung und Kundenbindung gelten neuerdings auch für die Stromwirtschaft:

    Wer wettbewerbsfähig sein will, arbeitet an der Entwicklung des richtigen Produkts für jeden Kunden.

    Bei den industriellen und gewerblichen Kunden richten sich die Augen gespannt auf die in Leipzig und Frankfurt entstehenden Strombörsen.

    Durch Markttransparenz und die Möglichkeit von Absicherungsgeschäften könnte ein börslicher Handel der stromverbrauchenden Wirtschaft Möglichkeiten eröffnen, ihre Stromkosten weiter zu senken.

    Ohne die Verbändevereinbarung wäre dies nicht möglich gewesen.

    Und ich bedanke mich gerade auch bei der Verbraucherseite, dass sie diese Selbstregulierung der Marktbeteiligten ermöglicht hat.

  3. Auch wenn sich bei uns infolge der Strommarktliberalisierung schon viel verändert hat, ist das Binnenmarktthema doch noch lange nicht abgearbeitet.

    Hier müssen wir auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren EU-Partnern noch Hausaufgaben machen.

    Erstens: Wir haben noch keine gleichgewichtige Marktöffnung.

    Dazu gehören gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Kunden im Binnenmarkt.

    Zweitens: Wir brauchen eine für Europa tragfähige Regelung für die Tarifierung grenzüberschreitender Stromlieferungen.

    Hier sind die Übertragungsnetzbetreiber gefordert, sich rasch auf faire Spielregeln zu verständigen.

    Nach allem, was man hört, ist dies auf einem guten Weg; Deutschland wird diesen Prozess konstruktiv stützen.

    Und generell: Wir brauchen Chancengleichheit.

    Zur Chancengleichheit gehört hier auch die Überprüfung der die Elektrizitätswirtschaft im Binnenmarkt ungleich belastenden Steuern und Umweltauflagen.

  4. Nach der Liberalisierung des Strommarktes stehen wir in Deutschland jetzt vor der Öffnung des Gasmarktes.

    Auch wenn der Gasmarkt grundsätzlich schon 1998 im Zuge der Energierechtsreform geöffnet wurde, steht eine vollständige Umsetzung der EU-Gasrichtlinie noch aus.

    Die dazu erforderliche Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz wird derzeit vorbereitet.

    Ziel ist auch hier, über eine Marktöffnung und Wettbewerb zu niedrigeren Preisen zu kommen.

    Auch sollen neue Marktteilnehmer wie z.B. Gashändler die Chance bekommen, sich auf dem deutschen Gasmarkt zu engagieren.

    Die Verbraucher ebenso wie auch der Wirtschaftsstandort insgesamt werden davon profitieren.

    Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Zugang zu den Gasversorgungsnetzen rechtlich, wirtschaftlich und technisch zur Regel werden können.

    Über die Notwendigkeit, auch den Gasmarkt zu liberalisieren, besteht dabei heute breiter Konsens:

    Es ist auch nicht nur die gasabnehmende Industrie, die dies fordert, sondern die Gaswirtschaft selbst spricht sich nicht mehr gegen diese - ohnehin unaufhaltsame - Entwicklung aus.

    Ähnlich wie beim Strom will die Bundesregierung auch beim Gas ein Zusammenwirken von staatlicher Regulierung und freiwilligen Selbstregulierungen der Wirtschaft.

    Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich die beteiligten Verbände am 17. März auf Eckpunkte zu einer Verbändevereinbarung verständigt haben.

    Ähnlich wie beim Strom soll den beteiligten Wirtschaftskreisen so auch beim Gas ein transparenter und praktischer Rahmen für einzelne Durchleitungsverträge zur Verfügung gestellt werden.

    Die Arbeiten zur Umsetzung der Exkpunkte in eine Verbändevereinbarung müssen deshalb zügig fortgesetzt werden.

    Wichtig ist für die Politik, dass die Vertragsparteien in ihrer Vereinbarung die Details so festlegen, dass eine diskriminierungsfreie Durchleitung in Zukunft selbstverständlich ist und damit Wettbewerb möglich.

    Auch wenn die Gaspreise durch die Anbindung an den anhaltend hohen Ölpreis derzeit noch steigen, bin ich der festen Überzeugung, dass davon unabhängig mit der Intensivierung des brancheninternen Wettbewerbs die Preise auch auf dem Erdgasmarkt letztendlich fallen werden.

    Aber: Ich glaube nicht, dass der Wettbewerb im Gasbereich bei den Preisen zu ähnlich dramatischen Änderungen wie beim Strom führen wird.

  5. Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    eine aktuell diskutierte Frage ist, ob der Staat Maßnahmen initiieren muss, die in das Marktgeschehen korrigierend eingreifen.

    Das wird dort geschehen, wo es politische Verantwortlichkeiten gibt, der Markt diesen Verantwortlichkeiten derzeit aber nicht ausreichend gerecht werden kann.

    Beispielsweise sollen bei dem von der Bundesregierung angestrebten Einstieg in einen neuen Energiemix die erneuerbaren Energien künftig einen deutlich höheren Anteil haben.

    Die erneuerbaren Energien sind aber zur Zeit nicht konkurrenzfähig mit den vorhandenen Technologien.

    Zum weiteren Ausbau des Anteils der Erneuerbaren und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien sind deshalb gezielte Fördermaßnahmen vorgenommen worden.

    So hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr zwei Förderprogramme gestartet, mit denen die neuen Technologien auf einem bisher noch nie da gewesenen Niveau gefördert werden.

    Insgesamt werden hierfür rund 2 Milliarden DM zur Verfügung gestellt.

    Die Verdopplung des Anteils der Erneuerbaren am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 soll darüber hinaus das Erneuerbare-Energien-Gesetz leisten.

    Die Kosten dieses Gesetzes werden zwar letztlich die Verbraucher tragen müssen.

    Dies ist aber zur Schonung der endlichen Ressourcen und im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes gerechtfertigt.

    Das neue EEG wird hier einen kräftigen Schub auslösen und ganz erheblich zu der von der Bundesregierung angestrebten Verdopplung des Anteils der regenerativen Energien beitragen.

    Der kritische Zuhörer mag nun einwenden:

    Isoliert betrachtet sei die Förderung der erneuerbaren Energien ja noch nachvollziehbar, aber ganz ähnlich operiere die Bundesregierung auch bei anderen Themen:

    Stichworte: Kraft-Wärme-Kopplung, Ökosteuer.

    Und die Summe der hier auftretenden Energiepreisverteuerungen, die mache das Ganze fragwürdig.

    Lassen Sie mich einem so denkenden Zuhörer zunächst mit Blick auf KWK-Anlagen folgendes sagen:

    Am 24. März 2000 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein KWK-Sofortprogramm beschlossen.

    Dieses Sofortprogramm beinhaltet eine befristete und degressiv gestaltete Hilfe für die Stromerzeugung in KWK-Anlagen von Unternehmen, die die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellen.

    Insbesondere Stadtwerken, die mit ihrer unter Monopolbedingungen errichteten umweltfreundlichen Stromerzeugung durch sinkende Strompreise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, soll geholfen werden.

    Entsprechend seiner Zielsetzung läuft das Gesetz spätestens Ende des Jahres 2004 aus.

    Meine Damen und Herren, langfristig kann es beim Thema KWK nur um Klimaschutz gehen.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett entschieden, dass, sofern sich die KWK gemäß dem deutschen Klimaschutzziel als die geeignetste Technologie erweist, ein Gesetzentwurf für ein längerfristiges Programm zum Ausbau der KWK erarbeitet wird.

    Klar ist allerdings bereits schon jetzt: Einen positiven Beitrag zum Klimaschutz kann die Kraft-Wärme-Kopplung nur leisten, wenn die dazu notwendigen hohen Nutzungsgrade sichergestellt sind.

    Und schließlich zur Ökosteuer:

    Der Grundansatz der Ökosteuer ist die Verknüpfung von Umweltschutz mit einer Entlastung des Faktors Arbeit.

    Zu erwartende Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft werden angesichts der noch ausstehenden EU-Harmonisierung durch ermäßigte Steuersätze und Spitzenausgleich soweit wie möglich vermieden.

    Meine Damen und Herren,

    wer gleichwohl behauptet, die Bundesregierung verfrühstücke mittels Ökosteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz und KWK-Gesetz die Erfolge der Strommarktliberalisierung, dem möchte ich zunächst folgende Rechnung aufmachen:

    Im Jahr 2000 beträgt der Steuersatz bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe 0,5 Pf/KWh.

    Gilt kein ermäßigter Steuersatz, beträgt der Steuersatz 2,5 Pf/KWh.

    Addiert man zu den sich daraus ergebenden Belastungen für die Stromverbraucher eine geschätzte kostenmäßige Belastung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem KWK-Gesetz zusammen in Höhe von ca. 0,5 Pf/KWh, ergibt sich eine Gesamtbelastung für das produzierende Gewerbe in Höhe von 1,0 Pf/KWh.

    Der entsprechende Wert bei denjenigen, für die kein ermäßigter Steuersatz gilt, ist 2,5 Pf/KWh.

    Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA) sind die Strompreise für Sondervertragskunden im letzten Jahr im Schnitt um 22,3 % gesunken.

    Sondervertragskunden haben nach Angaben dieses Verbandes im Durchschnitt Preisreduzierungen in Höhe von 3,75 Pf/KWh erzielt.

    Wie bereits erwähnt, wird im Einzelfall auch von deutlich höheren Preisnachlässen berichtet.

    Nehmen wir einmal die 3,75 Pf/KWh Ersparnis als Basis, bleiben mit anderen Worten für das produzierende Gewerbe nach Abzug der drei genannten Belastungen 2,75 Pf/KWh als Ersparnis übrig.

    Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass energieintensive Unternehmen über den Spitzenausgleich faktisch die Stromsteuer von 0,5 Pf/KWh zurückerhalten, so dass diesen sogar 3,25 Pf/KWh aus der Liberalisierung bleiben.

    Und diejenigen, für die kein ermäßigter Steuersatz gilt, partizipieren nach dieser Rechnung, wenn sie Sondervertragskunden sind, immerhin noch mit 0,75 Pf/KWh am Erfolg der Strommarktliberalisierung.

    Hinzu kommt folgendes:

    Das Aufkommen aus der Ökosteuer - 2003 ca. 35 Mrd. DM - finanziert die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und entlastet dadurch Arbeitnehmer und Unternehmer.

    Unabhängig von den durch die Strommarktliberalisierung möglich gewordenen Kostenreduzierungen wird die Wirtschaft durch die Ökosteuer so insgesamt um 2 Mrd. DM in der 1. Stufe und um 4 Mrd. DM in der letzten Stufe netto entlastet.

    Und schließlich möchte ich noch folgendes anmerken:

    Jeder Vergleich rein betriebswirtschaftlicher Belastungen aus der Stromsteuer mit den durch die Strommarktliberalisierung erzielten Preisreduzierungen greift insofern zu kurz, als die durch die Strommarktliberalisierung erzielten volkswirtschaftlichen Effizienzgewinne nicht mitberücksichtigt werden.

    Von einem Verfrühstücken der Erfolge der Strommarktliberalisierung kann also keine Rede sein.

  6. Meine Damen und Herren,

    ein gegenüber den zuvor genannten "großen" Themen der Energiepolitik oftmals zu kurz kommendes Thema ist die Energieeinsparung.

    Dabei betrifft und berührt gerade dieses Thema die Verbraucher in besonderem Maße.

    Energieeinsparmöglichkeiten und Energieeffizienzfragen sollten auch bei sinkenden Energiepreisen nicht gering geschätzt werden.

    Dass Energiesparen unsere beste Energiequelle ist, steht sinngemäß nicht nur in der Koalitionsvereinbarung zur rot-grünen Bundesregierung.

    Das steht auch auf vielen alten Postumlaufmappen, die im Bundeswirtschaftsministerium im täglichen Einsatz sind.

    Das war eine der Überraschungen, die ich zu Beginn meiner Amtszeit erlebt habe.

    Das Thema Einsparung ist also kein neues Thema.

    Aber diese Bundesregierung geht es verstärkt an.

    Was die Bundesregierung in diesem Zusammenhang tut, ist z.B. die Ausarbeitung der neuen Energieeinsparverordnung.

    Und ein besonderes Augenmerk legen wir schließlich auf obligatorische ebenso wie auf freiwillige Energieverbrauchskennzeichnungen.

    Viele Technologien gerade in den Bereichen Energieeinsparung und effiziente Umwandlungstechniken, aber auch in dem Bereich erneuerbare Energien können ohne erhebliche FuE-Anstrengungen nicht wirtschaftlich werden.

    Diese werden vom BMWi mit ca. 230 Mio. DM pro Jahr gefördert.

    Denn: Für eine langfristig subventionsfreie und zukunftsfähige Energieversorgung müssen heute die Technologiepotentiale entwickelt werden, damit neue Technikoptionen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

    Und: Die Anstrengungen bei der Energieforschung lohnen sich:

    So ist Deutschland heute weltweit führend bei der Nutzung der Windenergie; auch beim Export dieser Technologien hat Deutschland deutlich aufgeholt.

    Angesetzt haben wir zum Sprung in die Weltspitze bei der Solarzellenproduktion.

    Und bei den Gasturbinen haben deutsche Kraftwerksausrüster einen Weltmarktanteil von 35 %.

Noch ein Wort zur Kernenergie:

Die Bundesregierung strebt eine Beendigung der Kernenergie im Konsens zwischen Politik und Wirtschaft an.

Da gibt es vor allem zwei Problemfelder: die Ordnung der Restnutzung von Investments und eine Verständigung über die Entsorgung der Kernkraftwerke.

Die Ergebnisse der Verhandlungen bleiben abzuwarten.

Sicher ist aber eines: Die Bundesregierung will die Restnutzung der Investments so ordnen, dass eine Restnutzung auch stattfinden kann, d.h. ein geregeltes Auslaufen der Kernenergie und keinen "Crash-Kurs".

So aktuell die Debatte um die Kernenergie zur Zeit ist, eines gerät dabei aber leicht in Vergessenheit:

Bei Entscheidungen zum Ausstieg aus der Kernenergie vollzieht diese Bundesregierung nur nach, was längst durch ökonomische Entscheidungen der kernenergiebetreibenden Industrie vorgeprägt ist.

Die Debatte um "Kernenergie: Ja bitte!" oder "Kernenergie: Nein danke!" hat zu lange den Blick verstellt auf eine Zukunfts-Betrachtung der Energieversorgungsstrukturen.

Diese werden sich durch den Binnenmarkt entscheidend verändern.

Für wichtiger als den alten Streit wieder und wieder durchzufechten halte ich es deshalb, nach vorn zu schauen und Gemeinsamkeiten auszuloten.

Einen besonderen Stellenwert hat für mich darum auch der Energiedialog 2000, in dem die Politik zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Gruppen Grund- und Zukunftsfragen der Energiepolitik diskutiert.

Anders als bei den Gesprächen zum Ausstieg aus der Kernenergie geht es beim Energiedialog nicht um Ausstieg, sondern um Einstieg, um einen neuen Energiemix, der eine zukunftsfähige Energieversorgung ermöglichen soll.

Unser Ziel ist, bis Mitte d.J. Leitlinien für die künftige Energiepolitik zu entwickeln.

Der Energiedialog 2000 ist ein Angebot, die Diskussion über die deutsche Energiepolitik, die den Anforderungen des neuen Jahrhunderts genügt,

- so rechtzeitig,

- so breit und

- so offen

zu führen, dass alle, die an dieser Diskussion teilnehmen und ihre Argumente einbringen - aber auch auf den Prüfstand stellen lassen - sich in den Ergebnissen dieses Dialogs wiederfinden können.

Umso mehr freue ich mich nachher auf eine lebendige Diskussion.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.