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Klaus
Traube
Die Kraft-Wärme-Kopplung - ein deutsches Trauerspiel
Der §1 des zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts
1998 neu gefaßten Energiewirtschaftsgesetzes lautet: "Zweck
des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige
und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität
und Gas". Die Begriffsbestimmung "Umweltverträglichkeit" hebt
hervor: "Der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung kommt dabei besondere
Bedeutung zu".
Dennoch sind die Auswirkungen des Gesetzes für
die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geradezu katastrophal: Der Markt
für Heizkraftwerke und Blockheizkraftwerke - von kleinen abgesehen
- ist zusammengebrochen. Zudem planen viele Stadtwerke die ersatzlose
Abschaltung von sowohl Kohle-Heizkraftwerken, als auch Blockheizkraftwerken
(BHKW). Einige sind bereits abgeschaltet.
Der Hintergrund des KWK-Debakels
Der Grund dafür sind die durch die Liberalisierung
im Verein mit hohen Kraftwerks- Überkapazitäten zunächst
im Strommarkt für die Großabnehmer entstandenen Kampfpreise.
Große deutsche Verbundunternehmen und deren ausländische
Konkurrenten bieten derzeit (September 99) im Konkurrenzkampf Hochspannungsabnehmern
- großen Industriebetrieben und kommunalen/regionalen Weiterverteilern
- die Vollversorgung zu etwa 5Pfennig je Kilowattstunde (Pf/kWh)
an. Zuvor lagen diese Preise bei 12 - 15 Pf/kWh. Eigenerzeugung
mit Blockheiz- und Heizkraftwerken, die sich bei Strombezug zu 12
Pf/kWh rechnete, rechnet sich bei 5 Pf/kWh nicht mehr.
Der Markt für Gasturbinen und kombinierte
Gas-/Dampfturbinen (GuD-Anlagen) wie auch für Motor-BHKW hatte
sich vor der Liberalisierung sehr positiv entwickelt. Die technische
Entwicklung der Turbinen und Motoren hatte zu wesentlichen Steigerungen
des Wirkungsgrades der Stromerzeugung bei sinkenden Emissionen und
Kosten geführt. Moderne, gasbeheizte KWK-Anlagen ab etwa 1
Megawatt (MW) elektrischer Leistung können heute von Industrie
und Stadtwerken in weiten Bereichen der Wärmeversorgung eingesetzt
werden, um Strom zu 7 Pf/kWh) oder wenig darüber
umweltfreundlich zu erzeugen.
Solche Stromeigenerzeugung war sehr kostengünstig
gegenüber den bis zur Liberalisierung üblichen Strombezugskosten.
Die Errichtung neuer Anlagen rechnet sich aber gegenüber den
derzeit auf der Hoch- und Mittelspannungsebene angebotenen Kampfpreisen
nicht mehr. Daher ist der Absatz dieser Anlagen zusammengebrochen
mit absehbar schwerwiegenden Folgen für die Herstellerbranche,
sofern hier nicht bald eingegriffen wird. Der durch andere Verhältnisse
geprägte Markt für kleine Motor-BHKW) scheint
dagegen vorläufig noch intakt zu sein. Kleine BHKW tragen allerdings
statistisch noch recht wenig zur KWK-Erzeugung bei.
Gegenüber den derzeit auf der Hoch- und Mittelspannungsebene
angebotenen Kampfpreisen erwirtschaften viele ältere Heizkraftwerke
nicht einmal den beweglichen, durch Abschaltung einsparbaren, Anteil
an ihren Stromerzeugungskosten.) Daher werden Abschaltungen
existierender Heizkraftwerke geplant und vollzogen. Nun wäre
gegen die Abschaltung einiger Jahrzehnte alter Kohleheizkraftwerke,
deren elektrische Wirkungsgrade teilweise recht schlecht sind, gar
nichts einzuwenden, wenn sie denn durch moderne, effizientere und
kostengünstigere Anlagen ersetzt würden. Aber eben das
geschieht nicht, weil neue Anlagen sich nicht mehr rechnen - siehe
oben.
Diese Entwicklung führt zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten
bei KWK-Betreibern und Herstellern. Umweltpolitisch ist sie fatal.
In der Fachwelt ist es weitgehend Konsens, daß der Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung eine besonders kostengünstige
und ergiebige unter den Maßnahmen zur Minderung der klimaschädlichen
CO2-Emissionen ist. Die erschließbaren KWK-Potentiale
sind enorm, wie eine Reihe von Potentialstudien zeigt und ein Blick
über die deutsche Grenze illustriert: in Deutschland liegt
der KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung bei nur 10%, in Dänemark,
Finnland und den Niederlanden dagegen bei 35% bis 45%.
Der KWK-Ausbau in diesen Ländern zeigt, wie
schnell sich große KWK-Potentiale erschließen lassen:
eine kürzlich vom Verfasser erstellte Studie dokumentiert,
daß sich die KWK-Kapazität der Niederlande im Jahrzehnt
von 1987 bis 1997 verdreifachte und sich die KWK-Stromerzeugung
in Finnland von 1983 bis 1996 um den Faktor 2,5 erhöhte. Die
im gleichen Kontext von Lutz Mez erstellte Studie zur KWK in Dänemark
zeigt eine ähnlich rapide Entwicklung).
In allen drei Ländern gab es, bei allen sonstigen
Unterschieden, eine in der Struktur der Elektrizitätswirtschaft
angelegte, gemeinsame Voraussetzung für diese Erfolge: Die
großen Stromerzeuger, die dort (wie hierzulande) auch das
Verbundnetz betrieben, behinderten den Ausbau der KWK nicht wesentlich,
beteiligten sich vielmehr teilweise aktiv daran. In Deutschland,
wie in den meisten anderen EU-Ländern, war es dagegen seit
jeher notorische Praxis der EVU, nachgelagerte Stromerzeugung -
die ganz überwiegend in KWK geschieht - als Minderung des eigenen
Stromabsatzes möglichst zu verhindern. So wurde die Eigenerzeugung
betriebswirtschaftlich möglichst unattraktiv gemacht durch
die Gestaltung der Lieferungsvertäge für Zusatz- und Reservestrom.
Blieb diese Peitsche erfolglos, wurde Zuckerbrot angeboten in Gestalt
von Strompreisnachlässen bei Verzicht auf Eigenerzeugung. Der
folgende Passus aus dem Jahresbericht 1996 der VDEW belegt, wie
erfolgreich dieses Instrument gehandhabt wurde:
"Für die deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen
ist Wettbewerb nichts Neues. Sie mußten sich schon bisher....gegen
die Eigenerzeugung behaupten. Letztere hat Auftrieb bekommen, da
die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme heute bei kleinen
Anlagen auf der Basis von Erdgas wirtschaftlich sein kann....Zwischen
1994 und 1996 mußten nach einer VDEW-Umfrage die 50 größten
Stromversorger sich in fast 2000 Fällen der Herausforderung
durch Pläne zur Eigenerzeugung stellen. Durch flexibles Preisgebaren
.m...konnten sie sich vielfach behaupten...Jedenfalls wurden die
Überlegungen zur Eigenerzeugung in den meisten Fällen
letztlich fallengelassen."
Es war zu erwarten, daß diese mittels Dumping
betriebene Verhinderungstrategie noch schärfer nach der Liberalisierung
praktiziert würde, weil sie zuvor noch bestehende Schranken
für preispolitische Beweglichkeit beseitigt). Tatsächlich
werden Kampfpreise der Verbundunternehmen jetzt auch massiv nicht
nur zur Verhinderung, sondern auch zur Abschaltung von Heizkraftwerken
im "eigenen" Versorgungsgebiet eingesetzt
Die EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt
hätte es durchaus zugelassen, die KWK bei der Neuregelung des
Energiewirtschaftsgesetzes zu schützen und Anreize für
ihren Ausbau zu schaffen. Sie stellt dies ausdrücklich dem
nationalen Gesetzgeber anheim). Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
1997/98 forderte dies die damalige Bonner Opposition und die Bundesratsmehrheit.
Die damalige Regierung beließ es bei verbalen Bekenntnissen
zur energie- und umweltpolitischen Bedeutung der KWK, lehnt aber
konkrete Maßnahmen ab mit Hinweisen darauf, daß die
effiziente KWK sich ja doch am Markt bewähren werde).
Die KWK-Stromerzeugung könnte ohne Hilfsmaßnahmen
kostengünstig ausgebaut werden, wenn sie zu gleichen Bedingungen
mit der Stromerzeugung neuer Großkraftwerke konkurrierte).
Dies gilt verstärkt, wenn die KWK in der ökologischen
Steuerreform entsprechend ihrem Beitrag zum Umweltschutz bevorzugt
würde). Die derzeitigen Kampfpreise um 5 Pf/kWh
für Vollversorgung auf der Hochspannungsebene reflektieren
keineswegs die langfristigen Grenzkosten der Stromerzeugung aus
neuen Großkraftwerken, weder in Deutschland noch in den anderen
EU-Ländern. Angesichts hoher Überkapazitäten an weitgehend
abgeschriebenen Kraftwerken sowie der aus Monopolgewinnen und Atomrückstellungen
resultierenden enormen Finanzkraft der Verbundunternehmen, die in
Deutschland über 80% der öffentlichen Kraftwerkskapazität
verfügen, könnten solche Kampfpreise noch jahrelang durchgehalten
werden. Es muß dringend etwas zum Schutz der KWK geschehen!
Eine Instrumentendebatte
Schon im Vorfeld der Liberalisierung hatte eine
Debatte über zweckmäßige, mit dem Eu-Binnenmarkt
kompatible Instrumente zum Schutz der KWK und zur Förderung
Ihres Ausbaus eingesetzt. Im Prinzip könnte eine entsprechend
ausgestattete Ökosteuer andere Instrumente überflüssig
machen. Die deutsche Ökosteuer wird so, wie ihre Fortentwicklung
derzeit bis 2003 geplant ist, der KWK aber nicht wesentlich helfen
(s. Fußnote 13). Folglich müssen für die KWK spezielle
Instrumente geschaffen werden.
Die vorige Bundesregierung setzte - zur Vermeidung
konkreter Maßnahmen - auf Selbstverpflichtung der Stromwirtschaft.
Sie wird im Liberalisierungsgesetz verpflichtet, auf die EVU einzuwirken,
"zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der
Elektrizitätserzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" zu treffen.
Doch die Stromwirtschaft verweigerte sich schlicht.
Die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen
hatten in ersten Gesetzesentwürfen zur Liberalisierung des
Strommarktes eine Einspeisevergütung für KWK-Strom - analog
zum Stromeinspeisegesetz für regenerativ erzeugten Strom -
vorgesehen. Doch der in KWK erzeugte Strom wird in den meisten quantitativ
bedeutenden Fällen gänzlich oder ganz überwiegend
in das Netz des Erzeugers eingespeist statt - wie beispielsweise
Windstrom in der Regel - in ein vorgelagertes Netz. Eine Regelung,
die den Netzbetreiber zur Zahlung einer Mindestvergütung für
eingespeisten Strom verpflichtet, greift also nur in Nischen der
KWK-Erzeugung. Daher steht die Einspeisevergütung kaum mehr
zur Diskussion.
Damit reduzierten sich die als praktikabel erscheinenden
Instrumente auf zwei Typen: finanzielle Hilfen oder staatlich verordnete
Quoten für KWK-Strom. Angesichts der Krise der staatlichen
Finanzen erschien es von vornherein als aussichtslos, die Finanzierung
wesentlicher Hilfen für die KWK aus dem allgemeinen Steueraufkommen
zu fordern. Eine Finanzierung aus dem Aufkommen der Ökosteuer
wurde durch die Festlegung auf die ausschließliche Verwendung
zur Entlastung der Lohnnebenkosten ausgeschlossen ).
So blieb als Finanzierungsmöglichkeit nur
die Erhebung einer speziellen Abgabe in der Diskussion. Dafür
gibt es ausländische Vorbilder. So wird in Großbritannien
und den Niederlanden sowie neuerdings in Kalifornien und anderen
US-Bundesstaaten eine von allen Stromverbrauchern zu zahlenden Abgabe
auf den Stromverbrauch erhoben, deren Aufkommen zur Förderung
diverser Energieprojekte dient). Bundeswirtschaftsminister
Müller hatte kurzzeitig - im Zusammenhang mit dem Atomausstieg
- eine "Zukunftspfennig" getaufte Abgabe auf den Stromverbrauch
vorgeschlagen. Wo solche zweckgebundenen Abgaben, deren EU- und
bundesrechtliche Zulässigkeit umstritten ist, noch im Gespräch
sind, ist eher von der generellen Förderung von Energieeffizienz
als speziell von KWK die Rede.
Gegenüber der aus Abgaben finanzierten Beihilfe
ist die staatlich verordnete Quote in den Vordergrund der Diskussion
um Instrumente zur Sicherung und zum Ausbau der KWK getreten. Dazu
hatte der Verfasser, juristisch beraten von Martin Riedel, im Auftrag
von sechs Bundesländern ein detailliertes Modell auf der Basis
von Zertifikaten entwickelt, das möglichst marktkonform, unbürokratisch
praktikabel und EU-konform sein sollte). Anregungen und
Kritik aus zahlreichen Diskussionsrunden mit Fachleuten aus Energiewirtschaft,
Wissenschaft und Verwaltungen sind in dieses, im folgenden knapp
skizzierte, Modell eingegangen.
Das Quoten-/Zertifikatsmodell
Es wird gesetzlich vorgeschrieben, daß von
der Elektrizität, die in Deutschland an Endverbraucher verkauft
und nicht regenerativ erzeugt wird, wie auch von der durch Endverbraucher
für den eigenen Bedarf erzeugten Elektrizität, ein vorgegebener
Anteil (eine Quote) in KWK erzeugt sein soll. Um den
Ausbau der KWK-Kapazität zu erreichen, soll die Quote
im Lauf der Zeit gesteigert werden bis eine Zielquote erreicht wird.
Damit diese Quotenregelung den Stromhandel nicht
kompliziert und mit geringem Verwaltungsaufwand sowie grenzüberschreitend
praktikabel ist, wird der physikalische Stromfluß vom kaufmännischen
getrennt durch die Einführung handelbarer KWK-Stromzertifikate.
Wer in Deutschland KWK-Strom erzeugt, erzeugt damit zusätzlich
zu Strom und Wärme noch ein marktfähiges Zertifikat über
die erzeugte Menge an KWK-Strom). Wer Strom an Endverbraucher
verkauft (bzw. für den eigenen Bedarf erzeugt), benötigt
solche Zertifikate für den als KWK-Quote festgesetzten Anteil
des verkauften (bzw. eigenerzeugten) Stroms. Sofern der Verkäufer
die Zertifikate nicht oder nicht in genügendem Maß (der
Quote entsprechend) selbst erzeugt, muß er sie auf dem Zertifikatmarkt,
ggf. direkt von KWK-Stromerzeugern kaufen.
Diese Quoten-/Zertifikatsregelung verschafft jedem
KWK-Stromerzeuger – EVU, Industrie oder Sonstigen – unabhängig
von der Art der Einspeisung eine zusätzliche Einnahme durch
den Verkauf von Zertifikaten. Sie schafft aber keinen wettbewerbsfreien
Raum: von dieser Kostenentlastung abgesehen konkurrieren KWK-Stromerzeuger
ohne sonstigen Schutz mit allen anderen Stromerzeugern. KWK- Strom,
der trotz der Kostenentlastung durch Zertifikatsverkauf nicht konkurrenzfähig
ist, ist nicht marktfähig.
Kleine Blockheizkraftwerke im Leistungsbereich
unterhalb 1000 kW hätten gegenüber größeren
Anlagen nur geringe Chancen, können aber ein in der Summe bedeutendes
Potential an Wärmebedarf für die KWK erschließen.
Daher wird für sie ein gewisser Zuschlag an Zertifikaten vorgeschlagen.
Die Administration der Quoten-/Zertifikatsregelung
sollte einer existierenden Behörde angegliedert werden. Sie
stellt die Zertifikate aus, überprüft die Angemessenheit
der Quotenhöhe, und überwacht die Einhaltung der Zertifikatsverpflichtungen.
KWK-Erzeuger melden ihr periodisch die Strom- und Wärmeerzeugung
sowie die Brennstoffzufuhr; der Anspruch auf ein KWK-Zertifikat
errechnet sich aus diesen 3 Daten. Stromhändler melden
jährlich die verkaufte Strommenge und die erworbenen Zertifikate;
daraus ergibt sich die Erfüllung ihrer Zertifikatsverpflichtung.
Die gemeldeten Daten können anhand von Zählern und Buchhaltung
kontrolliert werden (Stichproben). Erteilung, Verkauf, Ankauf und
Löschung von Zertifikaten erfolgen über Konten, die das
Amt führt.
Der Wert der Zertifikate bildet sich am Markt.
Dabei ist es wesentlich, daß Angebot und Nachfrage nicht starr,
sondern flexibel sein werden, weil Erzeuger Zertifikate zurückhalten
können und Stromhändler ihre Zertifikatsverpflichtungen
zeitlich flexibel erfüllen dürfen). Erhöhungen
der Quote sollten so geschehen, daß der Zubau an KWK-Anlagen
folgen kann, so daß also die KWK-Erzeugung in etwa dem Zielpfad
der Quote folgt. Um das Vertrauen potentieller KWK-Investoren in
die Tragfähigkeit der Regelung zu stärken, soll die Behörde
durch Kauf von Zertifikaten intervenieren, wenn der Zertifikatspreis
eine Untergrenze (z.B. 2 Pf/kWh) unterschreitet).
Der Zertifikatshandel kann grenzüberschreitend
praktiziert werden unter Ländern, die vergleichbare Quoten-/Zertifikatssysteme
einrichten. Bisher existiert ein Stromquoten-System (jedenfalls
in Europa) nur in den Niederlanden. Dort wurden im letzten Jahr
für regenerativ erzeugten Strom (REG-Strom) eine Quote
vorgeschrieben und handelbare "grüne Zertifikate" eingeführt.
In Dänemark wird eine mit unserem Modell nahezu identische
Quoten-/Zertifikatsregelung die bisherige Vergütungsregelung
für REG-Strom ablösen. Für KWK-Strom existiert bisher
keine Quotierung.
Die EU-Kommission plant eine Richtlinie zur Harmonisierung
der national unterschiedlichen Fördermaßnahmen für
REG-Strom mit dem Ziel, Handelsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu
vermeiden. Sie hat dazu bisher zwei Berichte vorgelegt).
Darin favorisiert sie dezidiert eine Quotenregelungen auf der Basis
handelbarer grüner Zertifikate unter Hinweis auf deren vergleichsweise
hohe Effizienz und grenzüberschreitende Anwendbarkeit. Offensichtlich
gelten diese Aussagen unabhängig davon, ob es sich um Zertifikate
für Strom aus dieser oder jener Quelle handelt, dürfte
demnach das Quoten-/Zertifikatsmodell auch für KWK-Strom europarechtlich
kaum problematisch sein, sofern die umweltpolitische Notwendigkeit
anzuerkennen ist.
KWK-Politik findet nicht statt
Die EU-Kommission hat sich schon im Weißbuch
zur Energiepolitik von 1995 (KOM (95) 682 endg.) zur Vorlage einer
Strategie zur Förderung der KWK verpflichtet. Im Oktober 1997
legt sie einen Vorschlag vor, der das Ziel verfolgt, die KWK-Erzeugung
in der EU bis 2010 zu verdopppeln. Sie stellt darin fest: "Die
KWK ist eine der wenigen Technologien, die kurz- oder mittelfristig
einen maßgeblichen Beitrag zur Frage der Energieeffizienz
in der europäischen Union zu leisten vermögen und von
denen ein positiver Beitrag zur EU-Umweltpolitik zu erwarten ist.")
Am Beispiel Dänemarks, Finnlands und der Niederlande
zeige sich hinsichtlich der Entwicklung der KWK: "Der dominierende
Faktor ist in allen Fällen die nationale KWK-Politik".
In Deutschland findet KWK-Politik nicht statt.
Angesichts der geschilderten Entwicklungen wird die Quotenregelung
für KWK zwar u.a. gefordert von Vertretern der Betreiber (so
vom Verband kommunaler Unternehmen) und der Hersteller (so von der
Fördergemeinschaft BHKW), von etlichen Bundesländern),
von der ÖTV, dem DGB), der grünen Bundestagsfraktion,)
und der Arbeitsgruppe Energie der SPD-Bundestagsfraktion).
Doch Bundeswirtschaftsminister Müller spielt wie
Vorgänger Rexrodt den Vogel Strauß, behauptet schlicht,
es gäbe kein KWK-Problem), deutet (unbeirrt durch
Hinweise auf Dänemark, Finnland, die Niederlande) wissend an,
daß für einen weiteren Ausbau der KWK ja kaum noch Wärmepotentiale
verfügbar seien und lehnt die Quotenlösung vehement ersatzlos
ab. Sein Entwurf einer Vereinbarung mit den vier großen Stromkonzernen
über den Atomausstieg vom 17. Juni 1999 sagt zur Quotierung:
"Sollte aus übergeordneten Gründen
die Zwangseinspeisung (z.B. durch sog. Quotenregelungen) besonderer
Stromerzeugungen unabweisbar notwendig gesetzlich geregelt werden
müssen (z.B um den Zweck des Stromeinspeisegesetzes als gesamtstaatliche
Aufgabe zu sichern), so wird die Summe aller Quoten auf maximal
10% der jährlichen Nettostromerzeugung in der Bundesrepublik
beschränkt".
Die Vereinbarung soll also den großen Verbundunternehmen
allen Ernstes für unbegrenzte Zeit (!) garantieren, daß
ein Ende der Folter "Zwangseinspeisung" regenerativer Stromerzeugung
in Sicht ist und eine KWK-Quote überhaupt nicht in Frage kommt)
- eine beispiellose Selbstkastration der Politik.
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