Energiepolitik für die Zukunft
Leitlinien zur Energiepolitik
Schlussdokument - Energiedialog 2000
Berlin, 5. Juni 2000
http:/www.energiedialog2000.de
Der Energiedialog 2000 wird unterstützt
von der Erich-Brost-Stiftung
Vorbemerkung
1. Ziel und Ausrichtung des Energiedialogs
Die Rahmenbedingungen für die deutsche Energieversorgung haben
sich grundlegend verändert. Globalisierung und Liberalisierung,
Klimaschutz und die Auseinanderset-zung über die Nutzung der Kernenergie
sind die Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft stellen muss.
Dabei geht es um die Weichenstellungen für die künftige Energieversorgung
im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.
Eine zukunftsfähige Energieversorgung in Deutschland ist von großer
wirtschaftlicher, gesell-schaftlicher und damit politischer Bedeutung.
Sie sollte deshalb von einem brei-ten gesellschaftli-chen Konsens getragen
werden, der in der Vergangenheit nicht erzielt werden konnte. Auf ge-meinsame
Initiative von Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller und dem Kuratoriumsvorsitzen-den
des Forums für Zukunftsenergien, Dr. Breuer, ist deshalb im Juni
1999 gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung der "Energiedialog 2000"
gestartet worden. Das Ziel des Energiedialogs 2000 besteht darin, die
energiepolitische Diskussion voranzutreiben und der Energiepolitik durch
Leitlinien, die während eines einjähri-gen Diskussionsprozesses
entwickelt wurden, eine Perspektive für eine nachhaltige Energiever-sorgung
und -nutzung aufzuzeigen.
Der Energiedialog ist ein Prozess, sich in der Energiepolitik aufeinander
zu zu bewe-gen und im offenen, konstruktiven Gespräch zu gemeinsamen
Ergebnissen zu kom-men, auf denen die Politik aufbauen kann. Das setzt
voraus, dass sich alle Beteiligten mit den Meinungen und Anliegen der
Anderen jeweils auseinandersetzen und die Be-reitschaft existiert, auch
in strittigen Punkten auf-einander zuzugehen - nur so kann es auch bei
kontroversen Themen zu neuen Gemeinsamkei-ten kommen.
In mehreren Foren von gesellschaftlichen Gruppen wurden die Zukunftsfragen
der Energiepolitik öffentlich zur Diskussion gestellt. Parallel
dazu gab es einen Gesprächs-kreis, in dem unter Vorsitz der Initiatoren
hochrangige Entscheidungsträger aus Poli-tik, Wirtschaft, Umweltverbän--den,
Gewerkschaften und Bundesländern miteinander folgende drei Themenkreise
diskutiert haben:
1. Wettbewerb und Regulierung,
2. Rationelle Energieverwendung, erneuerbare Energien und CO2 - Minderung
im internationa-len Rahmen,
3. Energiestandort Deutschland - Versorgungssicherheit und Beschäftigung.
Es erfolgte in diesen Diskussionsfeldern ein konstruktiver Dialog.
Unter Hint-anstellung grundsätzlicher Auffassungen sind Ergebnisse
und Positionspapiere mit Aufträgen aus der Steuerungsgruppe, die
in dieses Gesamtpapier eingeflossen sind, verabschiedet worden, die
die Beteiligten mittragen. Zu diesen Ergebnissen gehören eine gemeinsame
Beschreibung der Realitä-ten und ein Einvernehmen über wesentliche
Grundzusammenhänge. Darüber hinaus hat sich der Energiedialog
mit Zukunftstendenzen auseinander gesetzt und hieraus entsprechende
Schlussfolgerungen gezogen. Das Ergebnis beschreibt Empfehlungen für
Handlungsansätze und Ziele, auf die sich die Beteiligten verständigen
konnten. Dieser erzielte Konsens ist für die künftige Energiepolitik
und das Leitbild der Nachhaltigkeit, das von der Energiebereitstellung
bis zu Energienutzung verwirklicht werden soll, ausschlagge-bend.
Nicht erreicht werden konnte ein Konsens mit den Umweltverbänden
Deutscher Na-turschutzring (DNR), Greenpeace, Umweltstiftung WWF-Deutschland
(WWF), NABU Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt
und Natur-schutz BUND (BUND) in einigen Punkten. Deshalb haben die Vertreter
der Umwelt-verbände auf Arbeitsgruppenebene am 10. Mai 2000 den
Energiedialog 2000 verlas-sen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Umweltverbände
in allen Gesprächskreisen engagiert mitgewirkt und konnten verschiedene
ihrer Anliegen für einen Umwelt- und Klimaschutz in den Dialog
einbringen. Sie wurden dabei von vielen Teilnehmern im Diskussionsprozess
unterstützt.
Während des Dialogprozesses sind Beteiligte auf die Umweltverbände
zugegangen. Insofern sind Standpunkte der Umweltverbände in das
vorliegende Papier eingeflossen und weiterhin berücksichtigt worden.
DNR, Greenpeace, WWF, NABU und BUND sahen sich jedoch nicht in
der Lage, das vorliegende Gesamtpapier mit zu unterzeichnen.
Dennoch hat der Energiedialog eine wichtige Aufgabe erfüllt. Er
fördert die Chancen des Energie-standorts Deutschland und kann
der Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für
heutige und kommende Generationen gerecht werden.
Die gefundenen Leitlinien sind eine wertvolle Ausgangsbasis für
die politischen Ent-scheidungen zur Konkretisierung eines Energiekonzeptes
durch Parlamente und Regie-rungen auf Bundes- und Länderebene.
2. Kernenergie
Nach der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen vom 20. Oktober
1998 ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Nutzung der
Kernenergie in Deutschland entschädigungsfrei zu beenden. Hierzu
werden zwischen der Bundesregierung und den Unternehmen Konsensgespräche
geführt.
Angesichts des Beitrags der Kernenergie für das Weltklima durch
signifikante Vermei-dung von CO2-Emissionen und eines aktuellen Beitrags
der Kernenergie von über 60 % in der Strom-Grundlast halten CDU/CSU,
F.D.P. und Industrievertreter an der Option einer künftigen Nutzung
der Kernenergie fest.
Der Energiedialog 2000 hat diesen Grundkonflikt ausgeklammert; statt
dessen ging es darum, jenseits dieser grundsätzlichen Kontroverse
Gemeinsamkeiten in der Energie-politik zu formulieren. Künftige
Festlegungen energiepolitischer Ziele und Maßnahmen bezogen auf
diesen Grunddissens sind deshalb durch den Energiedialog 2000 nur teil-weise
abgedeckt. Die Ergebnisse der Kernenergiekonsensgespräche sind
darüber hin-aus bei der künftigen Festlegung energiepolitischer
Ziele und Maßnahmen zu berück-sichtigen.
I. Leitbild und Ziele
Das gemeinsame Leitbild ist die nachhaltige Entwicklung. Die Ziele der
Ener-giepolitik - Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Um-weltverträglichkeit
- sind deshalb gleichrangig zu verwirklichen.
1. Die Energieversorgung ist für Wirtschaft und Gesellschaft Basis
für Wohlstand und nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit bedeutet
nach dem Abschlussbericht der En-quete-Kommission "Schutz des Menschen
und der Umwelt" des 13. Deutschen Bun-destages, "die Bedürfnisse
einer wachsenden Zahl von Menschen heute und in Zu-kunft befriedigen
zu können und gleichzeitig eine auf Dauer für alle unter menschen-würdigen,
sicheren Verhältnissen bewohnbare Erde zu erhalten. Darin sind
vielfältige ökonomische, ökologische, demographische,
soziale und kulturelle Problemdimensio-nen enthalten, die ein globales,
regionales, lokales und zugleich in die Zukunft ge-richtetes Handeln
erfordern."
In der Praxis bedeutet die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsprinzips,
dass ökonomi-sche, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen
beachtet werden. Die gleich-rangigen Ziele der Energiepolitik sind Wirtschaftlichkeit,
Versorgungssicherheit und Umwelt-verträglichkeit bei der Bereitstellung
und Nutzung von Energie. Politische Maßnahmen müssen fortlaufend
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Volkswirtschaft, auf Arbeitsplätze, auf Stand-ortentscheidungen
und ihre Umweltver-träglichkeit geprüft werden. Dabei bedeutet
Umweltverträglichkeit die schonende Nutzung der natürlichen
Ressourcen, eine mög-lichst geringe Umweltbelastung durch Energieproduktion
und -verbrauch sowie den rationellen und sparsamen Umgang mit Energie.
2. Der Energiebereich ist sektorübergreifend für den Standort
Deutschland von we-sentli-cher Bedeutung. Dies gilt für alle Bereiche
der Wirtschaft von der Energienut-zung bis zur -bereitstellung. Erst
diese umfassende Betrachtungsweise macht die her-ausragende Bedeutung
des Energiesektors als Produktions- und Verbrauchsbereich mit beträchtlichen
Wertschöpfungs-, Arbeitsplatz-, Investitions- und Innovationspo-tenzialen
deutlich. Energie ist auch ein wichtiger Standortfaktor. Die Bereitstellung
einer wirtschaftlichen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung
liegt im Interesse der Unternehmen im Markt.
Der Markt sorgt für effiziente Versorgungs- und Dienstleis-tungs-strukturen.
Wenn allerdings Marktergebnisse nicht den energie-, wirtschafts- und
um-weltpolitischen Zielen entsprechen, ist eine regu-lierende Funktion
der Politik erforderlich.
3. Marktwirtschaftliche Prozesse sorgen für effiziente Versorgungs-
und Dienstleis-tungs--strukturen. Wenn allerdings Marktergebnisse nicht
den energie-, wirtschafts- und umwelt-politi-schen Zielsetzungen entsprechen,
ist eine regulierende Funktion der Politik erforderlich. Dies schließt
kooperative Lösungen von Staat, Wirtschaft und Ver-brauchern ein.
Insbesondere fol-gende Aufgaben gehören auf Grund des infrastruktu-rellen
Charakters der Ener-gieversorgung in den Bereich des staatlichen Handelns:
· Sicherung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und Gewährleistung
der Chan-cengleichheit deutscher Unternehmen im EU-weiten und internationalen
Kontext;
· Sicherung der Versorgungssicherheit für alle Energienachfrager;
· Energiekrisenvorsorge;
· Festlegung von Anforderungen an die technische Sicherheit;
· Umsetzung einer am Nachhaltigkeits- und Vorsorgeprinzip orientierten
Energie-politik, u.a. durch Integration von Kosten für Umwelt-
und Ressourcenverbrauch und deren Auswirkun-gen, die (noch) nicht Bestandteil
des Kostenkalküls der Un-ternehmen geworden sind oder vom Markt
nicht erreicht werden (Marktversagen).
Politische Maßnahmen sind fortlaufend auf Notwendigkeit, Dauer,
Umfang und Steuerungseffizienz zu überprüfen.
4. Bei allen Handlungsfeldern, für die die Energiepolitik Lösungen
aufzeigen muss, stellt sich die Frage, ob spezifische Regulierungsansätze
notwendig werden, bestehen-de Regelungen modifiziert werden sollen oder
eigenständige Lösungen der Wirtschaft vorzuziehen sind. Ein
wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Maßnahmen und In-strumenten,
mit denen energiepoli-tische Ziele erreicht werden sollen, ist die Steue-rungseffizienz.
Sämtliche politische Maßnahmen - auch bereits bestehende
- sind fort-laufend auf ihre Notwendigkeit, ihre Dauer und ihren Um-fang
sowie daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Erreichung der energie-,
wirtschafts- und um-weltpolitischen Zielsetzungen wirkungsvoll beitragen.
Dabei sind Planungssicherheit und Ver-trauensschutz für Investitionen
zu beachten. Darüber hinaus müssen sie mit EU-Recht und dem
internationalen Wettbewerbsrahmen kompatibel sein und marktkonform aus-gestaltet
werden. Wenn Lösungen der Wirtschaft staatlich gesetzte Kriterien
erfüllen, sind staatliche Regulierun-gen entbehrlich.
II. Herausforderungen und Rahmenbedingungen
Wirtschaft und Politik müssen sich den Herausforderungen der Glo-balisierung
sowie des nationalen und internationalen Wettbewerbs stellen. Der Wettbewerb
stärkt die Rolle des Kunden.
5. Energiewirtschaft und Energiepolitik agieren in einem veränderten
Umfeld, das durch den sich sowohl national als auch EU-weit und international
dynamisch entwik-kelnden Wettbe-werb in den Energiemärkten geprägt
ist. Dieser Rahmen ist gekenn-zeichnet durch EU-Recht, die Verpflichtungen
aus dem Energiecharta-Vertrag sowie Verpflichtungen im Rahmen der WTO
(GATT/GATS). Der Globalisierungstrend und die sich wandelnden EU-weiten
und internatio-nalen Wettbewerbsmärkte prägen die Chancen
der Markteilnehmer und die Gestaltungsmöglich-keiten nationaler
Politik und unterstreichen die Notwendigkeit einer wettbewerbsfähigen
Ener-gieversorgung.
6. Mit der EU-weiten Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte
ist ein irreversibler Prozess eingeleitet worden. Für einen funktionsfähigen
Binnenmarkt ist die Marktöff-nung in allen EU-Staaten notwendig.
Bei der Umsetzung der Stromrichtlinie zeigt sich, dass nach Art und
Umfang der Marktöffnung unterschiedliche Wege beschritten wer-den.
Dies zeichnet sich auch bei der Umsetzung der Gas-Richtlinie ab. Im
Wettbewerb nimmt der Verbraucher in Folge seiner Wahlfreiheit eine gestärkte
Position ein. Er kann im europaweiten Wettbewerb seinen Energielieferanten
frei wählen. Durch die Einführung des Euro wird die europaweite
Markttransparenz weiter erhöht. Deutsche Unternehmen engagieren
sich über Ländergrenzen hinweg; für sie gelten damit
nicht mehr allein nationale Regelungen. Staatliche Beihilfen an Unternehmen
sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen
den Mitgliedstaaten beeinträchtigen und der EU-Vertrag nichts anderes
bestimmt. Der Handel mit Strom und Gas darf innerhalb der Gemeinschaft
nicht beschränkt werden (Ausnahme: An-wendung der Reziprozitätsklausel
nach den Binnenmarktlinien für Strom und Gas). Nationale Regelungen
z. B. zum Schutz und zur Förderung umweltfreundlicher Stromerzeugung
oder zur Gewährleistung eines Sockels an heimischen Energieträgern
sind weiterhin möglich.
Umwelt- und Klimaschutz sowie die Endlichkeit der Ressourcen erfor-dern
eine kontinuierliche Anpassung des Energiemixes, der Techniken und der
Infrastruktur. Dieser Aufgabe müssen sich heute alle Akteure verstärkt
stellen.
7. Die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine möglichst
geringe Umwelt-belastung durch Energieproduktion und -verbrauch sind
unverzichtbare Ele-mente einer am Nachhaltigkeitsprinzip orientierten
Energiepolitik und tragen dem Vorsorgegebot im Klimaschutz Rechnung.
Zu den Rahmenbedingun-gen für Energie-politik und Energiewirtschaft
gehören das nationale CO2-Minderungsziel (Redu-zierung der CO2-Emissionen
bis 2005 um 25 % gegenüber 1990) und die zunehmenden Anforde-rungen
an Klima- und Umweltschutz auch im internationalen Rahmen, insbesondere
der zu erbringende deutsche Beitrag zum EU-Lastenausgleich im Rahmen
des Kyoto-Protokolls (Deutschland hat als Beitrag zum burden sharing
eine Reduzierung der Klimagasemissionen um 21 % bis 2008/2012 zugesagt).
Die seit Anfang der 90er Jahre von Bundesregierung und Bundestag formulierten
Ziele zur mittel- und langfristigen Reduktion der CO2-Emissionen werden
einerseits bei Fortsetzung der bisherigen energiepolitischen Trends
nicht punktgenau angesteuert werden können, andererseits sind längerfristig
darüber hinaus gehende Anforderungen zu sehen, die über Zwischenstationen
zu erreichen sind. Angesichts des Vorsorgegebots im Klimaschutz ist
der Übergang auf zukunftsfähige Strukturen der Energienutzung
und -bereitstellung voranzutreiben. Dazu müssen die Potenziale
zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien und zur Reduzierung
des Energieverbrauchs durch rationellere und sparsamere Nutzung in er-heblich
stärkerem Maße als bisher ausgeschöpft werden. Um dieses
Potenzial optimal zu er-schließen, ist es zugleich Ziel, die Wirtschaftlichkeit
bisher nicht markt- oder wettbewerbsfähiger Energietechniken und
-verfahren zu erreichen.
Versorgungssicherheit muss auch im liberalisierten und globalisierten
Markt eine wichtige Aufgabe von Wirtschaft und Politik bleiben.
8. Deutschlands Energieversorgung ist in hohem Maße importabhängig.
Nach vorlie-gen-den Prognosen ist ohne grundlegende Veränderungen
der energie- und umweltpo-li-tischen Rahmenbedingungen auf absehbare
Zeit mit einer weiteren Zunahme der Im-port-abhängigkeit zu rechnen.
Die Energieeinfuhren konzentrieren sich bei Öl und Gas auf wenige
Länder von unterschiedlicher Stabilität. Dies birgt Liefer-
und Preisrisiken.
Nukleare und fossile Energierohstoffe sind zudem endliche Ressourcen.
Erneuerbare Energieträ-ger haben andere Verfügbarkeitsrisiken.
Die Liberalisierung wird zwar dazu beitragen, die Diversifizierung der
Bezugsquellen, den Ener-giehandel und den Ausbau von Energiedienstleistungen
zu erleichtern. Nach Einschätzung der EU-Kommission wird sich aber
auch im liberalisierten Energiebin-nenmarkt die Energieimport-abhängigkeit
weiter erhöhen. Die Versorgungssicherheit bleibt daher auch auf
nationaler und europäischer Ebene eine zentrale Herausforde-rung.
Die Zuständigkeit für die Energiepolitik liegt weiter vorrangig
bei den nationalen Regierungen. Eines Energiekapitels im EG-Vertrag
bedarf es nicht.
9. Zur Reduktion der Importabhängigkeit und damit zur Erhöhung
der Versorgungs-sicherheit tragen neben einer Effizienzsteigerung des
Gesamtsystems und der Einzel-techniken heimische fossile Energieträger,
erneuerbare Energien sowie eine möglichst sparsame und rationelle
Ener-gienutzung bei.
10. Versorgungssicherheit umfasst auch die Frage einer ausreichenden
Verfügbarkeit an quantitativer und qualitativer Infrastruktur,
beispielsweise Netze. Hiervon hängt die Sicherheit von Energielieferungen
entscheidend ab. Es muss ausreichend Anreiz zur Instandhaltung und Aufrechterhaltung
der Qualität gegeben werden.
Die Stärkung des Energiestandortes Deutschlands schafft und sichert
Arbeitsplätze.
11. Ziel einer auch an positiven Beschäftigungseffekten orientierten
Stärkung des Energiestandortes Deutschland ist eine verstärkte
Investitionstätigkeit in innovative Technologien, Verfahren und
Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die klassischen Bereiche
des Energiesektors als auch für die sparsame und rationelle Energienutzung
und die Nutzung erneu-erbarer Energien.
12. Der Energiestandort braucht Arbeitskräfte bzw. ein Arbeitskräftepotential,
das quantita-tiv und qualitativ den Anforderungen einer zukunftsorientierten
Energiever-sorgung und -nutzung gerecht wird. Die Herausforderung liegt
darin, dieses Potenzial hervorzubringen bzw. weiter zu entwickeln. Dies
ist in erster Linie eine Aufgabe des Arbeitsmarktes und des Bildungswesens.
13. Die Liberalisierung und zunehmende Internationalisierung der Energiemärkte
er-höhen den Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen. Vor diesem Hintergrund
steigern die Unternehmen ihre Effizienz, insbesondere durch Senkung
der Kosten. Der Verlust von Arbeitsplätzen kann eine Konsequenz
dieses Prozesses sein. Auf der anderen Seite entstehen aber auch neue
Arbeitsplätze. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch
die Sicherung eines steigenden Marktanteils für bestimmte Technologien
gleichzeitig be-stehende Kapazitäten und Arbeitsplätze gefährdet
werden können. Im übrigen ist eine sektorale oder räumliche
Destabilisierung des Ar-beitsmarktes zu vermeiden.
14. Die Beschäftigungseffekte bei der Implementierung einer klima-
und ressourcen-schonenden Energiepolitik wurden in jüngster Zeit
in zahlreichen Untersuchungen er-forscht. Diese wissenschaftlichen Untersuchungen
zur Wirkung energiepolitischer Maßnahmen auf die Beschäftigung
kommen - je nach Fragestellung, Methode und unterstellter Annahmenkonstellation
- zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die von Beschäftigungsgewinnen
bis zu Beschäfti-gungsverlusten reichen. Nach Auffassung von PROGNOS
spricht vieles dafür, dass eine klimaschützende und ressourcensparende
Energiepolitik ohne Beschäftigungsverluste umgesetzt werden kann.
Je nach Ausgestaltung der Maßnahmen ist nach PROGNOS sogar mit
positiven Tendenzen bei der Beschäftigung zu rechnen.
III. Den Herausforderungen begegnen
In Wettbewerbsmärkten muss und kann der Kunde größere
Verant-wortung übernehmen.
15. Die Liberalisierung der Energiemärkte und ihre zunehmende
Internationalisierung ma-chen es notwendig, die Rolle der Marktteilnehmer
neu zu definieren. Der Kunde bzw. der Verbraucher rückt als Entscheidungsträger
insbesondere im Bereich der lei-tungsgebunden Ener-gien dabei stärker
ins Blickfeld. Dies nicht nur, weil er sich bei funktionierendem Wettbewerb
das aus seiner Sicht günstige Angebot auswählen kann. Auf
Dienstleistungsangebote konzent-rierte Wettbewerbsmärkte erlauben
es dem Ver-braucher auch, größere Verantwortung bei der Gestaltung
der Energieversorgung zu übernehmen und durch sein eigenes (Markt-)
Verhalten umzusetzen. Damit aber gilt es, energiepolitische Maßnahmen
vor allem an den Verbraucher von Energie zu adres-sieren. Um internationale
oder brancheninterne Wettbewerbsverzerrungen zu vermei-den, sollten
energiepolitische Maßnahmen möglichst wettbewerbsneutral
sein.
16. Durch Zertifizierung und Deklaration der Herkunft und Erzeugung
von Strom kann die Transparenz im Strommarkt erhöht werden, so
dass die Verbraucher auch unter ökologischen Gesichtspunkten Orientierungsmöglichkeiten
erhalten.
Herstellung von Chancengleichheit im Wettbewerb - national und EU-weit
- ist eine prioritäre Aufgabe der Politik.
17. Die deutsche Energiepolitik muss die weiterhin bestehenden nationalen
Handlungs-spiel-räume und ihre Einflussmöglichkeiten auf die
EU-weiten und internationalen Maßnahmen nut-zen, um ihre Ziele
zu verwirklichen.
18. Bei den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas gilt es sicherzustellen,
dass allen Marktteilnehmern gleiche Netzzugangschancen eingeräumt
werden; dabei müssen erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
ihre spezifischen Vorteile (u. a. dezen-trale Erzeugung) angemessen
zur Geltung bringen können. Eine Netzzugangsre-gelung muss diskriminierungsfrei,
transparent und börsenfähig ausgestaltet sein. Be-stehende
technisch-physikalische Unterschiede zwischen der Gas- und Stromversor-gung
sind dabei zu berücksichtigen. Vorschläge der Wirtschaft (Verbände-verein-barungen)
zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs sind
im Hinblick auf die energiepolitischen Zielsetzungen und die Auswirkungen
auf den Energie-/Strom-erzeugungsstandort Deutschland zu überprüfen
und weiterzuentwickeln.
19. Bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien für Strom und
Gas soll darauf hin-ge-wirkt werden, dass in allen Mitgliedstaaten der
EU möglichst rasch eine vollständige Marktöff-nung erfolgt.
Unterschiedliche Auslegung und Umsetzung von Strom- und Gasrichtlinie
dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Energiebinnenmarkts
führen. Dafür muss die Europäische Kommission Sorge tragen;
Deutschland muss seine politischen Möglichkeiten nut-zen, darauf
hinzuwirken.
20. Bei der nationalen und europäischen Fusionskontrolle ist zu
beachten, dass - ange-sichts der Internationalisierung der Energiewirtschaft
- deutsche Unternehmen ent-sprechende Hand-lungsspielräume haben,
damit sie im Wettbewerb bestehen können. Im Hinblick auf die Entwicklung
eines europäischen Binnenmarkts ist zu prüfen, ob die kartellrechtlichen
Regelungen und ihre Anwendung ausreichen bzw. ausreichend aus-geschöpft
werden. Die Fusionskontrolle hat darauf zu achten, dass Wettbewerb nicht
einge-schränkt wird.
Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards wie auch Energiesteuern sollten
EU-weit harmonisiert werden.
21. Ungleiche Ausgangsbedingungen im neuen Binnenmarkt für Strom
und Gas ver-zerren den EU-weiten Wettbewerb. Das europäische Umweltrecht
beispielsweise ent-hält in vielen Be-reichen Mindestnormen, die
auf nationaler Ebene teilweise auf unter-schiedlichem Niveau umge-setzt
werden. Die Umweltstandards werden nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen
durch-gesetzt. Deutschland hat bereits ein hohes Niveau an Umwelt- und
Sicherheitsstandards. Umwelt- und Sicherheitsstandards sind auf einem
dem Ziel der Nachhaltigkeit angemessenen hohen Niveau zu harmonisieren.
Gleichzeitig sind im Rahmen des Harmonisierungsprozesses Wettbewerbsnachteile
zu Lasten deutscher Unternehmen zu verhindern.
22. Ein EU-einheitliches Energiesteuerkonzept ist nach wie vor dringend
erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, aber auch gegenüber
außereuropäi-scher Konkurrenz abzubauen; dies muss in den
Zusammenhang der Steuerharmonisie-rung insgesamt gestellt wer-den. Zur
Vermeidung und Reduzierung von Wettbewerbs-verzerrungen zwischen Unternehmen
sind außerdem wirksame Initiativen zur Harmo-nisierung der Arbeitsschutz-
und Sozialstandards in der EU notwendig.
Gemeinsame Aktionen für erneuerbare Energien und Energieeinspa-rung
sind für den Klimaschutz und im Interesse von Ressourcenscho-nung
erforderlich.
23. Es bedarf verstärkter Anstrengungen von Politik, Industrie
und Verbrauchern, um die vorhandenen Energieeinsparpotenziale und Nutzungsmöglichkeiten
erneuerbarer Energien zu erschließen und damit zugleich einen
wirksamen Bei-trag zur Erreichung der nationalen und internationalen
Klimaschutzziele zu leisten. Dabei ist ein internatio-nal koordiniertes
Vorgehen anzustreben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft zu berücksichtigen.
Besondere Herausforderungen für die nationale Politik ergeben sich
auch aus den auf internatio-naler Ebene verhandelten Aktivitäten
im Zusammenhang mit den flexiblen Instrumenten ("joint implementation",
"clean development mechanism", "emission trading".) Diese gilt es, auf
glo-baler Ebene und EU-weit für einen ökologisch treffsi-cheren
und ökonomisch effizienten Klima-schutz zu prüfen und ggf.
fortzuentwickeln und nutzbar zu machen.
24. Der Beitrag der erneuerbaren Energien soll bis zum Jahre 2010 verdoppelt
werden. Dabei ist es unter Beachtung des langfristigen Ziels sub-ventionsfreier
Versorgungs-strukturen geboten, diese Energien durch staatliches Handeln
zu för-dern. Die Förde-rung muss auf die Entwicklung eines
sich selbst tragenden Marktes für die Nut-zung erneuerbarer Energien
ausgerichtet sein. Die Rahmenbedingungen für die Stromerzeu-gung
aus erneuerbaren Energiequellen müssen an das veränderte wettbewerbliche
Umfeld im Strom-markt angepasst werden. Die dynamische Entwicklung der
letzten Jahre wird sich infolge der jüngst getroffenen Maßnahmen
der Politik - 100.000 Dä-cher-Solarstromprogramm und das neue Marktanreizprogramm
zugunsten erneuerba-rer Energien sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) - verstärkt fortsetzen.
25. Ziel der Verstärkung einer sparsamen und rationellen Energieverwendung
ist es, die Energiedienstleistungen Licht, Wärme und Kraft kostengünstig
und mit möglichst wenig Primär-energieeinsatz bereitzustellen.
Dabei müssen die Möglichkeiten des wirt-schaftlichen Energieein-sparens
vorrangig genutzt werden. In bestimmten Verbrauchs-bereichen (z.B. Gebäudebereich,
Haustechnik, Elektrogeräte, Verkehr) trägt der Markt aus sich
heraus nicht immer optimal zu einer rationellen Energieverwendung bei.
Über die bestehenden nationalen und EU-weiten Re-gelungen hinaus
sind alle Möglichkeiten für aus Gründen der Nachhaltigkeit
sinnvolle zusätzli-che Maßnahmen auszuschöpfen. Neben
staatlicher Förderung sollten innovative Organisations- und Finanzierungskonzepte,
wie Contracting, eingesetzt werden.
26. Erhebliche Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung können
durch wärme-dämm- und heizungstechnische Maßnahmen an
Gebäuden der Industrie, des Gewer-bes, der Dienst-leistungsunternehmen
und öffentlicher Einrichtungen sowie der privaten Haushalte und
durch den Einsatz von hocheffizienten Wärmeerzeugern und KWK-Anlagen
erschlossen werden. Die Industrie, in der bereits ein hohes Maß
an Energieeffi-zienz erreicht ist, sollte im Rahmen von Modernisierungsprozessen
kontinu-ierlich weitere Maßnahmen ergreifen.
27. Bei Gebäuden ist die Energieeinsparverordnung das zentrale
Instrument, um wirt-schaftliche Einspar-potenziale bei deren Energieversorgung
zu nutzen. Die Verordnung muss bei Neubauten den Primärenergiebedarf
berücksichtigen und so ausgestaltet werden, dass sie einfach zu
handhaben und im Hinblick auf CO2-Minderungen zielkonform ist. Wichtig
ist eine wirksame Umsetzung der Verordnung.
28. Die erheblichen Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung
im Gebäudebestand kön-nen im Verordnungswege nur begrenzt
erschlossen werden. Hier bedarf es vor allem der Initia-tive der Verbraucher
(Hausbesitzer, Vermieter, Mieter), die hierfür stabile Rahmenbedingungen
benötigen. Durch den Abbau miet- und betriebskosten-rechtlicher
Hemmnisse können Anreize für Energiesparinvestitionen gesetzt
werden. Verbraucher benötigen Transparenz über den Energiebedarf
von Gebäuden und über den effizientesten Weg, Energie einzusparen.
Staatliche Rahmen-setzung trägt dazu bei, diese Transparenz z.
B. durch die Anwendung des Energiebedarfsausweises im Ge-bäudebestand
zu schaffen. Durch einen stimulierenden Mix aus Nor-mensetzungen, staatlichen
Anreizprogrammen (zum Beispiel zinsverbilligte Kredite von KfW und DtA,
das neue Anreizprogramm des Bundes zugunsten erneuerbarer Energien),
För-derpro-grammen für Pilotprojekte und steuerliche Anreize
sollen Investitionen in Ein-sparmaßnahmen an Gebäuden und
haustechnischen Anlagen angestoßen werden.
29. Die rationelle Erzeugung von Strom setzt moderne, hocheffiziente
Technologien in al-len Lastbereichen voraus. Dazu gehören Grundlastkraftwerke
ebenso wie der tech-nisch, wirt-schaftlich und ökologisch sinnvolle
Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung in dezentralen Anlagen. Techniken
zur rationellen Stromerzeugung sollten sich auch im Wettbewerb behaupten
können. Dies setzt geeignete Rahmenbedingungen voraus. Sollten
sie vorübergehend Schwierigkeiten haben, sich im Wettbewerb zu
behaupten, können zeitlich befristete Instrumente (z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
zur Überwindung dieser Schwierigkeiten eingesetzt werden. Hinsicht-lich
einer Lang-fristregelung ist zu prüfen, welche Rolle die KWK beim
Klimaschutz in Zukunft spie-len kann. Einen anhaltend positiven Beitrag
zum Klimaschutz unterstellt, wird ange-strebt, den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung
zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu er-reichen, wird über die Einführung
einer progressiven, markt- und EU-konformen Quote bzw. eines Zertifikatshandels
oder gleichermaßen wirksamer Instrumente dis-kutiert.
30. Durch die Senkung des Stromverbrauchs von elektrischen Geräten
und Antriebssy-s-te--men, zum Beispiel durch Vermeidung von Leerlaufverlusten,
und durch einen be-darfs--optimierten Gerätebetrieb können
erhebliche Einsparpotenziale erschlossen wer-den. Zeitnahe Vervollständi-gung
des technischen Normenwerks und eine aussagefähi-ge Kennzeichnung
der Energieeffizienz sind notwendige Voraussetzung für Fort-schritte.
Eine verbindliche Normung muss in den EU-rechtlichen Rahmen passen.
In-formationen und Aufklärung zur Stromeinsparung leisten einen
ergänzenden Beitrag.
31. Bei der Beschaffung von Gebäuden und Einrichtungen und durch
den Ausbau des Ener-giesparmanagements sollte die öffentliche Hand
eine Vorbild- und Schrittmacher-funktion ein-nehmen. Hinzutreten sollte
eine breit angelegte Aufklärung und Beratung über den privaten
Energieverbrauch, zum Beispiel durch ausgebildete Energieberater.
Der Verkehrsbereich steht vor besonderen energie- und verkehrspoli-tischen
Herausforderungen - Lösungen sollten in einem Verkehrs-dialog entwickelt
werden.
32. Das Ziel, im Verkehrssektor verstärkt die vorhandenen Energieeinsparpotenziale
zu erschlie-ßen und die CO2-Emissionen zu reduzieren, ist durch
ein am Gebot der Nach-haltigkeit orientier-tes Handeln von Politik,
Wirtschaft und Verbrauchern zu erreichen.
33. Die Verkehrswirtschaft, die Energie- und Verkehrspolitik müssen
die Aufgabe lösen, eine wachsende Nachfrage nach Mobilität
und das Erfordernis einer nachhaltig-keitsgerechten Ver-kehrsentwicklung
zu verzahnen. Die Ausgestaltung von Infrastruk-tu-ren in einem integrierten
Verkehrskonzept, die zukünftige Aufgabenteilung sowohl im Personen-
als auch im Güterver-kehr, ein effizienter Energieeinsatz sowie
die Aus-wahl geeigneter Energieträger sind dafür von wesentlicher
Bedeutung. Bei der Erar-bei-tung einer energiepolitischen Konzeption
ist deshalb dem Verkehrssektor aufgrund sei-nes signifikanten Anteils
am Ener-gieverbrauch ein wichtiger Stellenwert zuzuord-nen.
Zu den verkehrsrelevanten Energiesparmaßnahmen, deren Wirksamkeit
und Lenkungs-effekte in einem Verkehrsdialog geprüft und bewertet
werden sollten, gehören z. B.
· Möglichkeiten zur Vermeidung motorisierten Verkehrs un-ter
marktwirtschaftlichen Bedingungen;
· ein mit Blick auf rationelle Energieverwendung und Senkung
der CO2-Emissionen zielkon-former Ausbau der Verkehrsinfrastruktur;
· Schaffung von attraktivitätserhöhenden Anreizen zur
stärkeren Nutzung öffentli-cher Ver-kehrsmittel;
· Verlagerung insbesondere von Güterferntransporten von
der Straße auf die Schie-ne, auf die Binnen- und Seeschifffahrt
und ggf. Luftschifffahrt bei Ausbau der er-forderlichen Infra-strukturen
im wirksamen Wettbewerb der Verkehrsträger;
· bessere Vernetzung und Verknüpfung aller Verkehrsträger
untereinander;
· Stärkung des Angebots an Mobilitätsdienstleistungen
durch geeignete Rahmenbe-dingungen;
· Entwicklung und Förderung alternativer Antriebskonzepte
und entsprechender Kraftstoffe.
34. Im motorisierten Verkehr bestehen unter Ausnutzung einer verbesserten
Verkehrs-infrastruk-tur und Fortführung einer technologisch anspruchsvollen
Motorenentwick-lung noch Einsparpo-tenziale beim Kraftstoffverbrauch
von Fahrzeugen. In diesem Zu-sam-menhang ist zu berücksich-tigen,
dass bereits erzielte Einsparungen u. a. durch die deut-liche Zunahme
von Verkehrsleistun-gen kompensiert bzw. übertroffen wurden. Ange--sichts
des prognostizierten Verkehrswachstums sind weitere Fortschritte in
der Ener-gieeffizienzsteigerung von konventioneller Fahrzeug- und Motorentechnik
not-wendig.
35. Von der Fahrzeug- und Mineralölindustrie werden gemeinsam
mit dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
gegenwärtig Möglichkeiten für al-ter-native Kraftstoffe
und Antriebssysteme ausgelotet. Der zunehmende Wettbewerb um die internationale
Führungsposition bei neuen, besonders umweltverträglichen
An-triebssystemen mit alternativen Energien schafft bereits heute Handlungsbedarf
für die Fahrzeug- und Energieindustrie. Ein Markterfolg dieser
Systeme, für deren Entwick-lung bereits erhebliche Vorleistungen
erbracht wurden, setzt voraus, dass möglichst europaweit eine flächendeckende
Infrastruktur zur Versorgung der Fahrzeuge aufge-baut wird.
36. Öffentliche Verkehrsmittel können wegen ihrer häufig
geringeren Schadstoffemis-sionen, ihres sparsamen Energieverbrauchs
und ihrer hohen Energieeffizienz im beson-deren Maße zu einer
umweltverträglichen Mobilität beitragen. Infrastrukturverbes-sernde
und attraktivitätserhö-hende Maßnahmen sowie eine Optimierung
innerhalb der öffentlichen Verkehrssysteme können diesen Trend
verstärken (z.B. bessere Verzah-nung des Fern- und Nahverkehrs
sowie Erprobung und Nutzung alternativer Techni-ken wie der Brennstoffzelle).
37. Erhebliche Anstrengungen der Luftfahrtindustrie und -verkehrsunternehmen
sowie der Flug-hafenwirtschaft sind notwendig, um die klimarelevanten
Emissionen im Luft-verkehr nachhaltig zu reduzieren. Dazu gehören
weitere Fortschritte bei der Senkung des Treibstoffverbrauchs von Flugzeugen,
eine bessere Verknüpfung der Verkehrsträ-ger und ein effizienteres
Luftverkehrs-management. Es wird angestrebt, den Bundes-tagsbeschluß
für eine EU-weite Besteuerung der Flugkraftstoffe umzusetzen. Notwen-dig
ist, rasch eine internationale Einigung herbeizuführen.
38. Im Verkehrsbereich wird auf eine Doppelstrategie "Energieeinsparung
und erneu-erbare Energien" gesetzt. Deshalb wird intensiv an einer weiteren
Reduzierung der Energieverbräuche und an einer Strategie zum Aufbau
einer neuen Energieinfrastruk-tur gearbeitet. Da der Einsatz erneuerbarer
Energien im Verkehr nicht allein national begrenzt betrachtet werden
kann, ist eine Einbettung in den europäischen und interna-tionalen
Kontext wichtig. Bei der Strategieerarbeitung sollen europäische
Interessen sowie z.B. europäische Forschungsvorhaben rechtzeitig
berücksichtigt werden können.
Hemmnisse für Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Ener-giequellen
müssen abgebaut werden.
39. Damit die Investitionstätigkeit auf dem Gebiet der rationellen
Energieverwendung und der regenerativen Energien beschleunigt und ausgebaut
werden kann, ist es not-wendig, die bestehenden wirtschaftlichen Hemmnisse
abzubauen. Eine ökologische Ausrichtung des Steuer-systems - im
EU-Kontext - und eine Anpassung des staatlichen Regelwerkes bilden hierfür
eine wesentliche Grundlage.
40. Informationsdefizite über die Möglichkeiten und Vorteile
von Energieeinsparmaß-nah-men und des Einsatzes von erneuerbaren
Energien müssen durch eine gezielte Auf-klärung abge-baut
werden. Informations- und Beratungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungsangebote
für einschlägige Berufsgruppen sind effizient und liegen auch
im Interesse der Unternehmen. Staatli-che Stellen können durch
geeignete Rahmenset-zung und ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit
zum Abbau von Informationsdefiziten bei-tragen. Zusätzlich gilt
es, Motivationsdefizite abzubauen. Neben mehr Aufklärung und Information
tragen dazu auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bei,
die dazu führen, dass zum Beispiel industrielle und gewerbliche
Verbraucher In-vestitionen in moderne Energieanlagen zeitlich vorziehen
oder bei Dritten anstoßen.
Energiemix ist eine Strategie zum Risikomanagement.
41. Ziel ist, Risiken auch unter den Voraussetzungen von Globalisierung
und Liberali-sierung über einen ausgewogenen Energiemix einzugrenzen.
Dazu gehören ein ange-messener Anteil von heimischen Energieträgern
unter Einbeziehung der erneuerbaren Energien und die sparsame und rationelle
Energienutzung. Die Bundes-regierung sollte ihr politisches Handeln
nach diesem Ziel ausrichten.
42. Eine deutliche Veränderung des Energiemixes ist notwendig.
Sie ist allerdings nur schrittweise möglich und erfordert Zeit.
Zentrale Bestandteile sind der Einsatz regene-rativer Energien und eine
deutliche Effizienzsteigerung beim Einsatz fossiler Energie-träger.
Als Vorsorge gegen Klimaveränderungen und aufgrund der Endlichkeit
der Ener-gievorräte muss der Beitrag der fossilen Energieträger
perspektivisch reduziert und durch nicht endliche Energieträger
ersetzt werden. Dabei müssen die technologi-sche Entwicklung und
Wirtschaftlichkeitsaspekte ebenso berücksichtigt werden wie die
Ressourcensitua-tion in Deutschland sowie die Nutzungsdauer der Anlagengüter
im Energiesektor. Die Ge-fahr regionaler und sozialer Verwerfungen ist
bei der Rahmensetzung zu beachten.
43. Steinkohle wird auch in Zukunft ein wichtiger Energierohstoff für
die Stromerzeu-gung und für die Stahlproduktion in Deutschland
bleiben. Der inländische Steinkoh-lenbergbau wird auch künftig
einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland leisten.
Zugleich sichert der heimische Bergbau für die Zulieferindustrie
technologischen Fortschritt und entsprechende Absatzchancen auf dem
Weltmarkt. Allerdings wird der deutsche Steinkohlenbergbau, soweit absehbar,
nicht wettbe-werbsfähig sein und daher zu seinem Erhalt auf eine
finanzielle Förderung angewiesen bleiben. Aufgabe der Politik ist
es, den strukturellen Anpassungsprozess zur Erhaltung eines leistungs-
und lebensfähigen Kernberg-baus wie vereinbart zu begleiten. Damit
wird auch der unter dem Aspekt der langfristigen Ver-sorgungssicherheit
notwendige Zugang zu den Lagerstätten erhalten. In Brüssel
muss aus diesen Gründen ein Kohle-beihilferecht durchgesetzt werden,
das die Fortführung von Kohlebeihilfen in angemes-senem Umfang
auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages nach 2002 zulässt.
44. Neben der heimischen Gasförderung ist die Braunkohle der einzige
wettbewerbs-fähige, subventionsfreie heimische Energieträger,
der in größeren Mengen in Deutsch-land bereitgestellt wird.
Er wird sich auch in Zukunft dem Wettbewerb stellen. Die Braunkohlennutzung
bleibt aus Gründen der Versorgungssicherheit und aus struktur-
und beschäftigungspolitischen Gründen wichtig. Das gilt in
besonderem Maße für die Braunkohlennutzung in den neuen Bundesländern.
Die zuständigen Landesbehörden haben in allen Revieren Rechtssicherheit
für den Be-trieb der Tagebaue geschaffen. Damit wird die Braunkohle
einen wichtigen und stabi-len Beitrag zur kostengünstigen Stromerzeugung
in der Grundlast leisten. Für eine selbsttragende wirtschaftliche
Entwicklung sind konsistente und kalkulierbare Rah-menbedingungen im
internationalen Kontext erforderlich. An Neuaufschlüsse von Ta-gebauen
zur Kapazitätsausweitung wird dabei nicht gedacht.
Gewinnung und Nutzung erfolgen im Einklang mit den in Deutschland gültigen
hohen Umwelt- und Sozialstandards. Elektrizitätswirtschaft und
Braunkohlenbergbau haben erhebliche Vorleistungen für die Modernisierung
von Kraftwerken und Tagebauen erbracht oder sich dazu verpflichtet.
Seit 1990 sind die CO2-Emissionen aus Braun-kohle um rund 50 % zurückgegangen.
Im Rahmen der Erneuerung und Modernisie-rung des Kraftwerksparks wird
die Energieeffizienz kontinuierlich weiter steigen.
45. Trotz rückläufigen Verbrauchs wird Mineralöl in
den nächsten zwei Jahrzehnten der wichtigste Energieträger
zur Deckung des Primärenergiebedarfs bleiben. Die deut-sche Mineralölversorgung
steht auf einer breiten Basis von unterschiedlichen Liefe-ranten und
Lieferregionen und ist damit heute unternehmerisch abgesichert. Zusätzlich
gewährleisten Krisenvorsorgesysteme der Internationalen Energieagentur
und der Eu-ropäischen Union sowie eine angemessene Mineralölbevorratung
Sicherheit gegenüber zeitweiligen Versorgungsstörungen. Vor
allem wegen der wieder wachsenden Markt-macht der OPEC-Staaten können
Verknappun-gen des Angebots und starke Preisaus-schläge nicht ausgeschlossen
werden. Um zur Versorgungssicherheit beizutragen, sind die internationalen
Lieferbeziehungen durch einen Dialog zwischen Förder- und Ver-braucherländern
politisch zu flankieren. Deutschland ist ein bedeutender Raffinerie-stand-ort
und bietet eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze. Zur Sicherung
des Raffi-neriestandorts Deutschland ist innerhalb der EU politisch
auf eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen hinzuwirken, insbesondere
hinsichtlich der Umweltschutzvor-schriften.
46. Aufgrund seiner Anwendungsvorteile nimmt der Erdgasanteil an der
deutschen Primär-energiebilanz weiter zu. Auch in der Stromerzeugung
steigt der Erdgasanteil weiter. Die Erdgas-wirtschaft kann auf nennenswerte
heimische Vorräte zugreifen, die derzeit etwa 20 % des Ge-samtbedarfs
absichern. 80 % des Erdgasaufkommens mit steigender Tendenz müssen
jedoch von wenigen Produzentenländern (Russland, Nor-wegen, Niederlande)
bezogen werden. Mit den Erd-gasproduzenten bestehen langfristi-ge Lieferverträge
mit unbedingten Abnahmeverpflichtungen. Die Versorgungssicher-heit wird
in unternehmerischer Verantwortung u. a. durch die Integration in den
euro-päischen Erdgasverbund, durch weitere Investitionen in Untergrundspeicher,
Leitun-gen etc. gewährleistet. Die Besonderheiten der Erdgasversorgung
sind bei der Gestal-tung ener-gierechtlicher und energiewirtschaftlicher
Rahmenbedingungen zu berück-sichtigen. Insbesondere besteht für
die Politik die Aufgabe, wettbewerbliche Chancen-gleichheit z. B. durch
Öffnung der Märkte in der EU zu schaffen.
47. Die erwartete Zunahme der Importabhängigkeit in der Versorgung
mit fossilen Ener-gieträgern erfordert einen Interessenausgleich
zwischen den Liefer- und Verbrau-cherländern. Die Bundesregierung
ist aufgefordert, diese Aufgabe flankierend auf poli-tischer Ebene als
wesentli-chen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ge-meinsam
mit den europäischen Partnern wahrzunehmen.
48. Der Anteil der erneuerbaren Energien wird in den kommenden Jahren
zunehmen. Ein steigender Beitrag der Regenerativen erhöht die Versorgungssicherheit
und leistet in der Re-gel einen positiven Beitrag zur inländischen
Wertschöpfung und zur Beschäf-tigung. Auch im Verkehrsbereich
ist mit der Entwicklung alternativer Antriebskon-zepte mit einem zunehmenden
Einsatz regenerativ erzeugter Kraftstoffe zu rechnen. Ins-besondere
leisten erneuerbare Energien einen Beitrag zur technologischen Innovati-on
und zur Stärkung des deutschen Anlagenbaus. Wachsende Ab-satzchancen
haben Tech-nologien zur Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Weltmarkt.
Für die deut-schen Anlagenhersteller gilt es, diese zunehmenden
Exportchancen zu nutzen. Durch die Förderung des Einsatzes regenerativer
Energiequellen im deutschen Markt wird dies flankiert.
49. Verstärkte Energieeinsparung ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung
und ist ein zentrales Element der Energiepolitik. Eine Politik der Energieeinsparung
führt durch die Ver-ringerung des Energiebedarfs neben Umweltvorteilen
zu höherer Versorgungs-sicherheit. Erfor-derliche Umstrukturierungen
und Neuinvestitionen können im Be-darfsfall durch staatliche Maßnah-men
gefördert und flankiert werden.
Deutschland muss ein starker Energiestandort mit hoher inländischer
Wertschöpfung bleiben.
50. Aus energie-, beschäftigungs- und technologiepolitischen Gründen
muss es Ziel sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
Deutschland ein starker Energie-standort mit hoher in-ländischer
Wertschöpfung bleibt. Hierzu ist es notwendig,
· ein günstiges Investitionsklima (u. a. durch langfristig
verlässliche energiepolitische und energierechtliche Rahmenbedingungen)
zu gewährleisten,
· die Risiken der Energieversorgung, die sich nicht zuletzt aufgrund
der hohen Im-portabhän-gigkeit von Energieeinfuhren ergeben, zu
begrenzen,
· die inländische Energiegewinnung, -umwandlung und -verteilung
durch einen ent-sprechen-den Rechtsrahmen zu ermöglichen,
· die internationale Wettbewerbsfähigkeit der inländischen
Energiewirtschaft zu si-chern, ins-besondere durch Harmonisierung der
Rahmenbedingungen im Sinne der nachhaltigen Ent-wicklung,
· die Techniken für eine möglichst rationelle Energiebereitstellung
und -verwendung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien im Inland zu
entwickeln, auch um die hier liegenden Ex-portchancen verstärkt
zu nutzen.
51. Deutschland muss auch künftig ein starker Stromerzeugungsstandort
bleiben. Um dies sicherzustellen, gilt es, für die deutsche Stromwirtschaft
und den Anlagenbau Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb
zu schaffen. Eingriffe in den Strom-markt mit dem Ziel, den Markt-anteil
bestimmter Technologien/Energieträger auf Grund umwelt- oder sicherheitstechnischer/-politischer
Überlegungen zu reduzieren, müssen berücksichtigen, durch
welche anderen Tech-nologien das Stromangebot sub-stituiert werden kann.
Stromimporte auf der Basis der gleichen Technologien, aber mit niedrigeren
Umwelt- oder Sicherheitsstandards, sind keine Alternative zur heimischen
Stromproduktion.
Erhalt und Entwicklung von Beschäftigung ist ein zentraler Beitrag
zur Stärkung des Energiestandorts Deutschland.
52. Zur Entwicklung des Energiestandortes gehört insbesondere
die Erschließung neu-er Absatz- und Beschäftigungsfelder.
Arbeitsplatzwirksame Wachstumsfelder liegen z.B. in der mittelfristig
anstehenden Erneuerung der Kraftwerkskapazitäten durch In-vestitionen
in Erzeu-gungsanlagen im konventionellen Bereich und zur Nutzung von
erneuerbaren Energien, im Aus-bau von Energiedienstleistungen, in einer
intelligenten Verkehrsorganisation u.a. durch Stärkung der umweltverträglichen
Verkehrsträger ÖPNV, Bahn und Binnenschifffahrt, in der Modernisie-rung
des Gebäudebestandes durch Wärmedämmung und Anlagentechnik
sowie beim Export in-novativer Technolo-gien.
53. Verstärkte Energieeinsparung führt auch zu zusätzlicher
Beschäftigung, zum Bei-spiel in der Bauwirtschaft und den vorgelagerten
Wirtschaftssektoren oder den anla-genherstellenden Industriebranchen
und den verarbeitenden Gewerken. Im liberalisier-ten Markt bietet außerdem
die wachstumsträchtige Sparte Energiecontracting für EVU,
Finanzdienstleister, Energieagenturen, Anlagenhersteller und Handwerksbetrie-be
sowie Betreibergesellschaften vielfältige Möglichkeiten, zur
Überwindung von Energiesparhemmnissen beizutragen, ihre Angebotspalette
für Kunden/Nutzer zu er-weitern und damit vorhandene Arbeitsplätze
zu sichern oder sogar neue zu schaffen
54. Beschäftigungseffekte von energiepolitischen Maßnahmen
lassen sich nicht zu ei-nem einheitlichen Trend zusammenführen.
Art und Schwierigkeit des Anpassungspro-zesses hängen vom Spezialisierungsgrad
der Beschäftigten ab. Entsprechend differen-ziert müssen eventuelle
beschäftigungspolitische Instrumente ausgelegt sein. Der Strukturwandel
in der Energiewirt-schaft macht eine entsprechende Anpassungsfähig-keit
des Arbeitsmarktes erforderlich. Berufsbe-ratung, Weiterqualifizierung,
Aus- und Weiterbildung für die neuen Anforderungen des Marktes
und innovativer Energietech-niken sind Aufgaben in Verantwortung von
Wirtschaft, Politik, Ge-werkschaften und Wissenschaft.
55. Aufgabe der Politik ist die ggf. notwendige Flankierung in den Bereichen
Energie-ein-sparung, Ausbau erneuerbarer Energien und Energiedienstleistungen
durch geeig-nete Maßnah-men, z. B. marktorientierte Ausbildungsprogramme
und finanzielle Anrei-ze. Dies dient auch dem Beschäftigungsaufbau.
Politisches Handeln im Hinblick auf Beschäftigungseffekte muss
darauf ausgerichtet sein, dass dauerhafte neue Arbeitsplät-ze zu
erwarten sind.
Forschung und Entwicklung im Energiebereich sind unabdingbare Voraussetzung
für die Gestaltung der Zukunft, in der die erneuerba-ren Energien
und nachhaltigkeitsgerechte Energietechnologien eine zentrale Rolle
spielen müssen
56. Forschung und Entwicklung im Energiebereich sind Aufgabe von Staat,
Wissen-schaft und Wirtschaft. Durch gezielte F&E-Aktivitäten
soll weiterhin die Entwicklung heute noch nicht wettbewerbsfähiger,
innovativer Technologien sowie die Entwicklung neuer Energietech-nologien
unterstützt werden. Staatliche Energieforschungspolitik muss die
energiepolitischen Zielsetzungen unterstützen und die Wirkung auf
inländi-sche Produktion und Arbeitsplätze be-rücksichtigen.
Forschungseinrichtungen und Unternehmen müssen zusammenarbeiten,
damit F&E-Ergebnisse, ggf. staatlich geför-dert, möglichst
schnell in marktfähige Produkte, Verfahren oder in neue Dienstleistun-gen
umgesetzt werden (wie z. B. bei der Brennstoffzellentechnologie). Eine
wichtige Aufgabe besteht für Staat und Wirtschaft auch bei der
Entwicklung von Energieer-zeugungs- und -nutzungstechnologien zur Lösung
der Entwicklungs-, Umwelt- und Klimaprob-leme der Länder der Dritten
Welt.
57. Ziel einer auch an positiven Beschäftigungseffekten orientierten
Stärkung des Energiestandortes Deutschland ist eine verstärkte
Investitionstätigkeit in innovative Technologien, Verfahren und
Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die klassischen Bereiche
des Energiesektors als auch für die sparsame und rationelle Energienutzung
und die Nutzung erneuerbarer Energien. Staatliche Förderung, z.B.
für Forschung und Entwicklung, muss die Wirkung auf inländische
Produktion und Arbeitsplätze berück-sichtigen.
- Lagebeschreibung -
Die Ausführungen beschreiben Daten zur energiewirtschaftlichen
Situation und den Perspektiven; sie stellen die Basis für die im
Energiedialog gefundenen Empfehlungen für Handlungsansätze
dar.
(1.) Die Energieversorgung basiert gegenwärtig auf einem
Mix verschiedener Ener-gieträger: Am Primärenergieverbrauch
(PEV) in Deutschland im Jahre 1999 hat Mineralöl mit 39 % den größten
Anteil. Erdgas deckt 21 % des PEV, Stein- und Braunkohle 13 % bzw. 10
%. Der Anteil der Kernenergie am PEV beträgt 13 %. Die erneuerbaren
Energieträger tragen zu 2,5 % zum PEV bei. Bei der Stromerzeugung
leisten Kernenergie (31 %), Steinkohle (26 %) und Braun-kohle (24 %)
die größten Beiträge. Gas trägt zu 10 %, und die
erneuerbaren Energien tragen zu knapp 6 % zur Stromerzeugung bei.
(2.) Risiken für die Sicherheit der Energieversorgung können
zum einen durch langfristige Verknap-pungen aufgrund der Ressourcensituation,
zum anderen durch marktstrukturelle Risi-ken, z. B. aufgrund einer starken
regionalen Konzentration der Ressourcen, bestehen. Die Ver-sorgungssi-cherheit
kann aber auch durch unzureichen-de Bewahrung der energietechnischen
Infrastruktur im Inland etwa im Bereich der Transport- und Verteilungsnetze
für Strom und Gas oder bei der Vorhaltung notwen-diger Kapazitätsreserven
beeinträchtigt werden.
(3.) Aktuelle Studien (BGR) kommen zu dem Ergebnis, dass die
gegenwärtig be-kannten Gesamtreserven an fossilen Energieträgern
für eine überschaubare Zeit eine ausreichende Versorgung mit
Energierohstoffen erwarten lassen. Bis 2020 sind auch nach PROGNOS keine
Eng-pässe bei der Verfügbarkeit kostengünstiger Energiereser-ven
in Sicht. Dies schließt allerdings nicht aus, dass es kurzfristig
zu erheblichen Preis-steigerungen kommen kann. Mit weiteren tech-nologischen
Fortschritten bei der Aus-schöpfung der vorhandenen Reserven, beim
Aufspüren neuer Vorkommen und bei der Reduzierung der Förderkosten
von nicht-konventionellen Ener-giereserven ist zu rech-nen.
(4.) Die Situation bei den einzelnen Energieträgern stellt
sich sehr unterschiedlich dar. Die weitaus größten Energiepotenziale
bei den fossilen Energieträgern sind in Form von Kohle ver-fügbar.
Auf sie entfallen mehr als die Hälfte der Reserven und mehr als
90 % der vermuteten gewinnba-ren Ressourcen. Gemessen an der heutigen
Förderung weist die Kohle zudem eine weitaus grö-ßere
Reichweite auf als Öl und Gas. Zusätzlich zu konventionellen
Erdöl- und Erd-gasressourcen könnten langfristig auch nicht-konventionelle
Ressourcen (u. a. Schweröl, Öl-schiefer, Ölsand, Erdgas
aus Kohlenflözen, Tiefengas) zur Energieversorgung beitragen.
(5.) Angesichts der erwarteten weiteren Zunahme der Importabhängigkeit
(nach Prognosen der EU-Kommission von heute 48 % auf 63 % in der EU
und in Deutsch-land von derzeit 61 % auf 73 % im Jahre 2020) be-stehen
Risiken für die Sicherheit der Energieversorgung aufgrund einer
starken regionalen Konzentration der Ressourcen insbesondere im Öl-
und Erdgassektor. Risiken für die Ölversorgung können
vor allem aufgrund der dominierenden Position der OPEC auf den Ölmärkten
vermutet werden. Aktuelle Prognosen (IEA, EIA, PROGNOS) gehen davon
aus, dass die Abhängigkeit der Welt-ölversorgung von Lieferungen
der OPEC künftig noch zunehmen wird. Beim Erdgas kön-nen langfristig
Risiken vorübergehender Versorgungsstörungen aufgrund der
zu erwartenden starken Verbrauchsdynamik und der regionalen Segmentierung
der Erdgasmärkte nicht ausge-schlossen werden. Eine Diversifizierung
der Bezüge, die Integration in den europäischen Erdgas-verbund
und der Aufbau umfangreicher Speicherkapazitäten sind Instrumente
zur Bewältigung vorüber-gehender Lieferstörungen. Die
Kohleressourcen sind regional zwar weit gestreut, heute stehen aber
nur 13 % der Weltkohleproduktion für den Handel zur Verfügung.
Das Exportange-bot kon-zent-riert sich gegenwärtig zu zwei Dritteln
auf Australien, Nordamerika und Südafrika.
(6.) Allerdings steht der großen Abhängigkeit von
Öllieferungen aus dem Nahen Osten und Russland - und bei Gas zusätzlich
aus Norwegen und den Niederlanden - eine Abhängigkeit der Liefer-länder
von den Zahlungen gegenüber, die sie aufgrund dieser Lieferungen
erhalten. Die Risiken werden außerdem durch den Verbund und den
Risikoausgleich innerhalb der EU ge-dämpft. Für Krisen bei
der Versorgung mit Öl sind wirksame Mechanismen im Rahmen der In-ternationalen
Energieagentur ge-schaffen worden.
(7.) Der Beitrag fossiler Energieträger zur Versorgungssicherheit
ist nicht nur unter dem Ge-sichts-punkt ihrer Reichweite und Verfügbarkeit
zu betrachten. Vielmehr sind auch die Endlich-keit dieser Ressourcen
und die mit ihrer Gewinnung und Nutzung verbundenen Umweltauswir-kun-gen
zu beachten. Die möglichst sparsame Nutzung dieser Energieträger
und die Energieein-spa-rung tragen auch zur Erhöhung der Versorgungssicherheit
bei, denn jede eingesparte Ener-gieeinheit braucht nicht aus anderen
Quellen bereitgestellt zu werden. Sofern Maßnahmen zum Energieeinsparen
und zur rationelleren Energieverwendung wirtschaftlich vorteilhaft sind,
ist diesen Vorrang einzuräumen. Auch heute noch nicht wirtschaftliche
Maßnahmen können sich aus Klimaschutzgründen zukünftig
erforderlich erweisen. Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien
ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Hierfür
sind der techno-logische Fortschritt und deren Wirtschaftlichkeit entscheidend.
(8.) Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Energiesektors
in Deutschland ist wegen seines Infra-strukturcharakters für alle
Wirtschaftsbereiche außerordentlich hoch, auch wenn sein zah-lenmä-ßiger
Anteil bezogen auf die Gesamtwirtschaft eher gering ist. An der Beschäftigung
aller Wirt-schaftsbereiche hat der Energiesektor mit gut 400.000 (1998)
einen Anteil von 1,1 %. Im Kern-energiebereich sind gegenwärtig
- je nach Abgrenzung - zwischen 23.000 und 38.000 Be-schäf-tigte
tätig. Auffällig ist die hohe Produktivität und die hohe
Kapitalintensität der Energie-bereit-stellung: Der Anteil der Wertschöpfung
liegt im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft bei 2,2 %, bei den Anlageinvestitionen
liegt er sogar bei 3,5 %.
(9.) Die Zahl der Beschäftigten in der Energiewirtschaft
ist in den letzten Jahren in allen Berei-chen zurückgegangen, zum
Teil kräftig. Verursacht wurde diese Entwick-lung vor allem durch
den Umbruch in den neuen Bundesländern, durch die Rückfüh-rung
der heimischen Steinkohle-förde-rung sowie durch fortlaufende Rationalisierungs-bemühungen,
die sich im Zuge der Libera-lisie-rung im Bereich der leitungsgebundenen
Energieversorgung eher verstärken dürften. So weisen von 1991
bis 1997 der Bergbau auf Energieträger einen Rückgang
der Erwerbstätigen von 252.000 auf 120.000, die Mineralölverarbeitung
von 44.000 auf 22.000 und die leitungsgebun-dene Energieversorgung von
361.000 auf 300.000 aus. Damit sind in diesem Zeitraum ins-gesamt rd.
215.000 Arbeitsplätze im Bereich der Energiewirtschaft weggefallen.
Besonders stark waren die neuen Bundesländer betroffen, wo allein
im Braunkohlebergbau im Jahre 1999 fast 128.000 Personen oder 92 % weniger
beschäftigt waren als 1989. Kräftige Beschäftigungseinbu-ßen
wer-den auch in den Bereichen des Kraftwerksbaus befürchtet, die
von den Auswirkungen der Liberali-sierung vor allem auf dem Strommarkt
betroffen sind, namentlich auch die Hersteller von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
und von GuD-Kraftwerken. Auf der anderen Seite bleibt jedoch festzuhalten,
dass im Rahmen der Umstrukturierung in der Energiewirtschaft auch neue
Arbeits-plätze entstanden und entstehen werden, z. B. in den Bereichen
Energiemarketing, Energie-dienstleistungen und Energieträgerumstel-lung.
(10.) Wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung energiepolitischer
Maßnah-men auf die Beschäftigung kommen - je nach Fragestellung,
Methode und unter-stellter Annahmenkonstella-tion - zu sehr unterschiedlichen
Ergebnissen, die von Be-schäftigungsgewinnen bis zu Beschäfti-gungsverlusten
reichen. Nach Auffassung von PROGNOS spricht vieles dafür, dass
eine klima-schützende und ressourcensparende Energiepolitik ohne
Beschäftigungsverluste umgesetzt wer-den kann. Je nach Ausge-staltung
der Maßnahmen ist sogar mit positiven Tendenzen bei der Be-schäftigung
zu rechnen. Die PROGNOS-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich stärkere
po-sitive Arbeitsplatzeffekte insbesondere in den Sektoren Bau und Ausbau,
Maschinenbau und Verkehr, vor allem bedingt durch Herstellung und Montage
von energiesparenden Techniken bzw. durch verstärkte Nachfrage
bei ÖPNV und Bahn ergeben. Dies schließt auch "neue" Betäti-gungsfelder
ein, etwa im Bereich Organisation der Verkeh-re sowie Energieberatung
und -dienstleistung. Nach PROGNOS-Berechnungen ergibt sich beispielsweise
bei Umsetzung eines Reduktionsszenarios, das eine 25 %ige Ver-ringerung
der CO2-Emissionen bis 2005 und eine 40 %ige Senkung bis 2020 unter-stellt,
ein Nettoeffekt an zusätzlichen dauerhaften Arbeitsplät-zen.
(11.) Unabhängig von Art und Umfang des Nettoeffekts ist
zu beachten, dass bei einer energie-politi-schen Neuorientierung die
Auswirkungen auf den physischen Kapital-bestand und das vorhandene Humankapital
zu berücksichtigen sind. Die Wahr-scheinlichkeit, dass Beschäftigte
der Ener-giewirtschaft wieder einen Arbeitsplatz in dieser Branche finden,
kann im Hinblick auf die unter-schiedlichen Qualifikati-onsstrukturen
und die regionale Wirtschaftsstruktur nicht allzu hoch ver-anschlagt
wer-den.
(12.) Die Europäische Union hat sich für einen länderübergreifenden,
wettbewerbs- und effi-zienzorientierten EU-Binnenmarkt in allen Sektoren
der Energiewirtschaft entschieden. Die Startbedingungen für den
europäischen Strom- und Gasmarkt sind dabei höchst unterschiedlich.
Fehlende Chancengleichheit im liberalisierten Markt kann erhebliche
Auswirkungen auf die Marktchancen und damit die Beschäftigung bei
den im Wettbewerb benachteiligten Unterneh-men haben. Während Länder
wie Großbritannien, Schweden, Finnland und Deutschland ihre nationalen
Strommärkte umfassend liberalisiert haben, geschieht die Marktöffnung
beispiels-weise in Frankreich mit erheblichem Zeitverzug und lediglich
in Orientierung an den Mindest-vorgaben der EU-Richtlinie. Dies führt
zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Länder, die
ihre Kunden und Energiewirtschaft schon heute sehr weitgehend in den
Wettbewerb entlassen haben.
(13.) Auch in den Bereichen der Umwelt- und Abgabenpolitik sind
in Europa zwi-schen den Mitgliedstaaten zum Teil erhebliche Unterschiede
festzustellen, die zu Wettbewerbsverzerrun-gen im Binnenmarkt führen.
Im Umweltschutz und hier gerade in der Luftreinhaltepolitik sind in
Deutschland sehr hohe Standards erreicht worden. Diese unbestritten
wichtigen und nicht umzukehrenden Umweltschutzanfor-derungen am Standort
Deutschland führen zu Kosten, die internationale Wettbewerber nicht
in diesem Ausmaß tragen müssen. Über das konkrete Ausmaß
der dadurch ver-ursachten Kostennachteile der deutschen Energiewirtschaft
liegen aller-dings keine ak-tuellen Untersuchungen vor.
(14.) PROGNOS kommt in der vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Techno-logie in Auf-trag gegebenen Studie "Die längerfristige
Entwicklung der Energie-märkte im Zeichen von Wett-bewerb und Umwelt"
zu dem Ergebnis, dass der Pri-märenergieverbrauch bei wachsendem
Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 1998 und 2020 um 5 % sinkt. PROGNOS
geht dabei da-von aus, dass das BIP im Jahr 2020 um 50 % über dem
Ausgangswert von 1998 liegt. Der Pri-märenergieverbrauch wird erstmals
ab 2010 abnehmen.
(15.) Nach PROGNOS wird der Anteil der erneuerbaren Energien
am Primärener-gieverbrauch bis 2020 von 2,4 % auf 4,4 % zunehmen.
Der Anteil regenerativ er-zeugten Stroms an der Ge-samtstromerzeugung
erhöht sich im Prognosezeitraum von 5,7 % auf 10,6 %. Die Windkraft
wird sich dynamisch entwickeln und erstmals in 2020 die Wasserkraft
als dominierende erneuer-bare Energie in der Stromversorgung über-holen.
PROGNOS geht dabei davon aus, dass bei den meisten erneuerbaren Energien
die Wirtschaftlichkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen angesichts
der mode-raten Energiepreisentwicklung nicht erreicht und das technische
Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird.
(16.) Die Energieeffizienz wird nach PROGNOS in allen Teilbereichen
des Energie-verbrauchs im Prognosezeitraum deutlich zunehmen:
· Im Gebäudebestand wird eine Minderung des spezifischen
Energieverbrauchs um knapp 30 % erwartet (beim Stromverbrauch bezogen
auf die Haushalte aber kaum Veränderungen).
· Im Dienstleistungsbereich wird eine Reduzierung des spezifischen
Brennstoffver-brauchs um 35 %, des Stromverbrauchs um knapp 10 % erwartet.
· In der Industrie wird unter Einschluss des Strukturwandels
eine Erhöhung der Brennstoffef-fizienz um 73 % und der Stromeffizienz
um 38 % erwartet.
· Beim fossil-thermischen Kraftwerkspark wird eine Effizienzerhöhung
von derzeit etwas un-ter 39 % auf 48 % in 2020 erwartet (dies entspricht
einer Produktivitäts-steigerung um rund 24 %).
· Beim durchschnittlichen Treibstoffverbrauch der Pkw-Flotte
wird eine Reduzie-rung bis 2020 um etwa 30 % erwartet.
(17.) Im Verkehrssektor wird nach PROGNOS der gesamte Endenergieverbrauch
ab 2010 erst-mals trendmäßig sinken. Erwartet wird, dass
der Endenergieverbrauch des Verkehrs bis zum Jahr 2010 zunächst
ansteigen, danach zurückgehen und im Jahr 2020 in etwa wieder das
Niveau von 1997 erreichen wird (Rückgang des Anteils des Straßenverkehrs
am gesamten Energie-verbrauch um gut 4 % Punkte auf 82 % im Jahr 2020).
PROGNOS geht davon aus, dass hierfür ausschließlich die Entwicklung
im Personenverkehr ausschlagge-bend ist. Im Straßengüterver-kehr
und im Luftverkehr wird weiterhin eine deutliche Zunahme des Energieverbrauchs
erwartet (Luftverkehr über 40 %). PROGNOS geht dabei von einem
weiterhin ungebrochenen Wachstum der Verkehrsleistungen aus, dessen
verbrauchserhöhender Effekt durch die Reduktion des durch-schnittlichen
Kraftstoff-verbrauchs der Pkw auf 6,1 l/100 km langfristig zum Teil
kompensiert wird. Im Straßen-güterverkehr soll die Reduktion
des durchschnittli-chen Verbrauchs allerdings nicht aus-reichen, um
die Zunahme der Transporte auszu-gleichen.
(18.) Die CO2-Emissionen sinken nach Einschätzung von PROGNOS
bis 2020 aller-dings nur noch mäßig. Gegenüber 1990
beträgt der erwartete Rückgang der CO2-Emis-sio-nen bis 2005
14 %, hauptsächlich verursacht durch den Strukturwandel in den
neuen Bundesländern, und bleibt danach etwa konstant.
© Friedrich
Ebert Stiftung | Redaktion | Juni 2000