Veranstalter


Energiedialog 2000

 

   

 

     

Energiepolitik für die Zukunft

Leitlinien zur Energiepolitik
   

Schlussdokument - Energiedialog 2000

 

Berlin, 5. Juni 2000
   
 

http:/www.energiedialog2000.de
 

Der Energiedialog 2000 wird unterstützt
von der Erich-Brost-Stiftung
 
   

Vorbemerkung
1. Ziel und Ausrichtung des Energiedialogs

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Energieversorgung haben sich grundlegend verändert. Globalisierung und Liberalisierung, Klimaschutz und die Auseinanderset-zung über die Nutzung der Kernenergie sind die Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft stellen muss. Dabei geht es um die Weichenstellungen für die künftige Energieversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.

Eine zukunftsfähige Energieversorgung in Deutschland ist von großer wirtschaftlicher, gesell-schaftlicher und damit politischer Bedeutung. Sie sollte deshalb von einem brei-ten gesellschaftli-chen Konsens getragen werden, der in der Vergangenheit nicht erzielt werden konnte. Auf ge-meinsame Initiative von Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller und dem Kuratoriumsvorsitzen-den des Forums für Zukunftsenergien, Dr. Breuer, ist deshalb im Juni 1999 gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung der "Energiedialog 2000" gestartet worden. Das Ziel des Energiedialogs 2000 besteht darin, die energiepolitische Diskussion voranzutreiben und der Energiepolitik durch Leitlinien, die während eines einjähri-gen Diskussionsprozesses entwickelt wurden, eine Perspektive für eine nachhaltige Energiever-sorgung und -nutzung aufzuzeigen.

Der Energiedialog ist ein Prozess, sich in der Energiepolitik aufeinander zu zu bewe-gen und im offenen, konstruktiven Gespräch zu gemeinsamen Ergebnissen zu kom-men, auf denen die Politik aufbauen kann. Das setzt voraus, dass sich alle Beteiligten mit den Meinungen und Anliegen der Anderen jeweils auseinandersetzen und die Be-reitschaft existiert, auch in strittigen Punkten auf-einander zuzugehen - nur so kann es auch bei kontroversen Themen zu neuen Gemeinsamkei-ten kommen.

In mehreren Foren von gesellschaftlichen Gruppen wurden die Zukunftsfragen der Energiepolitik öffentlich zur Diskussion gestellt. Parallel dazu gab es einen Gesprächs-kreis, in dem unter Vorsitz der Initiatoren hochrangige Entscheidungsträger aus Poli-tik, Wirtschaft, Umweltverbän--den, Gewerkschaften und Bundesländern miteinander folgende drei Themenkreise diskutiert haben:
1. Wettbewerb und Regulierung,
2. Rationelle Energieverwendung, erneuerbare Energien und CO2 - Minderung im internationa-len Rahmen,
3. Energiestandort Deutschland - Versorgungssicherheit und Beschäftigung.

Es erfolgte in diesen Diskussionsfeldern ein konstruktiver Dialog. Unter Hint-anstellung grundsätzlicher Auffassungen sind Ergebnisse und Positionspapiere mit Aufträgen aus der Steuerungsgruppe, die in dieses Gesamtpapier eingeflossen sind, verabschiedet worden, die die Beteiligten mittragen. Zu diesen Ergebnissen gehören eine gemeinsame Beschreibung der Realitä-ten und ein Einvernehmen über wesentliche Grundzusammenhänge. Darüber hinaus hat sich der Energiedialog mit Zukunftstendenzen auseinander gesetzt und hieraus entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Das Ergebnis beschreibt Empfehlungen für Handlungsansätze und Ziele, auf die sich die Beteiligten verständigen konnten. Dieser erzielte Konsens ist für die künftige Energiepolitik und das Leitbild der Nachhaltigkeit, das von der Energiebereitstellung bis zu Energienutzung verwirklicht werden soll, ausschlagge-bend.

Nicht erreicht werden konnte ein Konsens mit den Umweltverbänden Deutscher Na-turschutzring (DNR), Greenpeace, Umweltstiftung WWF-Deutschland (WWF), NABU Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Natur-schutz BUND (BUND) in einigen Punkten. Deshalb haben die Vertreter der Umwelt-verbände auf Arbeitsgruppenebene am 10. Mai 2000 den Energiedialog 2000 verlas-sen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Umweltverbände in allen Gesprächskreisen engagiert mitgewirkt und konnten verschiedene ihrer Anliegen für einen Umwelt- und Klimaschutz in den Dialog einbringen. Sie wurden dabei von vielen Teilnehmern im Diskussionsprozess unterstützt.

Während des Dialogprozesses sind Beteiligte auf die Umweltverbände zugegangen. Insofern sind Standpunkte der Umweltverbände in das vorliegende Papier eingeflossen und weiterhin berücksichtigt worden.
DNR, Greenpeace, WWF, NABU  und BUND sahen sich jedoch nicht in der Lage, das vorliegende Gesamtpapier mit zu unterzeichnen.

Dennoch hat der Energiedialog eine wichtige Aufgabe erfüllt. Er fördert die Chancen des Energie-standorts Deutschland und kann der Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für heutige und kommende Generationen gerecht werden.

Die gefundenen Leitlinien sind eine wertvolle Ausgangsbasis für die politischen Ent-scheidungen zur Konkretisierung eines Energiekonzeptes durch Parlamente und Regie-rungen auf Bundes- und Länderebene.

2. Kernenergie

Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen vom 20. Oktober 1998 ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland entschädigungsfrei zu beenden. Hierzu werden zwischen der Bundesregierung und den Unternehmen Konsensgespräche geführt.

Angesichts des Beitrags der Kernenergie für das Weltklima durch signifikante Vermei-dung von CO2-Emissionen und eines aktuellen Beitrags der Kernenergie von über 60 % in der Strom-Grundlast halten CDU/CSU, F.D.P. und Industrievertreter an der Option einer künftigen Nutzung der Kernenergie fest.

Der Energiedialog 2000 hat diesen Grundkonflikt ausgeklammert; statt dessen ging es darum, jenseits dieser grundsätzlichen Kontroverse Gemeinsamkeiten in der Energie-politik zu formulieren. Künftige Festlegungen energiepolitischer Ziele und Maßnahmen bezogen auf diesen Grunddissens sind deshalb durch den Energiedialog 2000 nur teil-weise abgedeckt. Die Ergebnisse der Kernenergiekonsensgespräche sind darüber hin-aus bei der künftigen Festlegung energiepolitischer Ziele und Maßnahmen zu berück-sichtigen.

I. Leitbild und Ziele
Das gemeinsame Leitbild ist die nachhaltige Entwicklung. Die Ziele der Ener-giepolitik - Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Um-weltverträglichkeit - sind deshalb gleichrangig zu verwirklichen.

1. Die Energieversorgung ist für Wirtschaft und Gesellschaft Basis für Wohlstand und nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit bedeutet nach dem Abschlussbericht der En-quete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bun-destages, "die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl von Menschen heute und in Zu-kunft befriedigen zu können und gleichzeitig eine auf Dauer für alle unter menschen-würdigen, sicheren Verhältnissen bewohnbare Erde zu erhalten. Darin sind vielfältige ökonomische, ökologische, demographische, soziale und kulturelle Problemdimensio-nen enthalten, die ein globales, regionales, lokales und zugleich in die Zukunft ge-richtetes Handeln erfordern."

In der Praxis bedeutet die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsprinzips, dass ökonomi-sche, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen beachtet werden. Die gleich-rangigen Ziele der Energiepolitik sind Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umwelt-verträglichkeit bei der Bereitstellung und Nutzung von Energie. Politische Maßnahmen müssen fortlaufend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft, auf Arbeitsplätze, auf Stand-ortentscheidungen und ihre Umweltver-träglichkeit geprüft werden. Dabei bedeutet Umweltverträglichkeit die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen, eine mög-lichst geringe Umweltbelastung durch Energieproduktion und -verbrauch sowie den rationellen und sparsamen Umgang mit Energie.

2. Der Energiebereich ist sektorübergreifend für den Standort Deutschland von we-sentli-cher Bedeutung. Dies gilt für alle Bereiche der Wirtschaft von der Energienut-zung bis zur -bereitstellung. Erst diese umfassende Betrachtungsweise macht die her-ausragende Bedeutung des Energiesektors als Produktions- und Verbrauchsbereich mit beträchtlichen Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz-, Investitions- und Innovationspo-tenzialen deutlich. Energie ist auch ein wichtiger Standortfaktor. Die Bereitstellung einer wirtschaftlichen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung liegt im Interesse der Unternehmen im Markt.

Der Markt sorgt für effiziente Versorgungs- und Dienstleis-tungs-strukturen. Wenn allerdings Marktergebnisse nicht den energie-, wirtschafts- und um-weltpolitischen Zielen entsprechen, ist eine regu-lierende Funktion der Politik erforderlich.

3. Marktwirtschaftliche Prozesse sorgen für effiziente Versorgungs- und Dienstleis-tungs--strukturen. Wenn allerdings Marktergebnisse nicht den energie-, wirtschafts- und umwelt-politi-schen Zielsetzungen entsprechen, ist eine regulierende Funktion der Politik erforderlich. Dies schließt kooperative Lösungen von Staat, Wirtschaft und Ver-brauchern ein. Insbesondere fol-gende Aufgaben gehören auf Grund des infrastruktu-rellen Charakters der Ener-gieversorgung in den Bereich des staatlichen Handelns:
· Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und Gewährleistung der Chan-cengleichheit deutscher Unternehmen im EU-weiten und internationalen Kontext;
· Sicherung der Versorgungssicherheit für alle Energienachfrager;
· Energiekrisenvorsorge;
· Festlegung von Anforderungen an die technische Sicherheit;
· Umsetzung einer am Nachhaltigkeits- und Vorsorgeprinzip orientierten Energie-politik, u.a. durch Integration von Kosten für Umwelt- und Ressourcenverbrauch und deren Auswirkun-gen, die (noch) nicht Bestandteil des Kostenkalküls der Un-ternehmen geworden sind oder vom Markt nicht erreicht werden (Marktversagen).

Politische Maßnahmen sind fortlaufend auf Notwendigkeit, Dauer, Umfang und Steuerungseffizienz zu überprüfen.

4. Bei allen Handlungsfeldern, für die die Energiepolitik Lösungen aufzeigen muss, stellt sich die Frage, ob spezifische Regulierungsansätze notwendig werden, bestehen-de Regelungen modifiziert werden sollen oder eigenständige Lösungen der Wirtschaft vorzuziehen sind. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Maßnahmen und In-strumenten, mit denen energiepoli-tische Ziele erreicht werden sollen, ist die Steue-rungseffizienz. Sämtliche politische Maßnahmen - auch bereits bestehende - sind fort-laufend auf ihre Notwendigkeit, ihre Dauer und ihren Um-fang sowie daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Erreichung der energie-, wirtschafts- und um-weltpolitischen Zielsetzungen wirkungsvoll beitragen. Dabei sind Planungssicherheit und Ver-trauensschutz für Investitionen zu beachten. Darüber hinaus müssen sie mit EU-Recht und dem internationalen Wettbewerbsrahmen kompatibel sein und marktkonform aus-gestaltet werden. Wenn Lösungen der Wirtschaft staatlich gesetzte Kriterien erfüllen, sind staatliche Regulierun-gen entbehrlich.

 II. Herausforderungen und Rahmenbedingungen
Wirtschaft und Politik müssen sich den Herausforderungen der Glo-balisierung sowie des nationalen und internationalen Wettbewerbs stellen. Der Wettbewerb stärkt die Rolle des Kunden.

5. Energiewirtschaft und Energiepolitik agieren in einem veränderten Umfeld, das durch den sich sowohl national als auch EU-weit und international dynamisch entwik-kelnden Wettbe-werb in den Energiemärkten geprägt ist. Dieser Rahmen ist gekenn-zeichnet durch EU-Recht, die Verpflichtungen aus dem Energiecharta-Vertrag sowie Verpflichtungen im Rahmen der WTO (GATT/GATS). Der Globalisierungstrend und die sich wandelnden EU-weiten und internatio-nalen Wettbewerbsmärkte prägen die Chancen der Markteilnehmer und die Gestaltungsmöglich-keiten nationaler Politik und unterstreichen die Notwendigkeit einer wettbewerbsfähigen Ener-gieversorgung.

6. Mit der EU-weiten Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ist ein irreversibler Prozess eingeleitet worden. Für einen funktionsfähigen Binnenmarkt ist die Marktöff-nung in allen EU-Staaten notwendig. Bei der Umsetzung der Stromrichtlinie zeigt sich, dass nach Art und Umfang der Marktöffnung unterschiedliche Wege beschritten wer-den. Dies zeichnet sich auch bei der Umsetzung der Gas-Richtlinie ab. Im Wettbewerb nimmt der Verbraucher in Folge seiner Wahlfreiheit eine gestärkte Position ein. Er kann im europaweiten Wettbewerb seinen Energielieferanten frei wählen. Durch die Einführung des Euro wird die europaweite Markttransparenz weiter erhöht. Deutsche Unternehmen engagieren sich über Ländergrenzen hinweg; für sie gelten damit nicht mehr allein nationale Regelungen. Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen und der EU-Vertrag nichts anderes bestimmt. Der Handel mit Strom und Gas darf innerhalb der Gemeinschaft nicht beschränkt werden (Ausnahme: An-wendung der Reziprozitätsklausel nach den Binnenmarktlinien für Strom und Gas). Nationale Regelungen z. B. zum Schutz und zur Förderung umweltfreundlicher Stromerzeugung oder zur Gewährleistung eines Sockels an heimischen Energieträgern sind weiterhin möglich.

Umwelt- und Klimaschutz sowie die Endlichkeit der Ressourcen erfor-dern eine kontinuierliche Anpassung des Energiemixes, der Techniken und der Infrastruktur. Dieser Aufgabe müssen sich heute alle Akteure verstärkt stellen.

7. Die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine möglichst geringe Umwelt-belastung durch Energieproduktion und -verbrauch sind unverzichtbare Ele-mente einer am Nachhaltigkeitsprinzip orientierten Energiepolitik und tragen dem Vorsorgegebot im Klimaschutz Rechnung. Zu den Rahmenbedingun-gen für Energie-politik und Energiewirtschaft gehören das nationale CO2-Minderungsziel (Redu-zierung der CO2-Emissionen bis 2005 um 25 % gegenüber 1990) und die zunehmenden Anforde-rungen an Klima- und Umweltschutz auch im internationalen Rahmen, insbesondere der zu erbringende deutsche Beitrag zum EU-Lastenausgleich im Rahmen des Kyoto-Protokolls (Deutschland hat als Beitrag zum burden sharing eine Reduzierung der Klimagasemissionen um 21 % bis 2008/2012 zugesagt). Die seit Anfang der 90er Jahre von Bundesregierung und Bundestag formulierten Ziele zur mittel- und langfristigen Reduktion der CO2-Emissionen werden einerseits bei Fortsetzung der bisherigen energiepolitischen Trends nicht punktgenau angesteuert werden können, andererseits sind längerfristig darüber hinaus gehende Anforderungen zu sehen, die über Zwischenstationen zu erreichen sind. Angesichts des Vorsorgegebots im Klimaschutz ist der Übergang auf zukunftsfähige Strukturen der Energienutzung und -bereitstellung voranzutreiben. Dazu müssen die Potenziale zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien und zur Reduzierung des Energieverbrauchs durch rationellere und sparsamere Nutzung in er-heblich stärkerem Maße als bisher ausgeschöpft werden. Um dieses Potenzial optimal zu er-schließen, ist es zugleich Ziel, die Wirtschaftlichkeit bisher nicht markt- oder wettbewerbsfähiger Energietechniken und -verfahren zu erreichen.

Versorgungssicherheit muss auch im liberalisierten und globalisierten Markt eine wichtige Aufgabe von Wirtschaft und Politik bleiben.

8. Deutschlands Energieversorgung ist in hohem Maße importabhängig. Nach vorlie-gen-den Prognosen ist ohne grundlegende Veränderungen der energie- und umweltpo-li-tischen Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit mit einer weiteren Zunahme der Im-port-abhängigkeit zu rechnen. Die Energieeinfuhren konzentrieren sich bei Öl und Gas auf wenige Länder von unterschiedlicher Stabilität. Dies birgt Liefer- und Preisrisiken.
Nukleare und fossile Energierohstoffe sind zudem endliche Ressourcen. Erneuerbare Energieträ-ger haben andere Verfügbarkeitsrisiken.
Die Liberalisierung wird zwar dazu beitragen, die Diversifizierung der Bezugsquellen, den Ener-giehandel und den Ausbau von Energiedienstleistungen zu erleichtern. Nach Einschätzung der EU-Kommission wird sich aber auch im liberalisierten Energiebin-nenmarkt die Energieimport-abhängigkeit weiter erhöhen. Die Versorgungssicherheit bleibt daher auch auf nationaler und europäischer Ebene eine zentrale Herausforde-rung. Die Zuständigkeit für die Energiepolitik liegt weiter vorrangig bei den nationalen Regierungen. Eines Energiekapitels im EG-Vertrag bedarf es nicht.

9. Zur Reduktion der Importabhängigkeit und damit zur Erhöhung der Versorgungs-sicherheit tragen neben einer Effizienzsteigerung des Gesamtsystems und der Einzel-techniken heimische fossile Energieträger, erneuerbare Energien sowie eine möglichst sparsame und rationelle Ener-gienutzung bei.

10. Versorgungssicherheit umfasst auch die Frage einer ausreichenden Verfügbarkeit an quantitativer und qualitativer Infrastruktur, beispielsweise Netze. Hiervon hängt die Sicherheit von Energielieferungen entscheidend ab. Es muss ausreichend Anreiz zur Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Qualität gegeben werden.

Die Stärkung des Energiestandortes Deutschlands schafft und sichert Arbeitsplätze.

11. Ziel einer auch an positiven Beschäftigungseffekten orientierten Stärkung des Energiestandortes Deutschland ist eine verstärkte Investitionstätigkeit in innovative Technologien, Verfahren und Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die klassischen Bereiche des Energiesektors als auch für die sparsame und rationelle Energienutzung und die Nutzung erneu-erbarer Energien.

12. Der Energiestandort braucht Arbeitskräfte bzw. ein Arbeitskräftepotential, das quantita-tiv und qualitativ den Anforderungen einer zukunftsorientierten Energiever-sorgung und -nutzung gerecht wird. Die Herausforderung liegt darin, dieses Potenzial hervorzubringen bzw. weiter zu entwickeln. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe des Arbeitsmarktes und des Bildungswesens.

13. Die Liberalisierung und zunehmende Internationalisierung der Energiemärkte er-höhen den Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen. Vor diesem Hintergrund steigern die Unternehmen ihre Effizienz, insbesondere durch Senkung der Kosten. Der Verlust von Arbeitsplätzen kann eine Konsequenz dieses Prozesses sein. Auf der anderen Seite entstehen aber auch neue Arbeitsplätze.  Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Sicherung eines steigenden Marktanteils für bestimmte Technologien gleichzeitig be-stehende Kapazitäten und Arbeitsplätze gefährdet werden können. Im übrigen ist eine sektorale oder räumliche Destabilisierung des Ar-beitsmarktes zu vermeiden.

14. Die Beschäftigungseffekte bei der Implementierung einer klima- und ressourcen-schonenden Energiepolitik wurden in jüngster Zeit in zahlreichen Untersuchungen er-forscht. Diese wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkung energiepolitischer Maßnahmen auf die Beschäftigung kommen - je nach Fragestellung, Methode und unterstellter Annahmenkonstellation - zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die von Beschäftigungsgewinnen bis zu Beschäfti-gungsverlusten reichen. Nach Auffassung von PROGNOS spricht vieles dafür, dass eine klimaschützende und ressourcensparende Energiepolitik ohne Beschäftigungsverluste umgesetzt werden kann. Je nach Ausgestaltung der Maßnahmen ist nach PROGNOS sogar mit positiven Tendenzen bei der Beschäftigung zu rechnen.

III. Den Herausforderungen begegnen
In Wettbewerbsmärkten muss und kann der Kunde größere Verant-wortung übernehmen.

15. Die Liberalisierung der Energiemärkte und ihre zunehmende Internationalisierung ma-chen es notwendig, die Rolle der Marktteilnehmer neu zu definieren. Der Kunde bzw. der Verbraucher rückt als Entscheidungsträger insbesondere im Bereich der lei-tungsgebunden Ener-gien dabei stärker ins Blickfeld. Dies nicht nur, weil er sich bei funktionierendem Wettbewerb das aus seiner Sicht günstige Angebot auswählen kann. Auf Dienstleistungsangebote konzent-rierte Wettbewerbsmärkte erlauben es dem Ver-braucher auch, größere Verantwortung bei der Gestaltung der Energieversorgung zu übernehmen und durch sein eigenes (Markt-) Verhalten umzusetzen. Damit aber gilt es, energiepolitische Maßnahmen vor allem an den Verbraucher von Energie zu adres-sieren. Um internationale oder brancheninterne Wettbewerbsverzerrungen zu vermei-den, sollten energiepolitische Maßnahmen möglichst wettbewerbsneutral sein.

16. Durch Zertifizierung und Deklaration der Herkunft und Erzeugung von Strom kann die Transparenz im Strommarkt erhöht werden, so dass die Verbraucher auch unter ökologischen Gesichtspunkten Orientierungsmöglichkeiten erhalten.

Herstellung von Chancengleichheit im Wettbewerb - national und EU-weit - ist eine prioritäre Aufgabe der Politik.

17. Die deutsche Energiepolitik muss die weiterhin bestehenden nationalen Handlungs-spiel-räume und ihre Einflussmöglichkeiten auf die EU-weiten und internationalen Maßnahmen nut-zen, um ihre Ziele zu verwirklichen.

18. Bei den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas gilt es sicherzustellen, dass allen Marktteilnehmern gleiche Netzzugangschancen eingeräumt werden; dabei müssen erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung ihre spezifischen Vorteile (u. a. dezen-trale Erzeugung) angemessen zur Geltung bringen können. Eine Netzzugangsre-gelung muss diskriminierungsfrei, transparent und börsenfähig ausgestaltet sein. Be-stehende technisch-physikalische Unterschiede zwischen der Gas- und Stromversor-gung sind dabei zu berücksichtigen. Vorschläge der Wirtschaft (Verbände-verein-barungen) zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs sind im Hinblick auf die energiepolitischen Zielsetzungen und die Auswirkungen auf den Energie-/Strom-erzeugungsstandort Deutschland zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

19. Bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas soll darauf hin-ge-wirkt werden, dass in allen Mitgliedstaaten der EU möglichst rasch eine vollständige Marktöff-nung erfolgt. Unterschiedliche Auslegung und Umsetzung von Strom- und Gasrichtlinie dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Energiebinnenmarkts führen. Dafür muss die Europäische Kommission Sorge tragen; Deutschland muss seine politischen Möglichkeiten nut-zen, darauf hinzuwirken.

20. Bei der nationalen und europäischen Fusionskontrolle ist zu beachten, dass - ange-sichts der Internationalisierung der Energiewirtschaft - deutsche Unternehmen ent-sprechende Hand-lungsspielräume haben, damit sie im Wettbewerb bestehen können. Im Hinblick auf die Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts ist zu prüfen, ob die kartellrechtlichen Regelungen und ihre Anwendung ausreichen bzw. ausreichend aus-geschöpft werden. Die Fusionskontrolle hat darauf zu achten, dass Wettbewerb nicht einge-schränkt wird.

Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards wie auch Energiesteuern sollten EU-weit harmonisiert werden.

21. Ungleiche Ausgangsbedingungen im neuen Binnenmarkt für Strom und Gas ver-zerren den EU-weiten Wettbewerb. Das europäische Umweltrecht beispielsweise ent-hält in vielen Be-reichen Mindestnormen, die auf nationaler Ebene teilweise auf unter-schiedlichem Niveau umge-setzt werden. Die Umweltstandards werden nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen durch-gesetzt. Deutschland hat bereits ein hohes Niveau an Umwelt- und Sicherheitsstandards. Umwelt- und Sicherheitsstandards sind auf einem dem Ziel der Nachhaltigkeit angemessenen hohen Niveau zu harmonisieren. Gleichzeitig sind im Rahmen des Harmonisierungsprozesses Wettbewerbsnachteile zu Lasten deutscher Unternehmen zu verhindern.

22. Ein EU-einheitliches Energiesteuerkonzept ist nach wie vor dringend erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, aber auch gegenüber außereuropäi-scher Konkurrenz abzubauen; dies muss in den Zusammenhang der Steuerharmonisie-rung insgesamt gestellt wer-den. Zur Vermeidung und Reduzierung von Wettbewerbs-verzerrungen zwischen Unternehmen sind außerdem wirksame Initiativen zur Harmo-nisierung der Arbeitsschutz- und Sozialstandards in der EU notwendig.

Gemeinsame Aktionen für erneuerbare Energien und Energieeinspa-rung sind für den Klimaschutz und im Interesse von Ressourcenscho-nung erforderlich.

23. Es bedarf verstärkter Anstrengungen von Politik, Industrie und Verbrauchern, um die vorhandenen Energieeinsparpotenziale und Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien zu erschließen und damit zugleich einen wirksamen Bei-trag zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dabei ist ein internatio-nal koordiniertes Vorgehen anzustreben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu berücksichtigen.
Besondere Herausforderungen für die nationale Politik ergeben sich auch aus den auf internatio-naler Ebene verhandelten Aktivitäten im Zusammenhang mit den flexiblen Instrumenten ("joint implementation", "clean development mechanism", "emission trading".) Diese gilt es, auf glo-baler Ebene und EU-weit für einen ökologisch treffsi-cheren und ökonomisch effizienten Klima-schutz zu prüfen und ggf. fortzuentwickeln und nutzbar zu machen.

24. Der Beitrag der erneuerbaren Energien soll bis zum Jahre 2010 verdoppelt werden. Dabei ist es unter Beachtung des langfristigen Ziels sub-ventionsfreier Versorgungs-strukturen geboten, diese Energien durch staatliches Handeln zu för-dern. Die Förde-rung muss auf die Entwicklung eines sich selbst tragenden Marktes für die Nut-zung erneuerbarer Energien ausgerichtet sein. Die Rahmenbedingungen für die Stromerzeu-gung aus erneuerbaren Energiequellen müssen an das veränderte wettbewerbliche Umfeld im Strom-markt angepasst werden. Die dynamische Entwicklung der letzten Jahre wird sich infolge der jüngst getroffenen Maßnahmen der Politik - 100.000 Dä-cher-Solarstromprogramm und das neue Marktanreizprogramm zugunsten erneuerba-rer Energien sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - verstärkt fortsetzen.

25. Ziel der Verstärkung einer sparsamen und rationellen Energieverwendung ist es, die Energiedienstleistungen Licht, Wärme und Kraft kostengünstig und mit möglichst wenig Primär-energieeinsatz bereitzustellen. Dabei müssen die Möglichkeiten des wirt-schaftlichen Energieein-sparens vorrangig genutzt werden. In bestimmten Verbrauchs-bereichen (z.B. Gebäudebereich, Haustechnik, Elektrogeräte, Verkehr) trägt der Markt aus sich heraus nicht immer optimal zu einer rationellen Energieverwendung bei. Über die bestehenden nationalen und EU-weiten Re-gelungen hinaus sind alle Möglichkeiten für aus Gründen der Nachhaltigkeit sinnvolle zusätzli-che Maßnahmen auszuschöpfen. Neben staatlicher Förderung sollten innovative Organisations- und Finanzierungskonzepte, wie Contracting, eingesetzt werden.

26. Erhebliche Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung können durch wärme-dämm- und heizungstechnische Maßnahmen an Gebäuden der Industrie, des Gewer-bes, der Dienst-leistungsunternehmen und öffentlicher Einrichtungen sowie der privaten Haushalte und durch den Einsatz von hocheffizienten Wärmeerzeugern und KWK-Anlagen erschlossen werden. Die Industrie, in der bereits ein hohes Maß an Energieeffi-zienz erreicht ist, sollte im Rahmen von Modernisierungsprozessen kontinu-ierlich weitere Maßnahmen ergreifen.

27. Bei Gebäuden ist die Energieeinsparverordnung das zentrale Instrument, um wirt-schaftliche Einspar-potenziale bei deren Energieversorgung zu nutzen. Die Verordnung muss bei Neubauten den Primärenergiebedarf berücksichtigen und so ausgestaltet werden, dass sie einfach zu handhaben und im Hinblick auf CO2-Minderungen zielkonform ist. Wichtig ist eine wirksame Umsetzung der Verordnung.

28. Die erheblichen Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung im Gebäudebestand kön-nen im Verordnungswege nur begrenzt erschlossen werden. Hier bedarf es vor allem der Initia-tive der Verbraucher (Hausbesitzer, Vermieter, Mieter), die hierfür stabile Rahmenbedingungen benötigen. Durch den Abbau miet- und betriebskosten-rechtlicher Hemmnisse können Anreize für Energiesparinvestitionen gesetzt werden. Verbraucher benötigen Transparenz über den Energiebedarf von Gebäuden und über den effizientesten Weg, Energie einzusparen. Staatliche Rahmen-setzung trägt dazu bei, diese Transparenz z. B. durch die Anwendung des Energiebedarfsausweises im Ge-bäudebestand zu schaffen. Durch einen stimulierenden Mix aus Nor-mensetzungen, staatlichen Anreizprogrammen (zum Beispiel zinsverbilligte Kredite von KfW und DtA, das neue Anreizprogramm des Bundes zugunsten erneuerbarer Energien), För-derpro-grammen für Pilotprojekte und steuerliche Anreize sollen Investitionen in Ein-sparmaßnahmen an Gebäuden und haustechnischen Anlagen angestoßen werden.

29. Die rationelle Erzeugung von Strom setzt moderne, hocheffiziente Technologien in al-len Lastbereichen voraus. Dazu gehören Grundlastkraftwerke ebenso wie der tech-nisch, wirt-schaftlich und ökologisch sinnvolle Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung in dezentralen Anlagen. Techniken zur rationellen Stromerzeugung sollten sich auch im Wettbewerb behaupten können. Dies setzt geeignete Rahmenbedingungen voraus. Sollten sie vorübergehend Schwierigkeiten haben, sich im Wettbewerb zu behaupten, können zeitlich befristete Instrumente (z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) zur Überwindung dieser Schwierigkeiten eingesetzt werden. Hinsicht-lich einer Lang-fristregelung ist zu prüfen, welche Rolle die KWK beim Klimaschutz in Zukunft spie-len kann. Einen anhaltend positiven Beitrag zum Klimaschutz unterstellt, wird ange-strebt, den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu er-reichen, wird über die Einführung einer progressiven, markt- und EU-konformen Quote bzw. eines Zertifikatshandels oder gleichermaßen wirksamer Instrumente dis-kutiert.

30. Durch die Senkung des Stromverbrauchs von elektrischen Geräten und Antriebssy-s-te--men, zum Beispiel durch Vermeidung von Leerlaufverlusten, und durch einen be-darfs--optimierten Gerätebetrieb können erhebliche Einsparpotenziale erschlossen wer-den. Zeitnahe Vervollständi-gung des technischen Normenwerks und eine aussagefähi-ge Kennzeichnung der Energieeffizienz sind notwendige Voraussetzung für Fort-schritte. Eine verbindliche Normung muss in den EU-rechtlichen Rahmen passen. In-formationen und Aufklärung zur Stromeinsparung leisten einen ergänzenden Beitrag.

31. Bei der Beschaffung von Gebäuden und Einrichtungen und durch den Ausbau des Ener-giesparmanagements sollte die öffentliche Hand eine Vorbild- und Schrittmacher-funktion ein-nehmen. Hinzutreten sollte eine breit angelegte Aufklärung und Beratung über den privaten Energieverbrauch, zum Beispiel durch ausgebildete Energieberater.

Der Verkehrsbereich steht vor besonderen energie- und verkehrspoli-tischen Herausforderungen - Lösungen sollten in einem Verkehrs-dialog entwickelt werden.

32. Das Ziel, im Verkehrssektor verstärkt die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu erschlie-ßen und die CO2-Emissionen zu reduzieren, ist durch ein am Gebot der Nach-haltigkeit orientier-tes Handeln von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern zu erreichen.

33. Die Verkehrswirtschaft, die Energie- und Verkehrspolitik müssen die Aufgabe lösen, eine wachsende Nachfrage nach Mobilität und das Erfordernis einer nachhaltig-keitsgerechten Ver-kehrsentwicklung zu verzahnen. Die Ausgestaltung von Infrastruk-tu-ren in einem integrierten Verkehrskonzept, die zukünftige Aufgabenteilung sowohl im Personen- als auch im Güterver-kehr, ein effizienter Energieeinsatz sowie die Aus-wahl geeigneter Energieträger sind dafür von wesentlicher Bedeutung. Bei der Erar-bei-tung einer energiepolitischen Konzeption ist deshalb dem Verkehrssektor aufgrund sei-nes signifikanten Anteils am Ener-gieverbrauch ein wichtiger Stellenwert zuzuord-nen.
Zu den verkehrsrelevanten Energiesparmaßnahmen, deren Wirksamkeit und Lenkungs-effekte in einem Verkehrsdialog geprüft und bewertet werden sollten, gehören z. B.
· Möglichkeiten zur Vermeidung motorisierten Verkehrs un-ter marktwirtschaftlichen Bedingungen;
· ein mit Blick auf rationelle Energieverwendung und Senkung der CO2-Emissionen zielkon-former Ausbau der Verkehrsinfrastruktur;
· Schaffung von attraktivitätserhöhenden Anreizen zur stärkeren Nutzung öffentli-cher Ver-kehrsmittel;
· Verlagerung insbesondere von Güterferntransporten von der Straße auf die Schie-ne, auf die Binnen- und Seeschifffahrt und ggf. Luftschifffahrt bei Ausbau der er-forderlichen Infra-strukturen im wirksamen Wettbewerb der Verkehrsträger;
· bessere Vernetzung und Verknüpfung aller Verkehrsträger untereinander;
· Stärkung des Angebots an Mobilitätsdienstleistungen durch geeignete Rahmenbe-dingungen;
· Entwicklung und Förderung alternativer Antriebskonzepte und entsprechender Kraftstoffe.

34. Im motorisierten Verkehr bestehen unter Ausnutzung einer verbesserten Verkehrs-infrastruk-tur und Fortführung einer technologisch anspruchsvollen Motorenentwick-lung noch Einsparpo-tenziale beim Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen. In diesem Zu-sam-menhang ist zu berücksich-tigen, dass bereits erzielte Einsparungen u. a. durch die deut-liche Zunahme von Verkehrsleistun-gen kompensiert bzw. übertroffen wurden. Ange--sichts des prognostizierten Verkehrswachstums sind weitere Fortschritte in der Ener-gieeffizienzsteigerung von konventioneller Fahrzeug- und Motorentechnik not-wendig.

35. Von der Fahrzeug- und Mineralölindustrie werden gemeinsam mit dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gegenwärtig Möglichkeiten für al-ter-native Kraftstoffe und Antriebssysteme ausgelotet. Der zunehmende Wettbewerb um die internationale Führungsposition bei neuen, besonders umweltverträglichen An-triebssystemen mit alternativen Energien schafft bereits heute Handlungsbedarf für die Fahrzeug- und Energieindustrie. Ein Markterfolg dieser Systeme, für deren Entwick-lung bereits erhebliche Vorleistungen erbracht wurden, setzt voraus, dass möglichst europaweit eine flächendeckende Infrastruktur zur Versorgung der Fahrzeuge aufge-baut wird.

36. Öffentliche Verkehrsmittel können wegen ihrer häufig geringeren Schadstoffemis-sionen, ihres sparsamen Energieverbrauchs und ihrer hohen Energieeffizienz im beson-deren Maße zu einer umweltverträglichen Mobilität beitragen. Infrastrukturverbes-sernde und attraktivitätserhö-hende Maßnahmen sowie eine Optimierung innerhalb der öffentlichen Verkehrssysteme können diesen Trend verstärken (z.B. bessere Verzah-nung des Fern- und Nahverkehrs sowie Erprobung und Nutzung alternativer Techni-ken wie der Brennstoffzelle).

37. Erhebliche Anstrengungen der Luftfahrtindustrie und -verkehrsunternehmen sowie der Flug-hafenwirtschaft sind notwendig, um die klimarelevanten Emissionen im Luft-verkehr nachhaltig zu reduzieren. Dazu gehören weitere Fortschritte bei der Senkung des Treibstoffverbrauchs von Flugzeugen, eine bessere Verknüpfung der Verkehrsträ-ger und ein effizienteres Luftverkehrs-management. Es wird angestrebt, den Bundes-tagsbeschluß für eine EU-weite Besteuerung der Flugkraftstoffe umzusetzen. Notwen-dig ist, rasch eine internationale Einigung herbeizuführen.

38. Im Verkehrsbereich wird auf eine Doppelstrategie "Energieeinsparung und erneu-erbare Energien" gesetzt. Deshalb wird intensiv an einer weiteren Reduzierung der Energieverbräuche und an einer Strategie zum Aufbau einer neuen Energieinfrastruk-tur gearbeitet. Da der Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr nicht allein national begrenzt betrachtet werden kann, ist eine Einbettung in den europäischen und interna-tionalen Kontext wichtig. Bei der Strategieerarbeitung sollen europäische Interessen sowie z.B. europäische Forschungsvorhaben rechtzeitig berücksichtigt werden können.

Hemmnisse für Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Ener-giequellen müssen abgebaut werden.

39. Damit die Investitionstätigkeit  auf dem Gebiet der rationellen Energieverwendung und der regenerativen Energien beschleunigt und ausgebaut werden kann, ist es not-wendig, die bestehenden wirtschaftlichen Hemmnisse abzubauen. Eine ökologische Ausrichtung des Steuer-systems - im EU-Kontext - und eine Anpassung des staatlichen Regelwerkes bilden hierfür eine wesentliche Grundlage.

40. Informationsdefizite über die Möglichkeiten und Vorteile von Energieeinsparmaß-nah-men und des Einsatzes von erneuerbaren Energien müssen durch eine gezielte Auf-klärung abge-baut werden. Informations- und Beratungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für einschlägige Berufsgruppen sind effizient und liegen auch im Interesse der Unternehmen. Staatli-che Stellen können durch geeignete Rahmenset-zung und ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zum Abbau von Informationsdefiziten bei-tragen. Zusätzlich gilt es, Motivationsdefizite abzubauen. Neben mehr Aufklärung und Information tragen dazu auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bei, die dazu führen, dass zum Beispiel industrielle und gewerbliche Verbraucher In-vestitionen in moderne Energieanlagen zeitlich vorziehen oder bei Dritten anstoßen.

Energiemix ist eine Strategie zum Risikomanagement.

41. Ziel ist, Risiken auch unter den Voraussetzungen von Globalisierung und Liberali-sierung über einen ausgewogenen Energiemix einzugrenzen. Dazu gehören ein ange-messener Anteil von heimischen Energieträgern unter Einbeziehung der erneuerbaren Energien und die sparsame und rationelle Energienutzung. Die Bundes-regierung sollte ihr politisches Handeln nach diesem Ziel ausrichten.

42. Eine deutliche Veränderung des Energiemixes ist notwendig. Sie ist allerdings nur schrittweise möglich und erfordert Zeit. Zentrale Bestandteile sind der Einsatz regene-rativer Energien und eine deutliche Effizienzsteigerung beim Einsatz fossiler Energie-träger. Als Vorsorge gegen Klimaveränderungen und aufgrund der Endlichkeit der Ener-gievorräte muss der Beitrag der fossilen Energieträger perspektivisch reduziert und durch nicht endliche Energieträger ersetzt werden. Dabei müssen die technologi-sche Entwicklung und Wirtschaftlichkeitsaspekte ebenso berücksichtigt werden wie die Ressourcensitua-tion in Deutschland sowie die Nutzungsdauer der Anlagengüter im Energiesektor. Die Ge-fahr regionaler und sozialer Verwerfungen ist bei der Rahmensetzung zu beachten.

43. Steinkohle wird auch in Zukunft ein wichtiger Energierohstoff für die Stromerzeu-gung und für die Stahlproduktion in Deutschland bleiben. Der inländische Steinkoh-lenbergbau wird auch künftig einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland leisten. Zugleich sichert der heimische Bergbau für die Zulieferindustrie technologischen Fortschritt und entsprechende Absatzchancen auf dem Weltmarkt. Allerdings wird der deutsche Steinkohlenbergbau, soweit absehbar, nicht wettbe-werbsfähig sein und daher zu seinem Erhalt auf eine finanzielle Förderung angewiesen bleiben. Aufgabe der Politik ist es, den strukturellen Anpassungsprozess zur Erhaltung eines leistungs- und lebensfähigen Kernberg-baus wie vereinbart zu begleiten. Damit wird auch der unter dem Aspekt der langfristigen Ver-sorgungssicherheit notwendige Zugang zu den Lagerstätten erhalten. In Brüssel muss aus diesen Gründen ein Kohle-beihilferecht durchgesetzt werden, das die Fortführung von Kohlebeihilfen in angemes-senem Umfang auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages nach 2002 zulässt.

44. Neben der heimischen Gasförderung ist die Braunkohle der einzige wettbewerbs-fähige, subventionsfreie heimische Energieträger, der in größeren Mengen in Deutsch-land bereitgestellt wird. Er wird sich auch in Zukunft dem Wettbewerb stellen. Die Braunkohlennutzung bleibt aus Gründen der Versorgungssicherheit und aus struktur- und beschäftigungspolitischen Gründen wichtig. Das gilt in besonderem Maße für die Braunkohlennutzung in den neuen Bundesländern.

Die zuständigen Landesbehörden haben in allen Revieren Rechtssicherheit für den Be-trieb der Tagebaue geschaffen. Damit wird die Braunkohle einen wichtigen und stabi-len Beitrag zur kostengünstigen Stromerzeugung in der Grundlast leisten. Für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung sind konsistente und kalkulierbare Rah-menbedingungen im internationalen Kontext erforderlich. An Neuaufschlüsse von Ta-gebauen zur Kapazitätsausweitung wird dabei nicht gedacht.

Gewinnung und Nutzung erfolgen im Einklang mit den in Deutschland gültigen hohen Umwelt- und Sozialstandards. Elektrizitätswirtschaft und Braunkohlenbergbau haben erhebliche Vorleistungen für die Modernisierung von Kraftwerken und Tagebauen erbracht oder sich dazu verpflichtet. Seit 1990 sind die CO2-Emissionen aus Braun-kohle um rund 50 % zurückgegangen. Im Rahmen der Erneuerung und Modernisie-rung des Kraftwerksparks wird die Energieeffizienz kontinuierlich weiter steigen.

45. Trotz rückläufigen Verbrauchs wird Mineralöl in den nächsten zwei Jahrzehnten der wichtigste Energieträger zur Deckung des Primärenergiebedarfs bleiben. Die deut-sche Mineralölversorgung steht auf einer breiten Basis von unterschiedlichen Liefe-ranten und Lieferregionen und ist damit heute unternehmerisch abgesichert. Zusätzlich gewährleisten Krisenvorsorgesysteme der Internationalen Energieagentur und der Eu-ropäischen Union sowie eine angemessene Mineralölbevorratung Sicherheit gegenüber zeitweiligen Versorgungsstörungen. Vor allem wegen der wieder wachsenden Markt-macht der OPEC-Staaten können Verknappun-gen des Angebots und starke Preisaus-schläge nicht ausgeschlossen werden. Um zur Versorgungssicherheit beizutragen, sind die internationalen Lieferbeziehungen durch einen Dialog zwischen Förder- und Ver-braucherländern politisch zu flankieren. Deutschland ist ein bedeutender Raffinerie-stand-ort und bietet eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze. Zur Sicherung des Raffi-neriestandorts Deutschland ist innerhalb der EU politisch auf eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen hinzuwirken, insbesondere hinsichtlich der Umweltschutzvor-schriften.

46. Aufgrund seiner Anwendungsvorteile nimmt der Erdgasanteil an der deutschen Primär-energiebilanz weiter zu. Auch in der Stromerzeugung steigt der Erdgasanteil weiter. Die Erdgas-wirtschaft kann auf nennenswerte heimische Vorräte zugreifen, die derzeit etwa 20 % des Ge-samtbedarfs absichern. 80 % des Erdgasaufkommens mit steigender Tendenz müssen jedoch von wenigen Produzentenländern (Russland, Nor-wegen, Niederlande) bezogen werden. Mit den Erd-gasproduzenten bestehen langfristi-ge Lieferverträge mit unbedingten Abnahmeverpflichtungen. Die Versorgungssicher-heit wird in unternehmerischer Verantwortung u. a. durch die Integration in den euro-päischen Erdgasverbund, durch weitere Investitionen in Untergrundspeicher, Leitun-gen etc. gewährleistet. Die Besonderheiten der Erdgasversorgung sind bei der Gestal-tung ener-gierechtlicher und energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu berück-sichtigen. Insbesondere besteht für die Politik die Aufgabe, wettbewerbliche Chancen-gleichheit z. B. durch Öffnung der Märkte in der EU zu schaffen.

47. Die erwartete Zunahme der Importabhängigkeit in der Versorgung mit fossilen Ener-gieträgern erfordert einen Interessenausgleich zwischen den Liefer- und Verbrau-cherländern. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Aufgabe flankierend auf poli-tischer Ebene als wesentli-chen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ge-meinsam mit den europäischen Partnern wahrzunehmen.

48. Der Anteil der erneuerbaren Energien wird in den kommenden Jahren zunehmen. Ein steigender Beitrag der Regenerativen erhöht die Versorgungssicherheit und leistet in der Re-gel einen positiven Beitrag zur inländischen Wertschöpfung und zur Beschäf-tigung. Auch im Verkehrsbereich ist mit der Entwicklung alternativer Antriebskon-zepte mit einem zunehmenden Einsatz regenerativ erzeugter Kraftstoffe zu rechnen. Ins-besondere leisten erneuerbare Energien einen Beitrag zur technologischen Innovati-on und zur Stärkung des deutschen Anlagenbaus. Wachsende Ab-satzchancen haben Tech-nologien zur Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Weltmarkt. Für die deut-schen Anlagenhersteller gilt es, diese zunehmenden Exportchancen zu nutzen. Durch die Förderung des Einsatzes regenerativer Energiequellen im deutschen Markt wird dies flankiert.

49. Verstärkte Energieeinsparung ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung und ist ein zentrales Element der Energiepolitik. Eine Politik der Energieeinsparung führt durch die Ver-ringerung des Energiebedarfs neben Umweltvorteilen zu höherer Versorgungs-sicherheit. Erfor-derliche Umstrukturierungen und Neuinvestitionen können im Be-darfsfall durch staatliche Maßnah-men gefördert und flankiert werden.

Deutschland muss ein starker Energiestandort mit hoher inländischer Wertschöpfung bleiben.

50. Aus energie-, beschäftigungs- und technologiepolitischen Gründen muss es Ziel sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Deutschland ein starker Energie-standort mit hoher in-ländischer Wertschöpfung bleibt. Hierzu ist es notwendig,
· ein günstiges Investitionsklima (u. a. durch langfristig verlässliche energiepolitische und energierechtliche Rahmenbedingungen) zu gewährleisten,
· die Risiken der Energieversorgung, die sich nicht zuletzt aufgrund der hohen Im-portabhän-gigkeit von Energieeinfuhren ergeben, zu begrenzen,
· die inländische Energiegewinnung, -umwandlung und -verteilung durch einen ent-sprechen-den Rechtsrahmen zu ermöglichen,
· die internationale Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Energiewirtschaft zu si-chern, ins-besondere durch Harmonisierung der Rahmenbedingungen im Sinne der nachhaltigen Ent-wicklung,
· die Techniken für eine möglichst rationelle Energiebereitstellung und -verwendung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien im Inland zu entwickeln, auch um die hier liegenden Ex-portchancen verstärkt zu nutzen.

51. Deutschland muss auch künftig ein starker Stromerzeugungsstandort bleiben. Um dies sicherzustellen, gilt es, für die deutsche Stromwirtschaft und den Anlagenbau Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb zu schaffen. Eingriffe in den Strom-markt mit dem Ziel, den Markt-anteil bestimmter Technologien/Energieträger auf Grund umwelt- oder sicherheitstechnischer/-politischer Überlegungen zu reduzieren, müssen berücksichtigen, durch welche anderen Tech-nologien das Stromangebot sub-stituiert werden kann. Stromimporte auf der Basis der gleichen Technologien, aber mit niedrigeren Umwelt- oder Sicherheitsstandards, sind keine Alternative zur heimischen Stromproduktion.

Erhalt und Entwicklung von Beschäftigung ist ein zentraler Beitrag zur Stärkung des Energiestandorts Deutschland.

52. Zur Entwicklung des Energiestandortes gehört insbesondere die Erschließung neu-er Absatz- und Beschäftigungsfelder. Arbeitsplatzwirksame Wachstumsfelder liegen z.B. in der mittelfristig anstehenden Erneuerung der Kraftwerkskapazitäten durch In-vestitionen in Erzeu-gungsanlagen im konventionellen Bereich und zur Nutzung von erneuerbaren Energien, im Aus-bau von Energiedienstleistungen, in einer intelligenten Verkehrsorganisation u.a. durch Stärkung der umweltverträglichen Verkehrsträger ÖPNV, Bahn und Binnenschifffahrt, in der Modernisie-rung des Gebäudebestandes durch Wärmedämmung und Anlagentechnik sowie beim Export in-novativer Technolo-gien.

53. Verstärkte Energieeinsparung führt auch zu zusätzlicher Beschäftigung, zum Bei-spiel in der Bauwirtschaft und den vorgelagerten Wirtschaftssektoren oder den anla-genherstellenden Industriebranchen und den verarbeitenden Gewerken. Im liberalisier-ten Markt bietet außerdem die wachstumsträchtige Sparte Energiecontracting für EVU, Finanzdienstleister, Energieagenturen, Anlagenhersteller und Handwerksbetrie-be sowie Betreibergesellschaften vielfältige Möglichkeiten, zur Überwindung von Energiesparhemmnissen beizutragen, ihre Angebotspalette für Kunden/Nutzer zu er-weitern und damit vorhandene Arbeitsplätze zu sichern oder sogar neue zu schaffen

54. Beschäftigungseffekte von energiepolitischen Maßnahmen lassen sich nicht zu ei-nem einheitlichen Trend zusammenführen. Art und Schwierigkeit des Anpassungspro-zesses hängen vom Spezialisierungsgrad der Beschäftigten ab. Entsprechend differen-ziert müssen eventuelle beschäftigungspolitische Instrumente ausgelegt sein. Der Strukturwandel in der Energiewirt-schaft macht eine entsprechende Anpassungsfähig-keit des Arbeitsmarktes erforderlich. Berufsbe-ratung, Weiterqualifizierung, Aus- und Weiterbildung für die neuen Anforderungen des Marktes und innovativer Energietech-niken sind Aufgaben in Verantwortung von Wirtschaft, Politik, Ge-werkschaften und Wissenschaft.
55. Aufgabe der Politik ist die ggf. notwendige Flankierung in den Bereichen Energie-ein-sparung, Ausbau erneuerbarer Energien und Energiedienstleistungen durch geeig-nete Maßnah-men, z. B. marktorientierte Ausbildungsprogramme und finanzielle Anrei-ze. Dies dient auch dem Beschäftigungsaufbau. Politisches Handeln im Hinblick auf Beschäftigungseffekte muss darauf ausgerichtet sein, dass dauerhafte neue Arbeitsplät-ze zu erwarten sind.

Forschung und Entwicklung im Energiebereich sind unabdingbare Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft, in der die erneuerba-ren Energien und nachhaltigkeitsgerechte Energietechnologien eine zentrale Rolle spielen müssen

56. Forschung und Entwicklung im Energiebereich sind Aufgabe von Staat, Wissen-schaft und Wirtschaft. Durch gezielte F&E-Aktivitäten soll weiterhin die Entwicklung heute noch nicht wettbewerbsfähiger, innovativer Technologien sowie die Entwicklung neuer Energietech-nologien unterstützt werden. Staatliche Energieforschungspolitik muss die energiepolitischen Zielsetzungen unterstützen und die Wirkung auf inländi-sche Produktion und Arbeitsplätze be-rücksichtigen. Forschungseinrichtungen und Unternehmen müssen zusammenarbeiten, damit F&E-Ergebnisse, ggf. staatlich geför-dert, möglichst schnell in marktfähige Produkte, Verfahren oder in neue Dienstleistun-gen umgesetzt werden (wie z. B. bei der Brennstoffzellentechnologie). Eine wichtige Aufgabe besteht für Staat und Wirtschaft auch bei der Entwicklung von Energieer-zeugungs- und -nutzungstechnologien zur Lösung der Entwicklungs-, Umwelt- und Klimaprob-leme der Länder der Dritten Welt.

57. Ziel einer auch an positiven Beschäftigungseffekten orientierten Stärkung des Energiestandortes Deutschland ist eine verstärkte Investitionstätigkeit in innovative Technologien, Verfahren und Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die klassischen Bereiche des Energiesektors als auch für die sparsame und rationelle Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Staatliche Förderung, z.B. für Forschung und Entwicklung, muss die Wirkung auf inländische Produktion und Arbeitsplätze berück-sichtigen.

- Lagebeschreibung -
Die Ausführungen beschreiben Daten zur energiewirtschaftlichen Situation und den Perspektiven; sie stellen die Basis für die im Energiedialog gefundenen Empfehlungen für Handlungsansätze dar.

(1.)  Die Energieversorgung basiert gegenwärtig auf einem Mix verschiedener Ener-gieträger: Am Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland im Jahre 1999 hat Mineralöl mit 39 % den größten Anteil. Erdgas deckt 21 % des PEV, Stein- und Braunkohle 13 % bzw. 10 %. Der Anteil der Kernenergie am PEV beträgt 13 %. Die erneuerbaren Energieträger tragen zu 2,5 % zum PEV bei. Bei der Stromerzeugung leisten Kernenergie (31 %), Steinkohle (26 %) und Braun-kohle (24 %) die größten Beiträge. Gas trägt zu 10 %, und die erneuerbaren Energien tragen zu knapp 6 % zur Stromerzeugung bei.

(2.)  Risiken für die Sicherheit der Energieversorgung können zum einen durch langfristige Verknap-pungen aufgrund der Ressourcensituation, zum anderen durch marktstrukturelle Risi-ken, z. B. aufgrund einer starken regionalen Konzentration der Ressourcen, bestehen. Die Ver-sorgungssi-cherheit kann aber auch durch unzureichen-de Bewahrung der energietechnischen Infrastruktur im Inland etwa im Bereich der Transport- und Verteilungsnetze für Strom und Gas oder bei der Vorhaltung notwen-diger Kapazitätsreserven beeinträchtigt werden.

(3.)  Aktuelle Studien (BGR) kommen zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig be-kannten Gesamtreserven an fossilen Energieträgern für eine überschaubare Zeit eine ausreichende Versorgung mit Energierohstoffen erwarten lassen. Bis 2020 sind auch nach PROGNOS keine Eng-pässe bei der Verfügbarkeit kostengünstiger Energiereser-ven in Sicht. Dies schließt allerdings nicht aus, dass es kurzfristig zu erheblichen Preis-steigerungen kommen kann. Mit weiteren tech-nologischen Fortschritten bei der Aus-schöpfung der vorhandenen Reserven, beim Aufspüren neuer Vorkommen und bei der Reduzierung der Förderkosten von nicht-konventionellen Ener-giereserven ist zu rech-nen.

(4.)  Die Situation bei den einzelnen Energieträgern stellt sich sehr unterschiedlich dar. Die weitaus größten Energiepotenziale bei den fossilen Energieträgern sind in Form von Kohle ver-fügbar. Auf sie entfallen mehr als die Hälfte der Reserven und mehr als 90 % der vermuteten gewinnba-ren Ressourcen. Gemessen an der heutigen Förderung weist die Kohle zudem eine weitaus grö-ßere Reichweite auf als Öl und Gas. Zusätzlich zu konventionellen Erdöl- und Erd-gasressourcen könnten langfristig auch nicht-konventionelle Ressourcen (u. a. Schweröl, Öl-schiefer, Ölsand, Erdgas aus Kohlenflözen, Tiefengas) zur Energieversorgung beitragen.

(5.)  Angesichts der erwarteten weiteren Zunahme der Importabhängigkeit (nach Prognosen der EU-Kommission von heute 48 % auf 63 % in der EU und in Deutsch-land von derzeit 61 % auf 73 % im Jahre 2020) be-stehen Risiken für die Sicherheit der Energieversorgung aufgrund einer starken regionalen Konzentration der Ressourcen insbesondere im Öl- und Erdgassektor. Risiken für die Ölversorgung können vor allem aufgrund der dominierenden Position der OPEC auf den Ölmärkten vermutet werden. Aktuelle Prognosen (IEA, EIA, PROGNOS) gehen davon aus, dass die Abhängigkeit der Welt-ölversorgung von Lieferungen der OPEC künftig noch zunehmen wird. Beim Erdgas kön-nen langfristig Risiken vorübergehender Versorgungsstörungen aufgrund der zu erwartenden starken Verbrauchsdynamik und der regionalen Segmentierung der Erdgasmärkte nicht ausge-schlossen werden. Eine Diversifizierung der Bezüge, die Integration in den europäischen Erdgas-verbund und der Aufbau umfangreicher Speicherkapazitäten sind Instrumente zur Bewältigung vorüber-gehender Lieferstörungen. Die Kohleressourcen sind regional zwar weit gestreut, heute stehen aber nur 13 % der Weltkohleproduktion für den Handel zur Verfügung. Das Exportange-bot kon-zent-riert sich gegenwärtig zu zwei Dritteln auf Australien, Nordamerika und Südafrika.

(6.)  Allerdings steht der großen Abhängigkeit von Öllieferungen aus dem Nahen Osten und Russland - und bei Gas zusätzlich aus Norwegen und den Niederlanden - eine Abhängigkeit der Liefer-länder von den Zahlungen gegenüber, die sie aufgrund dieser Lieferungen erhalten. Die Risiken werden außerdem durch den Verbund und den Risikoausgleich innerhalb der EU ge-dämpft. Für Krisen bei der Versorgung mit Öl sind wirksame Mechanismen im Rahmen der In-ternationalen Energieagentur ge-schaffen worden.

(7.)  Der Beitrag fossiler Energieträger zur Versorgungssicherheit ist nicht nur unter dem Ge-sichts-punkt ihrer Reichweite und Verfügbarkeit zu betrachten. Vielmehr sind auch die Endlich-keit dieser Ressourcen und die mit ihrer Gewinnung und Nutzung verbundenen Umweltauswir-kun-gen zu beachten. Die möglichst sparsame Nutzung dieser Energieträger und die Energieein-spa-rung tragen auch zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei, denn jede eingesparte Ener-gieeinheit braucht nicht aus anderen Quellen bereitgestellt zu werden. Sofern Maßnahmen zum Energieeinsparen und zur rationelleren Energieverwendung wirtschaftlich vorteilhaft sind, ist diesen Vorrang einzuräumen. Auch heute noch nicht wirtschaftliche Maßnahmen können sich aus Klimaschutzgründen zukünftig erforderlich erweisen. Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Hierfür sind der techno-logische Fortschritt und deren Wirtschaftlichkeit entscheidend.

(8.)  Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Energiesektors   in Deutschland ist wegen seines Infra-strukturcharakters für alle Wirtschaftsbereiche außerordentlich hoch, auch wenn sein zah-lenmä-ßiger Anteil bezogen auf die Gesamtwirtschaft eher gering ist. An der Beschäftigung aller Wirt-schaftsbereiche hat der Energiesektor mit gut 400.000 (1998) einen Anteil von 1,1 %. Im Kern-energiebereich sind gegenwärtig - je nach Abgrenzung - zwischen 23.000 und 38.000 Be-schäf-tigte tätig. Auffällig ist die hohe Produktivität und die hohe Kapitalintensität der Energie-bereit-stellung: Der Anteil der Wertschöpfung liegt im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft bei 2,2 %, bei den Anlageinvestitionen liegt er sogar bei 3,5 %.

(9.)  Die Zahl der Beschäftigten in der Energiewirtschaft ist in den letzten Jahren in allen Berei-chen zurückgegangen, zum Teil kräftig. Verursacht wurde diese Entwick-lung vor allem durch den Umbruch in den neuen Bundesländern, durch die Rückfüh-rung der heimischen Steinkohle-förde-rung sowie durch fortlaufende Rationalisierungs-bemühungen, die sich im Zuge der Libera-lisie-rung im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung eher verstärken dürften. So weisen von 1991 bis 1997   der Bergbau auf Energieträger einen Rückgang der Erwerbstätigen von 252.000 auf 120.000, die Mineralölverarbeitung von 44.000 auf 22.000 und die leitungsgebun-dene Energieversorgung von 361.000 auf 300.000 aus. Damit sind in diesem Zeitraum ins-gesamt rd. 215.000 Arbeitsplätze im Bereich der Energiewirtschaft weggefallen. Besonders stark waren die neuen Bundesländer betroffen, wo allein im Braunkohlebergbau im Jahre 1999 fast 128.000 Personen oder 92 % weniger beschäftigt waren als 1989. Kräftige Beschäftigungseinbu-ßen wer-den auch in den Bereichen des Kraftwerksbaus befürchtet, die von den Auswirkungen der Liberali-sierung vor allem auf dem Strommarkt betroffen sind, namentlich auch die Hersteller von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und von GuD-Kraftwerken. Auf der anderen Seite bleibt jedoch festzuhalten, dass im Rahmen der Umstrukturierung in der Energiewirtschaft auch neue Arbeits-plätze entstanden und entstehen werden, z. B. in den Bereichen Energiemarketing, Energie-dienstleistungen und Energieträgerumstel-lung.

(10.)  Wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung energiepolitischer Maßnah-men auf die Beschäftigung kommen - je nach Fragestellung, Methode und unter-stellter Annahmenkonstella-tion - zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die von Be-schäftigungsgewinnen bis zu Beschäfti-gungsverlusten reichen. Nach Auffassung von PROGNOS spricht vieles dafür, dass eine klima-schützende und ressourcensparende Energiepolitik ohne Beschäftigungsverluste umgesetzt wer-den kann. Je nach Ausge-staltung der Maßnahmen ist sogar mit positiven Tendenzen bei der Be-schäftigung zu rechnen. Die PROGNOS-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich stärkere po-sitive Arbeitsplatzeffekte insbesondere in den Sektoren Bau und Ausbau, Maschinenbau und Verkehr, vor allem bedingt durch Herstellung und Montage von energiesparenden Techniken bzw. durch verstärkte Nachfrage bei ÖPNV und Bahn ergeben. Dies schließt auch "neue" Betäti-gungsfelder ein, etwa im Bereich Organisation der Verkeh-re sowie Energieberatung und -dienstleistung. Nach PROGNOS-Berechnungen ergibt sich beispielsweise bei Umsetzung eines Reduktionsszenarios, das eine 25 %ige Ver-ringerung der CO2-Emissionen bis 2005 und eine 40 %ige Senkung bis 2020 unter-stellt, ein Nettoeffekt an zusätzlichen dauerhaften Arbeitsplät-zen.

(11.)  Unabhängig von Art und Umfang des Nettoeffekts ist zu beachten, dass bei einer energie-politi-schen Neuorientierung die Auswirkungen auf den physischen Kapital-bestand und das vorhandene Humankapital zu berücksichtigen sind. Die Wahr-scheinlichkeit, dass Beschäftigte der Ener-giewirtschaft wieder einen Arbeitsplatz in dieser Branche finden, kann im Hinblick auf die unter-schiedlichen Qualifikati-onsstrukturen und die regionale Wirtschaftsstruktur nicht allzu hoch ver-anschlagt wer-den.

(12.)  Die Europäische Union hat sich für einen länderübergreifenden, wettbewerbs- und effi-zienzorientierten EU-Binnenmarkt in allen Sektoren der Energiewirtschaft entschieden. Die Startbedingungen für den europäischen Strom- und Gasmarkt sind dabei höchst unterschiedlich. Fehlende Chancengleichheit im liberalisierten Markt kann erhebliche Auswirkungen auf die Marktchancen und damit die Beschäftigung bei den im Wettbewerb benachteiligten Unterneh-men haben. Während Länder wie Großbritannien, Schweden, Finnland und Deutschland ihre nationalen Strommärkte umfassend liberalisiert haben, geschieht die Marktöffnung beispiels-weise in Frankreich mit erheblichem Zeitverzug und lediglich in Orientierung an den Mindest-vorgaben der EU-Richtlinie. Dies führt zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Länder, die ihre Kunden und Energiewirtschaft schon heute sehr weitgehend in den Wettbewerb entlassen haben.

(13.)  Auch in den Bereichen der Umwelt- und Abgabenpolitik sind in Europa zwi-schen den Mitgliedstaaten zum Teil erhebliche Unterschiede festzustellen, die zu Wettbewerbsverzerrun-gen im Binnenmarkt führen. Im Umweltschutz und hier gerade in der Luftreinhaltepolitik sind in Deutschland sehr hohe Standards erreicht worden. Diese unbestritten wichtigen und nicht umzukehrenden Umweltschutzanfor-derungen am Standort Deutschland führen zu Kosten, die internationale Wettbewerber nicht in diesem Ausmaß tragen müssen. Über das konkrete Ausmaß der dadurch ver-ursachten Kostennachteile der deutschen Energiewirtschaft liegen aller-dings keine ak-tuellen Untersuchungen vor.

(14.)  PROGNOS kommt in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-logie in Auf-trag gegebenen Studie "Die längerfristige Entwicklung der Energie-märkte im Zeichen von Wett-bewerb und Umwelt" zu dem Ergebnis, dass der Pri-märenergieverbrauch bei wachsendem Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 1998 und 2020 um 5 % sinkt. PROGNOS geht dabei da-von aus, dass das BIP im Jahr 2020 um 50 % über dem Ausgangswert von 1998 liegt. Der Pri-märenergieverbrauch wird erstmals ab 2010 abnehmen.

(15.)  Nach PROGNOS wird der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärener-gieverbrauch bis 2020 von 2,4 % auf 4,4 % zunehmen. Der Anteil regenerativ er-zeugten Stroms an der Ge-samtstromerzeugung erhöht sich im Prognosezeitraum von 5,7 % auf 10,6 %. Die Windkraft wird sich dynamisch entwickeln und erstmals in 2020 die Wasserkraft als dominierende erneuer-bare Energie in der Stromversorgung über-holen. PROGNOS geht dabei davon aus, dass bei den meisten erneuerbaren Energien die Wirtschaftlichkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen angesichts der mode-raten Energiepreisentwicklung nicht erreicht und das technische Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird.

(16.)  Die Energieeffizienz wird nach PROGNOS in allen Teilbereichen des Energie-verbrauchs im Prognosezeitraum deutlich zunehmen:
· Im Gebäudebestand wird eine Minderung des spezifischen Energieverbrauchs um knapp 30 % erwartet (beim Stromverbrauch bezogen auf die Haushalte aber kaum Veränderungen).
· Im Dienstleistungsbereich wird eine Reduzierung des spezifischen Brennstoffver-brauchs um 35 %, des Stromverbrauchs um knapp 10 % erwartet.
· In der Industrie wird unter Einschluss des Strukturwandels eine Erhöhung der Brennstoffef-fizienz um 73 % und der Stromeffizienz um 38 % erwartet.
· Beim fossil-thermischen Kraftwerkspark wird eine Effizienzerhöhung von derzeit etwas un-ter 39 % auf 48 % in 2020 erwartet (dies entspricht einer Produktivitäts-steigerung um rund 24 %).
· Beim durchschnittlichen Treibstoffverbrauch der Pkw-Flotte wird eine Reduzie-rung bis 2020 um etwa 30 % erwartet.

(17.)  Im Verkehrssektor wird nach PROGNOS der gesamte Endenergieverbrauch ab 2010 erst-mals trendmäßig sinken. Erwartet wird, dass der Endenergieverbrauch des Verkehrs bis zum Jahr 2010 zunächst ansteigen, danach zurückgehen und im Jahr 2020 in etwa wieder das Niveau von 1997 erreichen wird (Rückgang des Anteils des Straßenverkehrs am gesamten Energie-verbrauch um gut 4 % Punkte auf 82 % im Jahr 2020). PROGNOS geht davon aus, dass hierfür ausschließlich die Entwicklung im Personenverkehr ausschlagge-bend ist. Im Straßengüterver-kehr und im Luftverkehr wird weiterhin eine deutliche Zunahme des Energieverbrauchs erwartet (Luftverkehr über 40 %). PROGNOS geht dabei von einem weiterhin ungebrochenen Wachstum der Verkehrsleistungen aus, dessen verbrauchserhöhender Effekt durch die Reduktion des durch-schnittlichen Kraftstoff-verbrauchs der Pkw auf 6,1 l/100 km langfristig zum Teil kompensiert wird. Im Straßen-güterverkehr soll die Reduktion des durchschnittli-chen Verbrauchs allerdings nicht aus-reichen, um die Zunahme der Transporte auszu-gleichen.

(18.)  Die CO2-Emissionen sinken nach Einschätzung von PROGNOS bis 2020 aller-dings nur noch mäßig. Gegenüber 1990 beträgt der erwartete Rückgang der CO2-Emis-sio-nen bis 2005 14 %, hauptsächlich verursacht durch den Strukturwandel in den neuen Bundesländern, und bleibt danach etwa konstant.
 

 

 


© Friedrich Ebert Stiftung | Redaktion | Juni 2000