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Klaus
Traube
Vorschlag für eine mittelfristig
angelegte Strategie zur Förderung regenerativer Energien
Dieser Vorschlag entstand auf Initiative
des Arbeitskreises Energie des BUND – Bund für Umwelt-
und Naturschutz Deutschland – unter Mitarbeit eines externen Beraterkreises.
Er wird getragen vom Arbeitskreis und unterstützt von den Mitgliedern
des Beraterkreises: Stephan Kohler, Geschäftsführer
Niedersächsische Energieagentur; Dr. Horst Meixner,
Geschäftsführer Hessenenergie ; Dr. Joachim Nitsch,
Abteilungsleiter Systemanalyse und Technikbewertung, DLR Stuttgart
; Dr. Herrmann Scheer MdB, Präsident von EUROSOLAR ;
Dr. Fridtjof Spreer, Abteilungsleiter Energie und Verkehr
im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarland
; Christof Timpe, Koordinator Energie im Öko-Institut.
Vom Arbeitskreis Energie des BUND
haben beratend mitgewirkt: Prof. Dr. Hans Ackermann, Prof. Dr. Uwe
Leprich, Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Dr. Klaus Vajen; Wolfgang Schulz
hat die Substanz der Ausführungen zur
Biomasse beigesteuert.
Inhalt
Zusammenfassung
1 Situation und Handlungsbedarf
1.1 Die aktuelle Ausgangssituation
1.2 Der strategische Rahmen
2. Förderinstrumente
2.1 Freiwillige Fördermaßnahmen
2.2 Staatliche Förderinstrumente
2.3 Bewertungen
3. Strategische Ansätze
3.1. REG-Strom generell
3.2 Wind- und Wasserkraft
3.3 Solarstrom
3.4 Solarwärme und Geothermie
3.5 Biomasse
Zusammenfassung
Erneuerbarer Energien müssen in Zukunft die
Nutzung fossiler Energieträger ablösen und sollten schon
mittelfristig in weit bedeutenderem Umfang als bisher
ausgebaut werden. Das Weißbuch der europäischen Kommission
zu den erneuerbaren Energien setzt das Ziel, ihren Anteil an der
Energieversorgung der EU bis zum Jahr 2010 auf 12% zu verdoppeln.
Wege zur Erreichung solcher mittelfristiger Ziele
sind in diversen Szenarien aufgezeigt worden, für Deutschland
zuletzt im Vorschlag der Deutschen Forschungsanstalt für Luft-
und Raumfahrt für ein "Sonderprogramm zur beschleunigten Markteinführung
regenerativer Energien bis 2010". Demnach sollten in Deutschland
bis 2010 je etwa 5% des derzeitigen Verbrauchs an Strom und an Wärmeträgern
durch zusätzliche Nutzung erneuerbarer Energien, in
erster Linie Abfallbiomasse und Windkraft, substituiert werden.
Dieses Programm würde Investitionen von rund 100 Milliarden
DM erfordern, davon gut 20 Milliarden DM an Fördermitteln.
Letztere sollen teils – im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung
– von der Stromwirtschaft, überwiegend aber aus Steuermitteln
aufgebracht werden.
Die Annahme, die für eine forcierte Markteinführung
regenerativer Energietechnologien in solcher Höhe erforderlichen
Fördermittel könnten überwiegend aus dem Steueraufkommen
bereitgestellt werden, erscheint freilich als überaus optimistisch.
Der hier beschriebene Vorschlag für eine mittelfristig wirkende
Förderstrategie geht davon aus, daß die steuerfinanzierte
Förderung zwar deutlich erhöht wird, daß aber bedeutend
höhere Fördermittel durch andere, ökonomisch effiziente,
politisch als realistisch erscheinende, mit dem EU-Binnenmarkt kompatible
Instrumente bereitgestellt werden müssen.
Zunächst werden die möglichen Instrumente
gesichtet. Zu ihnen gehören Energiesteuern, freiwillige Leistungen
(wie grüne Tarife, Selbstverpflichtung), ordnungspolitische
Vorgaben und staatlich verordnete Verpflichtungen Dritter. Letztere
lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen: Mindestvergütung
für Stromeinspeisung, Abgaben auf Energieverbrauch zur
Bildung von Fördertöpfen, quotierte Ankaufverpflichtungen.
Bei der Markteinführung regenerativer Energien
können freiwillige Leistungen staatliches Handeln ergänzen,
aber nicht ersetzten, erscheinen weiter ordnungspolitische Maßnahmen
nur begrenzt (so für Solarkollektoren) geeignet. Die gesetzliche
Mindestvergütung für Stromeinspeisung hat sich
bei Windkraft bewährt, sollte daher beibehalten und
fortentwickelt werden. Sie ist aber nur bei Einspeisung in ein vorgelagertes
Netz anwendbar, d.h. nicht bei regenerativer Wärmeerzeugung
und nur begrenzt bei Strom aus Biomasse, weil der weitgehend von
den Erzeugern selbst verbraucht wird.
Analog zur Verpflichtung der Stromwirtschaft, regenerative
Stromerzeugung mittels Einspeisevergütung zu fördern,
könnte die Heizöl- und Erdgaswirtschaft zur Förderung
der Markteinführung regenerativer Wärmeerzeugung
verpflichtet werden. So könnten Abgaben auf den Heizöl-
und Erdgasverbrauch erhoben werden, die zur Finanzierung von Investitionen
in die energetische Nutzung von Biomasse, in Solarkollektoren und
geothermische Anlagen dienen. Eine abgabenfinanzierte Projektförderung
hat sich aber bisher, insbesondere in Großbritannien, als
wenig effizient erwiesen. Im Vergleich dazu dürfte eine quotierte
Verpflichtung des Heizöl- und Erdgashandels, in regenerative
Wärmeerzeugung zu investieren, effizienter und unkomplizierter
zu handhaben sein, wenn sie kombiniert wird mit handelbaren Erzeugungszertifikaten,
derart, daß die verpflichteten Händler die Quote auch
erfüllen können durch Ankauf von Zertifikaten, die anderen
Investoren erteilt werden.
Die Erschließung des bedeutenden Potentials
der Abfallbiomasse ist nicht zuletzt auch ein organisatorisches
Problem. Zunächst bedarf es hier einer intensiven, steuerfinanzierten
Förderung vieler Demonstrationsprojekte und der Etablierung
wirkungsvoller Beratungsmechanismen. Erst auf dieser Basis ist die
Einführung der Quotenverpflichtung zu empfehlen.
Steuerfinanzierte Förderung bleibt erforderlich
für Forschung und Entwicklung, für Pilotprojekte und für
die Markteinführung solcher regenerativer Technologien, die
noch sehr weit von der Konkurrenzfähigkeit entfernt sind, also
vor allem für die Photovoltaik. Für ihre Markteinführung
müssen hohe Fördermittel eingesetzt werden, um eine erhebliche
Ausweitung der Produktion und dadurch bedeutende Kostensenkungen
zu erreichen. Das kürzlich beschlossene hunderttausend-Dächer-Programm
liefert dazu einen bedeutenden Beitrag Darüber hinaus wäre
ein intensives EU-Förderprogramm erforderlich; ein wesentlicher
Teil der damit geförderten Photovoltaik-Anlagen sollte in südlichen
Regionen ohne zentrale Stromversorgung installiert werden, was ein
weitaus günstigeres Verhältnis von Kosten zu Nutzen als
bei hiesiger Installation ergibt. Neben der photovoltaischen sollte
in südlichen Regionen auch die derzeit bereits recht kostengünstige
solarthermische Stromerzeugung gefördert werden.
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1 Situation und Handlungsbedarf
Neue regenerative Energien (REG) haben derzeit
noch geringe energiewirtschaftliche Bedeutung. In Deutschland liegt
ihr Beitrag zum Primärenergieverbrauch (PEV) um 1%. Es handelt
sich im wesentlichen um Biomasse (v.a. Holz), Windstrom, kleine
Wasserkraft. Der Beitrag von Solarwärme und -Strom ist statistisch
noch unbedeutend. Bisher sind REG ohne Förderhilfen kaum konkurrenzfähig
mit fossilen Energieträgern. Das liegt nicht oder allenfalls
teilweise in der Natur der Sache; wesentliche Gründe sind:
- die Preise für fossile Energieträger liegen (real)
historisch niedrig, reflektieren weder längerfristige Knappheit
noch externe Kosten;
- die REG-Entwicklung begann erst 1975; bis dahin war die Förderung
im Bereich Energie konzentriert auf Kernenergie (KE). Der Mitteleinsatz
der Bundesrepublik für REG ist insgesamt weit geringer als
der für KE, selbst von 1975 bis jetzt war er wesentlich geringer.
Der Aufwand für F&E liegt bei jährlich 200 Millionen
DM etwa auf dem gleichem Niveau wie allein der für die Fusionsforschung.
Daher sind die Potentiale zur Senkung der REG- Kosten – durch
technische Entwicklung und Massenproduktion – noch lange nicht
ausgeschöpft.
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1.1 Die aktuelle Ausgangssituation
Es hat sich zwar weitgehend die Auffassung durchgesetzt,
daß regenerative Energien langfristig die Basis des Energiesystems
bilden müssen. Aber übliche Energieprognosen, die eine
Fortdauer bisheriger Energiepolitik unterstellen, sagen mittelfristig
nur geringfügige Steigerungen des REG-Anteils voraus. So prognostiziert
die ESSO Energieprognose von 1997, der REG-Anteil am PEV
(incl. Traditioneller Wasserkraft) in Deutschland werde von knapp
2% im Jahr 1996 auf 3% in 2010 und 4,5% in 2020 steigen. Der 1996
publizierte Energiereport II von Prognos bezifferte den REG-Anteil
am PEV für die Jahre 2010 bzw. 2020 zu 3,3% bzw. 3,6% Andererseits
sagen Langfristszenarien zumeist voraus, daß die REG um die
Mitte des nächsten Jahrhunderts die bedeutendste Energiequelle
sein werden. Das ließe sich aber nicht erreichen bei so langsamer
Markteinführung, wie sie üblicherweise mittelfristig prognostiziert
wird.
Mittelfristig ist zwar Senkung des Energieverbrauchs
durch rationelle Energienutzung die kostengünstigere, daher
ergiebigere "Energiequelle"; aber nunmehr herrscht auch
im politischen Raum die Auffassung vor, daß REG schon mittelfristig
in weit stärkerem Umfang als bisher ausgebaut werden
sollten. Beispiele dafür sind die Zielsetzungen
- des EU Weißbuchs (11/97): EU-weit Verdoppelung des PEV-Beitrags
auf 12% bis 2010,
- des BMU für Deutschland im "Umweltpolitischen Schwerpunktprogramm"
(4/98): bis 2010 Verdoppelung des REG- Anteils am PEV auf 4%,
an Strom auf 10%.
Wege zu solchen mittelfristigen Zielen wurden in
diversen Szenarien aufgezeigt, für Deutschland zuletzt insbesondere
in einem von der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und
Raumfahrt (DLR) für die Gruppe "Energie 2010" entwickelten
"Vorschlag für ein Sonderprogramm zur beschleunigten Markteinführung
regenerativer Energien bis 2010" (Langniß/Nitsch 5/97).
Es formuliert für 2010 die Ziele
- Stromerzeugung aus REG ca. 50TWh/a, d.h. ca. 10% Anteil,
- Wärmeerzeugung aus REG ca. 80TWh/a, d.h. ca. 6% Anteil,
- entsprechend einem PEV-Anteil von nur ca. 6%, weil kein Treibstoff
aus REG vorgesehen ist,
wobei der Zuwachs ganz überwiegend aus Biomassenutzung,
in zweiter Linie aus Windkraft resultiert. Dafür veranschlagt
es gut 20 Mrd. DM Förderaufwand, aufzubringen für Strom
aus Biomasse und Wind größtenteils durch das Stromeinspeisegesetz,
insgesamt aber überwiegend durch Steuermittel.
Ebenfalls 1997 legte die Deutsche Physikalische
Gesellschaft (H.-M. Groscurth, W. Bräuer) ein "Aktionsprogramm
zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen an der
Stromversorgung in Deutschland" vor. Ziel: 10% REG-Anteil in
10 Jahren durch quotierte Ausschreibung von Projekten analog zum
britischen NFFO-Programm (siehe Abschnitt2.2); Mehrkosten gegen
vermiedene Kosten sollen aus öffentlichen Mitteln und/oder
Aufschlägen auf den Stromverbrauch aufgebracht werden sowie
aus "freiwilligen Zahlungen von Nutzern".
Unter Bezug auf diesen Vorschlag legte K.-D. Grill,
MdB (CDU) im April 97 ein 10-jähriges "Nationales Aktionsprogramm
für Erneuerbare Energien und rationelle Energieverwendung"
vor, das, inhaltlich vage, hier doch insofern von Belang ist, als
es Fördermöglichkeiten jenseits der Steuerfinanzierung
diskutiert.
Aus derzeitiger Sicht (Anfang 1999) sind an neueren
Entwicklungen – neben der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes
– von Einfluß auf die mittelfristige Perspektive für
REG
- die erklärte Absicht der Regierungskoalition zum Ausstieg
aus der Kernenergie und Einstieg in die ökologische Steuerreform,
- die Bestrebungen der EU zur Harmonisierung der REG-Förderung.
Der Atomausstieg verstärkt die Dringlichkeit
des mittelfristigen Ausbaus von REG-Strom, die ökologische
Steuerreform hilft im Prinzip, doch ist der Einstieg so zaghaft,
daß die Hilfe zunächst marginal bleibt. Die Liberalisierung
birgt Chancen und Risiken:
- der Kostendruck auf die EVU wirkt sich negativ auf die Gewährung
kostendeckender Vergütung und auf eigene REG-Investitionen
aus; fallende Strompreise führen zu verringerter Vergütung
nach dem Stromeinspeisegesetz;
- positiv wirkt die Möglichkeit zum Handel mit "grünem
Strom" (der allerdings niedrige Durchleitungspreise benötigt)
sowie die explizit in der EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt
nahegelegte Möglichkeit, Vorrang für REG-Strom schaffen,
sofern die neue Bonner Koalition diese Möglichkeit nutzt.
Schließlich ist die Vorstellung, eine forcierte
Markteinführung von REG ließe sich im wesentlichen über
Steuermittel finanzieren, angesichts der Lage der Staatsfinanzen
und des politischen Drucks zur Steuersenkung wohl ziemlich unrealistisch
– sowohl für Deutschland wie auch generell für die EU.
Alles in allem sind das gute Gründe, die mittelfristige
REG-Strategie grundlegend zu überdenken. Insbesondere aus der
Sicht von Umwelt- und Naturschutz kommt hinzu, daß mit zunehmender
REG-Nutzung Konflikte mit Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes
hervortreten, wie sich das in jüngster Zeit v.a. bei der Windkraft
gezeigt hat.
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1.2 Der strategische Rahmen
Ziel der im folgenden skizzierten Förderstrategie
ist die Entwicklung einer in nächster Zukunft umsetzbaren ,
mittelfristig (bis 2010) wirkenden REG- Förderstrategie
- mittels ökonomisch effizienter, politisch realistisch erscheinender,
mit dem Energiebinnenmarkt kompatibler Förderinstrumente,
- unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
- und unter Einbeziehung internationaler Aspekte.
Eine REG-Förderstrategie muß sich –
allerdings nur in groben Zügen – an quantitativen Zielsetzungen
für die mittelfristige Entwicklung der diversen REG-Technologien
orientieren. Dazu müssen nicht nochmals neue Szenarien entworfen
werden, vielmehr liefern existierende Szenarien das erforderliche
Hintergrundwissen. Unsere Strategie orientiert sich insbesondere
am DLR-Szenario von Langniß/Nitsch, das in den folgenden
Abbildungen 1 und 2 zusammenfassend dargestellt ist.
Die Abbildung 1 weist die im Szenario definierten
REG-Zielwerte für das Jahr 2010, getrennt für Strom- und
Wärmeerzeugung, aus und stellt ihnen die REG-Beiträge
im Jahr 1996 gegenüber. Der angestrebte Zuwachs beträgt
in der Stromerzeugung 14,6 TWh/a Windstrom, 8,1 TWh/a Strom aus
Biomasse (davon 2,6 TWh/a aus Biogas), 4,6 TWh/a Wasserkraftstrom
und 0,9 TWh/a Solarstrom. In der REG-Wärmeerzeugung dominiert
die Biomasse mit 58,6 TWh/a Zuwachs (davon 5,6 TWh/a Biogas) mit
großem Abstand vor Solarwärme und Geothermie mit 7,2
und 3,7 TWh/a.
Die Abbildung 2 weist den nach Ansicht der Autoren
des Szenarios zur Erreichung dieser Zielwerte im Zeitraum bis 2010
erforderlichen Förderaufwand zu insgesamt 20,7 Mrd. DM aus.
Die Hälfte davon entfällt auf die vergleichsweise teure
solare Wärme- und Stromerzeugung, deren Beiträge zur REG-Erzeugung
im Jahr 2010 bescheiden bleiben. Demgegenüber wird der Förderaufwand
für die bedeutenden REG-Träger Biomasse und Wind niedriger
angesetzt; der Ansatz für die Biomasse erscheint allerdings
recht optimistisch. Die Abbildung weist auch jeweils die von den
Autoren vorgeschlagene Art der Förderung aus; dabei handelt
es sich überwiegend um Steuermittel.
Die im folgenden entwickelte Förderstrategie
bemüht sich dagegen, Steuermittel weitgehend durch andere Instrumente
zu ersetzen, orientiert sich aber ansonsten in Anlehnung an das
DLR-Szenario am Ziel, in Deutschland bis 2010 einen REG- Anteil
am Strommarkt von gut 10% und am Wärmemarkt von mindestens
6% zu erreichen. Für den Energiebedarf des Verkehrssektors
wird bis 2010 noch kein statistisch bedeutender REG-Anteil angestrebt.
Konventionelle Energieszenarien beziehen den Import
von Energieträgern als selbstverständlich ein. Auf Deutschland
bezogene REG-Szenarien und REG-Förderstrategien haben dagegen
nur die in Deutschland zu installierenden REG-Anlagen als
Energielieferanten und als Förderobjekte betrachtet. Es erscheint
aber kaum plausibel, für eine zukünftige regenerative
Energieversorgung regionale oder nationale Autonomie zu unterstellen.
Vielmehr sprechen klimatische und andere gute Gründe dafür,
langfristig Solarstrom und Biomasseerzeugnisse auch zu importieren,
soweit das im Interesse nicht nur der importierenden, sondern auch
der exportierende Länder liegt. Entsprechende Investitionen
im südlichen Ausland sollten im Sinne technologischer und infrastruktureller
Entwicklung bereits in das mittelfristige Förderprogramm integriert
werden, wobei die so erzeugten Energieträger mittelfristig
selbstredend zur Versorgung vor Ort dienen sollen, Exporte nur langfristig
sinnvoll sind.
Unter den REG-Technologien ist Solarstrom ein Sonderfall.
Die Photovoltaik (PV) ist derzeit noch weiter von der Wirtschaftlichkeit
entfernt als andere REG-Technologien, wird deswegen auch im Jahr
2010 nur geringfügig zur Stromerzeugung beitragen. Dennoch
ist der Einsatz hoher Fördermittel erforderlich, weil langfristig
ein sehr bedeutendes wirtschaftliches PV-Potential in Aussicht steht,
Der Einsatz von PV kann in südlichen Entwicklungsländern
derzeit weit höheren Nutzen für die Energieversorgung
bringen als in Deutschland. Dies und die Möglichkeit, bereits
derzeit in südlichen Regionen marktnah Solarstrom in solarthermischen
Kraftwerken zu erzeugen, spricht für eine Internationalisierung
der PV- Förderstrategie.
Im Gegensatz zu der auf Dächern und Fassaden
installierten Solartechnik kann die energetische Nutzung von Biomasse,
Wind- und Wasserkraft zu Zielkonflikten mit Natur- und Landschaftsschutz
führen. Daher sind der Genehmigung der Anlagen für
diese drei Nutzungsarten zielgerichtete ökologische Kriterien
zugrunde zu legen. "Ökologische Schwellen" müssen in die
Genehmigungsverfahren eingebaut sein, die den Fördermaßnahmen
vorgelagert sind,
Die in der DLR-Studie mit ca. 20 Mrd. DM bezifferten,
in Deutschland erforderlichen Fördermittel können nur
grob abgeschätzt werden. Wesentlich ist hier nur, daß
es um zweistellige Milliardenbeträge gehen wird, wenn die genannten
Ziele erreicht werden sollen, und daß angesichts solcher Summen
die Ziele kaum erreicht werden dürften, wenn die Förderung
überwiegend aus dem Steueraufkommen finanziert werden müßte.
Zwar sind die Kosten der Förderung wie ihr Nutzen für
die Gesellschaft letztlich unabhängig von der Art des Aufkommens;
die Subventionierung aus dem Steueraufkommen wäre auch wünschenswert.
Aber angesichts der anhaltenden steuerpolitischen Debatte ist es
nicht sehr wahrscheinlich, daß demnächst in Deutschland
jährlich mehrere Milliarden DM für die REG-Markteinführung
aus Steuermitteln bereit gestellt werden, wenn auch andere Wege
zur Aufbringung der Fördermittel gangbar erscheinen.
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2. Förderinstrumente
2.1 Freiwillige Fördermaßnahmen
Fördermittel, die nicht aus dem Steueraufkommen
entnommen werden, können im Prinzip aufgebracht werden in Form
freiwilliger oder staatlich verordneter Leistungen. Freiwillige,
nicht staatlich erzwungene Leistungen zur Förderung der REG-Markteinführung
werden bisher schon erbracht
- von einzelnen EVU als kostendeckende Einspeisevergütung
für REG-Strom,
- von Verbrauchern durch Zahlung grüner Tarife für REG-Strom,
- als Selbstverpflichtungen bzw. freiwillige Vereinbarungen der
Wirtschaft, v.a. der Energiewirtschaft.
Eine Reihe von – im wesentlichen kommunalen – EVU
zahlen freiwillig für jeweils begrenzte Mengen an PV-Strom
eine kostendeckende Einspeisevergütung, weil die hohen
PV- Erzeugungskosten durch die Vergütung nach Stromeinspeisegesetz
bei weitem nicht gedeckt werden. Dies hat in Deutschland jüngst
wesentlich zum kräftig steigenden Absatz von PV- Anlagen beigetragen.
Aber zur Erreichung beispielsweise des im DLR-Szenario angestrebten,
recht bescheiden anmutenden Ziels, im Jahr 2010 ca.1TWh/a (knapp
0,2% der derzeitigen Stromerzeugung) durch PV zu erzeugen, müßte
der jährliche PV-Absatz im Durchschnitt der nächsten 10
Jahre etwa 9 mal höher sein als der PV-Absatz von 1997. Zur
Erreichung dieses Ziels könnte die kostendeckende Vergütung
offensichtlich nur dann erheblich beitragen, wenn ihr Aufkommen
gegenüber 1997 vervielfacht würde. Angesichts des Kostendrucks
infolge der Liberalisierung ist eine derartige Vervielfachung des
Aufkommens wohl kaum zu erwarten.
Bisher war das Aufkommen aus freiwilligen Leistungen
der Verbraucher für die "Ökostrom"-Programme der EVU
sehr gering. In Zukunft werden, ermöglicht durch die Liberalisierung,
auch unabhängige Händler Ökostrom – zumeist Mischungen
aus Wind/Wasser/Biomasse mit wenig PV, aber häufig mit Strom
aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – zu höheren als den üblichen
Strompreisen anbieten. Die geplante Zertifizierung von Händlern
durch Umweltverbände dürfte Vertrauen erzeugen, so daß
gegenüber den bisherigen EVU-Programmen eine deutlich höhere
Resonanz zu erwarten ist. Bisher gibt es aber keine handfesten Indizien
als Grundlage verläßlicher Marktprognosen. Unsere Positionen
zu diesem Komplex lauten
- REG-Programme der EVU sind nur dann zu begrüßen,
wenn sie mit angemessenen Anteilen an EVU-Mitteln ausgestattet
sind und Mitbestimmung der teilnehmenden Kunden ermöglichen.
- Der Handel mit zertifiziertem "Grünem Strom" ist sehr zu
begrüßen, wird aber angesichts des zur Debatte stehenden
Fördervolumens aller Voraussicht nach nur einen mäßigen,
wenn auch nicht unwichtigen, Beitrag zur Erreichung von etwa 10%
REG-Stromanteil in 10 Jahren leisten können.
Die beiden genannten freiwilligen Instrumente zielen
lediglich auf Strom, nicht auf REG-Wärme. Im Bereich
der Selbstverpflichtungen bzw. freiwilligen Vereinbarungen, die
die Wirtschaft zur CO2-Minderung eingegangen ist, gibt
es keine wesentlichen Ansätze für den Ausbau von REG-Kapazitäten,
die im Rahmen unserer Zielsetzung als erheblich anzusehen wären,
wenngleich es auf lokaler Ebene interessante Initiativen gibt –
so in Berlin für Solarwärme.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden freiwillige
Vereinbarungen mit der Wirtschaft – bei weitgehendem Verzicht auf
Ordnungspolitik – als zentrales Instrument der Umwelt- und Energiepolitik
angesehen. Obwohl die Erfahrungen damit bisher wenig ermutigend
sind, sollten freiwillige Vereinbarungen des Staates mit der Wirtschaft
auch weiterhin angestrebt werden, sofern die Ziele quantifiziert
werden, ihre Einhaltung kontrolliert wird und ggf. Sanktionen verhängt
werden. Die Wirksamkeit freiwilliger Vereinbarungen ist aber begrenzt,
sie dürfen nur in begrenztem Maß ordnungspolitisches
Handeln ersetzen.
Generell sind freiwillige REG-Fördermaßnahmen
gewiß zu begrüßen, sie dürften aber bei
weitem nicht genügen zur Erreichung von etwa 10% REG-Stromanteil
in 2010, noch viel weniger von mindestens 6% REG-Anteil an den Wärmeträgern.
Der Staat bleibt hier in der Verantwortung .
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2.2 Staatliche Förderinstrumente
Das grundlegendste energiepolitische Instrument,
die Energiebesteuerung im Rahmen der ökologischen Steuerreform,
kann aufgrund ihrer Lenkungswirkung langfristig andere REG-Förderinstrumente
weitgehend überflüssig machen, vorausgesetzt die Höhe
der Steuer entwickelt sich angemessen und die Energiesteuer wird
nicht – wie derzeit in Deutschland vorgesehen - auch auf REG erhoben.
Auch ohne diesen Geburtsfehler wären die von der neuen Regierungskoalition
beschlossene Einstiegssätze kaum eine Hilfe für REG, zumal
– gegenläufig zur vorgesehenen Besteuerung von Strom (mit 2
Pf/kWh) – die Strompreise infolge der Liberalisierung sinken.
Das Ziel forcierter REG-Markteinführung erfordert
also einen besonderen Förderaufwand zusätzlich zu bereits
existierenden Fördermaßnahmen. Die derzeit in
Europa diskutierten staatlich verordneten Förderinstrumente,
die keine Steuermittel oder Steuererleichterungen in Anspruch nehmen,
lassen sich im wesentlichen auf drei Grundtypen zurückführen:
- Netzbetreiber zahlen Mindestvergütung für die
Einspeisung von REG-Strom
- Förderung von öffentlich ausgeschriebenen REG-Projekten
aus Fonds, die aus Abgaben auf den Energieverbrauch
gespeist werden
- Verpflichtung der Energielieferanten zum Ankauf oder zur Erzeugung
regenerativer Energieträger in Höhe bestimmter Anteile
(Quoten) an den insgesamt gelieferten Energieträgern.
Für den Handel mit "grünem Strom"
sind zudem Vergünstigungen bei Durchleitungsentgelten erforderlich.
Die Mindestvergütung für die Netzeinspeisung
von REG-Strom wird mit dem deutschen Stromeinspeisegesetz (StrEspG)
praktiziert und hat sich hier wie in Dänemark und Spanien
v.a. für Windstrom als sehr erfolgreich erwiesen. Der
Erfolg beruht darauf, daß die Vergütung in etwa die Kosten
deckt und Investitionssicherheit bietet. Wo der Vergütungssatz
nicht die Kosten deckt – so insbesondere bei der PV – blieb diese
Regelung erfolglos. Sie ist keineswegs generell zur REG-Förderung
geeignet, sondern ohnehin nur für Strom aus REG und
auch nur, wenn dieser nicht vom Erzeuger selbst verbraucht (wie
zumeist bei Strom aus Biomasse), sondern im wesentlichem in das
vorgelagerte Netz eingespeist wird (wie zumeist bei Wind- und Wasserkraft).
Die Förderung von REG-Projekten aus Abgaben
auf den Energieverbrauch wurde 1989 in Großbritannien (Non
Fossil Fuel Obligation, NFFO) und Anfang 1998 in einigen US-Staaten,
insbesondere Kalifornien (Public Goods Charge, PGC), eingeführt.
In beiden Fällen wird die Abgabe nur auf den Stromverbrauch
erhoben.
In Großbritannien wird das Aufkommen aus
einer von allen Stromkunden zu zahlenden Abgabe (Fossil Fuel Levy)
für "Non Fossil Fuel Options" (NFFO) verwendet. Anfangs wurde
damit ausschließlich Atomstrom subventioniert, dann zunehmend
auch REG-Strom-Projekte. In bisher vier Runden (1991-1998) wurden
Wettbewerbe für jeweils verschiedene regenerative Technologien
zur Stromerzeugung (aus Wind- und Wasserkraft, Biomasse, Müll,
Deponiegas, Klärgas, nicht jedoch PV) ausgeschrieben. Jeweils
innerhalb einer Technologie bekommen die günstigsten Bieter
Verträge, die (derzeit) 15 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung
garantieren. Diese Vergütung zahlt der Netzbetreiber, der den
Strom aufnimmt. Die Mehrkosten gegenüber dem normalen (Pool-)Preis
werden ihm aus dem Aufkommen der Abgabe ersetzt.
In Kalifornien und anderen US-Bundesstaaten wird
die Abgabe ebenfalls von allen Stromkunden erhoben. Das Aufkommen
soll nicht nur verwendet werden für regenerative Energien,
sondern auch zur Förderung der Energieeffizienz, zugehöriger
Forschung und Entwicklung und für Sozialprogamme, wobei die
Modalitäten noch in der Diskussion sind.
Das Schweizer Bundesparlament hat im Juni 1997
die schrittweise Einführung einer Lenkungsabgabe von 0,6 Rappen
je kWh auf den Verbrauch von Primärenergie (Erdöl.
Erdgas, Kohle, Uran) beschlossen; sie soll je zur Hälfte zur
Förderung von REG und von Energieeinsparung verwendet werden.
In den Niederlanden wird REG-Strom mittelbar aus
dem Aufkommen einer speziellen, auf den Stromverbrauch mit
ca. 3 Pf/kWh erhobenen Energiesteuer (Energy Regulatory Tax, REB)
gefördert. Das die Steuer erhebende Verteilerunternehmen führt
den Anteil des Aufkommens, der der Einspeisung von REG-Strom entspricht,
an die REG-Stromerzeuger (statt an die Steuerbehörde)
ab. So erhält REG-Strom zusätzlich ca. 3 Pf/kWh, was einer
ca. 20%igen Verbilligung gegenüber konventionellem Strom entspricht.
Zudem wird ein sog. MAP-Zuschlag (ca. 2,5%) auf den Stromverbrauch
erhoben zur Finanzierung von Stromsparen und REG-Stromerzeugung.
In Dänemark erhält REG-Strom nach dem
gleichen Prinzip wie in den Niederlanden eine zusätzliche Vergütung
von ca. 2,5 Pf/kWh aus dem Aufkommen der Steuer auf den Stromverbrauch.
Die Beispiele zeigen schon das große Spektrum
der Möglichkeiten der REG-Förderung durch Erhebung von
Abgaben auf den Energieverbrauch. Allerdings könnte die "optische"
Nähe zur Erhebung von Energiesteuern im Rahmen der ökologischen
Steuerreform hinderlich sein.
Der dritte Grundtyp, die Quotierung als Ankaufsverplichtung,
wird erst neuerdings diskutiert und zwar praktisch ausschließlich
für REG-Strom und – aus Gründen der Praktikabilität
– in der Version des Handels mit Zertifikaten. In Deutschland liegt
ein ausgearbeiteter Vorschlag nur vor für KWK-Strom, der zumeist
nicht in ein vorgelagertes Netz eingespeist wird,
daher durch eine Einspeisevergütung nur sehr unzureichend gefördert
würde.
Bisher existiert innerhalb der EU eine Quoten-/Zertifikatsregelung
nur in den Niederlanden. Seit 1.1.98 gilt dort die Regelung, daß
REG-Stromerzeugern (zusätzlich zum Erlaß der Energy Regulatory
Tax) handelbare "grüne" Zertifikate (green labels) erteilt
werden. Mittels solcher Zertifikate, die entweder durch Eigenerzeugung
oder durch Zukauf von anderen Erzeugern zu erwerben sind, müssen
alle Verteilerunternehmen die Erfüllung einer staatlich festgesetzten
REG-Stromquote nachweisen. Die Quote beträgt ca. 3% für
das Jahr 2000, während der Windstrom 1996 erst 1% Anteil an
der Stromerzeugung hatte. Später soll die Quote erhöht
werden.
In Dänemark hatte das Energieministerium im
Rahmen einer Bekanntmachung der Hauptelemente des neuen Energiegesetzes
vom 6.7.98 ebenfalls vorgeschlagen, die bisherige Regelung der Einspeisevergütung
für REG-Strom abzulösen durch eine – im Detail noch offene
– Quoten-/Zertifikatsregelung.
In Analogie zur Verpflichtung der Stromwirtschaft,
die REG-Stromerzeugung zu fördern, stellen wir hier zur Debatte,
die Heizöl- und Gaswirtschaft zur Förderung regenerativer
Wärmeerzeugung zu verpflichten. Dafür eignet sich
das für REG-Strom effiziente Förderinstrument der Einspeisevergütung
nicht, weil REG-Wärme in der Regel vom Erzeuger selbst verbraucht
und nicht in eine vorgelagertes Netz eingespeist wird. Ein Quotierungssystem
erscheint dagegen praktikabel. Wir entwickeln seine Grundzüge
im Anschluß an die Befassung mit den REG-Wärmetechnologien
am Ende des Abschnitts 3.5.
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2.3 Bewertungen
Die EU-Kommission hatte schon im REG-Weißbuch
vom 26.11.97 angekündigt, sie prüfe die Fördersysteme
der Mitgliedsländer und werde eine harmonisierende Richtlinie
für die REG-Strom-Förderung vorschlagen, um Marktverzerrungen
im Binnenmarkt zu vermeiden. Gleichzeitig verlangte sie bereits
(wie im Vorgriff auf den Vorschlag!) fairen Netzzugang für
REG-Strom und präzisierte, die REG-Einspeisevergütung
solle mindestens gleich den im Niederspannungsnetz vermiedenen Kosten
eines Verteiler-EVU sein plus einer Prämie für die "social
and environmental benefits".
Dementsprechend befaßte sich das EU-Parlament
mit einer Einspeisungsrichtlinie für REG-Strom, lehnte aber
mit konservativer Mehrheit (17.6.98) den vom Abgeordneten Linkohr
ausgearbeiteten Vorschlag ab und forderte statt dessen die Kommission
zu einem Vorschlag auf. Diese hatte am 16.3.98 einen Harmonisierungsbericht
vorgelegt, in dem sie über die laufende Prüfung der Fördersysteme
der Mitgliedsländer berichtete. Darin zeichnete sich eine Präferenz
für das System der "Grünen Zertifikate" (das der oben
skizzierten Quotenankaufspflicht mit Zertifikatshandel entspricht)
als Fördermodell ab, weil es infolge Wettbewerbs unter den
REG-Erzeugern am ehesten die Kosteneffizienz der REG-Strom-Technologien
maximiere und außerdem grenzüberschreitend anwendbar
sei.
Von der Stromeinspeisungsrichtlinie ist in diesem
Bericht nicht die Rede, was zu Protesten führte. Es scheint
absehbar, daß eine spätere Richtlinie den Mitgliedsländern
die Auswahl unter den hier aufgezeigten Fördermöglichkeiten
zumindest für eine längere Übergangszeit überläßt,
ihre Ausgestaltung aber harmonisierenden Kriterien unterwirft.
Mehrjährige, damit aussagekräftige Erfahrungen
mit den betrachteten drei Typen der REG-Finanzierung liegen bisher
nur vor für die Mindestvergütung für REG-Stromeinspeisung
und das britische, abgabenfinanzierte Ausschreibungssystem.
Das System der Einspeisevergütung hat bekanntlich
v.a. in Deutschland und Dänemark zu ansteigend hohen Zubauraten
für Windstrom geführt. Konkurrenz findet dabei zwar kaum
unter den Betreibern statt, aber die Konkurrenz unter den
Herstellern hatte auch rasche Senkung der Kosten, Erhöhung
der Leistung und der Betriebssicherheit der Windkraftanlagen zur
Folge. Für Windkraft war das System also sehr erfolgreich,
weil die Vergütungssätze im wesentlichen kostendeckend
waren, die Handhabung einfach und unbürokratisch.
In Deutschland war das System aber für den
Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse und Wasserkraft nur bedingt
erfolgreich. Für kleine Wasserkraftwerke decken die Vergütungssätze
bei vielen potentiellen Standorten nicht die Kosten. Das gilt teils
auch für Strom aus Biomasse, bei dem zudem die Einspeisevergütung
oft nicht greift, weil der erzeugte Strom selbst verbraucht wird.
Das britische Ausschreibungssystem hat zu
weit geringeren Ausbauraten für Windenergie geführt, weil
die ausgeschriebenen Windkapazitäten viel enger begrenzt wurden
als in Deutschland, wo nur der – bisher nicht erreichte – doppelte
5%-Deckel die Kapazitätsgrenze bildet. Im Prinzip sind die
Grenzen in beiden Systemen frei wählbar, sie werden durch die
einzusetzenden Finanzmittel, also politisch, bestimmt, nicht durch
den eigentlichen Systemmechanismus. Der hat andere Folgen:
Im Verhältnis zur einfach funktionierenden
Einspeisevergütung hat sich das britische Ausschreibungsverfahren
als langwierig, bürokratisch und kostspielig erwiesen. Auch
führte der mit dem Bieterwettbewerb einhergehende Kostendruck
dazu, daß v.a. Großprojekte finanzstarker Entwicklungsgesellschaften,
nicht dagegen lokale Akteure zum Zuge kommen, was mit Akzeptanzproblemen
für Windkraftanlagen verbunden ist.
Andererseits scheint die separate Ausschreibung
für unterschiedliche REG-Technologien eine bessere Anpassung
der Finanzierung an die unterschiedlichen Bedingungen, z. B bei
der Biomasseverwertung, zu ermöglichen. Schließlich ließe
sich das Modell der aus Abgaben auf Energieverbrauch finanzierten
Projektförderung auch auf den Bereich der REG-Wärmeträger
übertragen, was die Einspeisevergütung nicht leisten kann.
Das Quoten-/Zertifikatsmodell wurde erst Anfang
1998 in den Niederlanden eingeführt, so daß noch keine
empirisch fundierten Aussagen über seine Effizienz möglich
sind. Es dürfte sich im Vergleich zur abgabenfinanzierten Ausschreibung
unkompliziert handhaben lassen, weil es sich über den Zertifikatsmarkt
regelt, sorgt im übrigen wie das Ausschreibungsmodell für
Wettbewerb unter den Anbietern und läßt ebenfalls separate
Quoten für unterschiedliche REG-Technologien zu. Es bietet
aber weniger Investitionssicherheit als die beiden anderen Modelle,
weil der Zertifikatspreis und damit der aus dem Verkauf der Zertifikate
resultierende Anteil an den Erlösen Marktschwankungen ausgesetzt
ist. Dieser Aspekt rief in Dänemark Opposition gegen die beabsichtigte
Einführung des Quoten/-Zertifikatsmodell hervor.
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3. Strategische Ansätze
Vor diesem Hintergrund sollen nun Elemente einer
zukunftsweisenden REG-Förderstrategie für Deutschland
skizziert werden. Sie sollte geeignet sein, in zehn Jahren REG-Anteile
von gut 10% an der Stromerzeugung und mindestens 6% am Primarenergieverbrauch
zu erreichen, zudem in erheblich stärkerem Maß als bisher
auch die Nutzung von Solarstrom und Energie aus Biomasse in südlichen
Regionen, insbesondere Entwicklungsländern, fördern. Wir
gehen davon aus, daß die steuerfinanzierte REG-Förderung
zwar deutlich erhöht wird, daß aber durch andere Instrumente
noch bedeutend höhere Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.
Steuerfinanzierung ist in erster Linie erforderlich für F&E,
für Pilotprojekte sowie für die Verbreitung der REG-Technologien,
die noch weit von der Konkurrenzfähigkeit entfernt sind. Dabei
ist jeweils die effizienteste Art der Verwendung von Steuermitteln
– Zuschüsse zu Investitions- oder Betriebskosten, zinsgünstige
Darlehen, Steuervergünstigungen – zu wählen.
Wir betrachten hier zunächst einige für
alle REG-Stromarten bedeutsame Aspekte, dann einzeln die
REG-Technologien, denen generell die höchsten energiewirtschaftlichen
Potentiale zugeschrieben werden: Strom aus Wind-/Wasserkraft und
Solarstrahlung, solare und geothermische Wärme, Wärme
und Strom aus Biomasse. Dabei geht es hier um Wege zur beschleunigten
Markteinführung, nicht dagegen um die nach wie vor sehr wichtigen
F&E-Erfordernisse – abgesehen von einigen Hinweisen zur Biomassenutzung.
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3.1. REG-Strom generell
Die Förderung der Stromerzeugung aus Wasserkraft
wird – analog zum StrEspG – auf Anlagen bis zu 5 MW begrenzt. Die
Bezeichnung REG-Strom im Kontext mit Fördermaßnahmen
umfaßt also nicht die Wasserkraftwerke über 5 MW. Wenn
nicht anders gesagt, bezieht sich die Förderung auf in Deutschland
erzeugten REG-Strom.
Für alle REG-Strom-Technologien gilt, daß
der Erfolg des Handels mit REG-Strom, für den die Verbraucher
freiwillig einen Preisaufschlag akzeptieren, nicht zuletzt von der
Höhe des Entgelts und sonstiger Konditionen für Netzbenutzung
und übrige Dienstleistungen abhängt. Dies gilt
vor allem für kleine Verbraucher – Tarifkunden –, für
die bisher nur in wenigen Fällen überhaupt Durchleitungsgebühren
angeboten wurden, die zudem prohibitiv waren.
Das Öko-Institut hat für REG-Strom ein
einheitliches Durchleitungsentgelt von 2 Pf/kWh vorgeschlagen, wobei
Gleichzeitigkeit zwischen Einspeisung und Entnahme nicht erforderlich
sein soll. Zu erheblich höheren Entgelten führt ein vom
Büro BET Aachen im Auftrag von Greenpeace konzipiertes, gegenüber
der Verbändevereinbarung vereinfachtes Verfahren für REG-Strom.
Demgegenüber schlagen wir vor,
- daß REG-Strom bis zum Erreichen eines Anteils von 5% an
der gesamten deutschen Stromerzeugung gebührenfrei durchgeleitet
und danach schrittweise ein Entgelt eingeführt wird,
- daß die dadurch den Netzbetreibern entgangene Einnahmen
entweder – analog zur Mehrkostenregelung im derzeitigen StrEspG
- auf das Durchleitungsentgelt für konventionellen Strom
aufgeschlagen werden,
- oder – analog zur geplanten zukünftigen Mehrkostenregelung
– auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.
Dieses Modell entlastet die Preise für "grünen
Strom", schafft also Anreiz für dessen Absatz an diejenigen
Endkunden, die freiwillig einen Beitrag zu dessen Finanzierung leisten.
Im Effekt dürfte es die Netzbetreiber nicht mit zusätzlichen
Kosten belasten, sondern sogar entlasten, sofern die Alternative
zur kostenlosen Durchleitung des REG-Stroms dessen Abnahme und Vergütung
nach StrEspG ist. So könnte die kostenlose Durchleitung ohne
zusätzliche Belastung der Netzbetreiber einen Beitrag leisten
zu vermehrter "freiwilliger" REG-Finanzierung seitens der Endabnehmer.
Während das Durchleitungsentgelt im wesentlichen
für die Förderung des Handels mit "grünen Strom"
relevant ist, kommt der Freistellung des REG-Strom von der geplanten
Stromsteuer generelle Bedeutung zu. Sie ist im derzeitigen Gesetzentwurf
wegen "tatsächlicher und rechtlicher Hindernisse" nur dann
vorgesehen, wenn der Erzeuger den REG-Strom selbst verbraucht. Das
ist gewiß kein wegweisendes Signal. Wir erwarten, daß
die Hindernisse überwindbar sind und der REG-Strom – wie in
Dänemark und den Niederlanden – wieder von der Stromsteuer
befreit wird. So könnte der Rückgang der Einspeisevergütung
infolge der sinkenden Strompreise kompensiert werden.
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3.2 Wind- und Wasserkraft
Wind- und Wasserkraft sind die REG-Technologien,
die in Gruppen der Bevölkerung auf starke Widerstände
stoßen. Ihr Ausbau muß verträglich mit den legitimen
Anliegen des Natur- und Landschaftsschutz gestaltet werden. Dies
war in der Vergangenheit keineswegs immer der Fall. Es muß
im Rahmen der Genehmigung der Anlagen gewährleistet werden,
nicht im Rahmen der hier zur Debatte stehenden Fördermaßnahmen.
In den Szenarien sowohl der DLR für Deutschland
als auch des EU-Weißbuchs für Europa kommt mittelfristig
der Windkraft – allerdings mit großem Abstand zur Biomasse
– die zweithöchste Bedeutung unter den REG zu. Im DLR-Szenario
wächst die Windproduktion in Deutschland bis 2010 gegenüber
1997 auf das 6fache (ca. 18 TWh/a); im EU-Szenario wächst sie
noch stärker (auf 80 TWh in 2010). Die spezifischen Kosten
sinken in beiden Szenarien noch wesentlich, so daß die Konkurrenzfähigkeit
mit konventioneller Stromerzeugung mittelfristig erreichbar erscheint.
Wie schon gesagt, hat sich die Mindestvergütungsregelung
nach dem deutschen Stromeinspeisegetz (StrEspG) für den Ausbau
der Windkraft sehr bewährt. Laut Koalitionsvereinbarung sollen
die durch die Einspeisevergütung entstehenden Mehrkosten in
Zukunft auf alle EVU umgelegt werden. Damit würde eine Schwachstelle
dieses Gesetzes beseitigt. So stiegen die Aussichten, daß
es rechtlich Bestand haben wird, weiter könnte und sollte damit
die doppelte 5%-Deckelung entfallen. Um die Erschließung von
Standorten im Binnenland zu fördern, sollte die Vergütungsregelung
für Neuanlagen die Windhöffigkeit berücksichtigen.
Trotz gewisser Widerstände innerhalb der EU-Kommission
ist zu erwarten, daß die Mindestvergütungsregelung in
der angekündigten Richtlinie zur Harmonisierung der REG-Förderung
zumindest für eine längere Übergangszeit ihren Platz
haben wird, allenfalls modifiziert werden müßte. Der
Ersatz des StrEspG durch eine andere Regelung wäre derzeit
noch ein erhebliches Risiko für den weiteren Ausbau der Windkraft.
Das abgabenfinanzierte Ausschreibungsmodell scheint nach den britischen
Erfahrungen für Windkraft gar nicht empfehlenswert. Seinen
Vorteil (wenn es denn einer ist), für Konkurrenz nicht nur
unter den Herstellern, sondern auch unter den Betreibern von Windkraftanlagen
zu sorgen, bietet auch das unkompliziertere Quoten/-Zertifikatsmodell.
Ein Wechsel vom bewährten StrEspG zu diesem Modell sollte aber
allenfalls nach Vorliegen belastbarer Erfahrungen mit diesem Modell
in Bereichen, in denen eine Einspeisereglung nicht greift, erwogen
werden.
Das ausbaufähige Potential kleiner Wasserkraftanlagen
wird generell, so auch in den Szenarien der DLR und des EU-Weißbuchs,
im Vergleich zur Windkraft als wesentlich niedriger angesehen. Gegenüber
Windkraftanlagen kann der Bau von Wasserkraftanlagen ein härterer
Eingriff in die Natur sein. Die erforderlichen, kostenträchtigen
baulichen Maßnahmen umfassen weit mehr als die Errichtung
der Turbinenanlage und hängen, nicht zuletzt wegen ökologischer
Anforderungen, in erheblich stärkerem Maß als bei der
Windkraft vom Standort ab. Die Vergütung nach StrEspG deckt
vielfach nicht die Kosten für Neubau oder Revitalisierung/Erweiterung
kleiner Wasserkraftwerke an Standorten, die aufgrund des Wasserdargebots
an sich geeignet wären.
Andererseits ist das StrEspG für die Förderung
des Ausbaus der (kleinen) Wasserkraft insofern geeignet, als der
Strom aus Wasserkraft (im Gegensatz zu dem aus Biomasse) überwiegend
in das vorgelagerte Netz eingespeist wird. Dieses Förderinstrument
sollte daher auch für die Wasserkraft beibehalten, aber stärker
dadurch flankiert werden, daß mit der Wasserkraftnutzung einhergehende
ökologische Maßnahmen als solche gesondert gefördert
werden. Generell ist der Ausbau von Wasserkraft nur dort zu genehmigen,
wo er mit dem Naturhaushalt verträglich gestaltet werden kann.
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3.3 Solarstrom
Die Situation ist im Bereich Solarstrom weit komplexer
als bei Wind- und Wasserkraft. Sie soll zunächst im internationalen
Kontext betrachtet werden.
Solarstrahlung kann photovoltaisch oder solarthermisch
in Strom umgewandelt werden. Da die solarthermische Stromerzeugung
nur die direkte, nicht die diffuse Solarstrahlung umwandeln kann,
ist ihre Anwendung in Deutschland nicht sinnvoll. Für südliche
Breiten sind solarthermische Kraftwerke mit Parabolrinnentechnologie
aufgrund der rd. 10jährigen Erfahrungen mit dem 350 MWe Kraftwerk
in der kalifornischen Mojave Wüste als etabliert anzusehen,
obgleich das Potential für kostensenkende Weiterentwicklung
weiterhin recht bedeutend ist.
Die Photovoltaik (PV) ist derzeit die teuerste
unter den hier betrachteten REG-Technologien, die als in großem
Stil einsetzbar gelten. Anders als etwa für Windkraft und manche
Biomasse-Technologien ist auch kaum zu erwarten, daß die PV
in Europa als Folge von Kostensenkungen bereits mittelfristig (bis
2010) in energiewirtschaftlich relevantem Maß konkurrenzfähig
wird. Im Gegensatz dazu könnten größere solarthermische
Kraftwerke (einige 10 bis einige 100 MWe) ab dem südlichen
Mittelmeerbereich Strom bereits jetzt marktnah (um 20 Pf/kWh, bei
Hybridanlagen noch billiger) erzeugen und vermutlich innerhalb von
10 Jahren mit konventionellen Kraftwerken konkurrieren, zumal der
Tagesgang der Stromproduktion mit mäßigem Zusatzaufwand
von der Sonneneinstrahlung zu entkoppeln ist. Langfristig dürfte
ein Export von Strom aus südeuropäischen oder nordafrikanischen
solarthermischen Kraftwerken nach Mitteleuropa für die potentiellen
Export- wie Importländer ökonomisch interessant sein.
Nun ist Solarstromimport gewiß nicht sinnvoll,
solange nicht die Kostenkungspotentiale solarthermischer Kraftwerke
durch Zubau im Verein mit Weiterentwicklungen realisiert sind. Doch
der bisher – in Deutschland wie weltweit – betriebene Entwicklungsaufwand
war und ist sehr gering im Verhältnis zu dem für die PV.
Die Markteinführung ist praktisch nirgends staatlich gefördert
worden; von 1983 bis 1990 wurde das kalifornische Kraftwerk rein
privatwirtschaftlich (israelisch-deutsch) schrittweise entwickelt,
finanziert und gebaut. Zubau von Kraftwerken fand seit 1990 gar
nicht statt. Die bisherige Bundesregierung zeigte sich wenig interessiert,
wollte die F&E-Förderung zuletzt praktisch einstellen mit
der Begründung, es gäbe inzwischen baureife, wirtschaftliche
Kraftwerksprojekte, versagte aber diesen Projekten bei der EU ihre
Unterstützung.
Solarthermische Kraftwerke mit Parabolrinnen oder
auch in der (großtechnisch noch nicht realisierten) Turm-Variante
eignen sich wirtschaftlich nicht für kleine Einheiten unterhalb
einiger 10 MWe. Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist dagegen
weit weniger von der Leistungsgröße abhängig. So
zeichnet sich für südliche Länder ein Einsatz
der PV für kleine, dezentrale, der Solarthermik für mittlere,
zentrale Anlagen ab. Offen ist, ob die solarthermische Dish-Stirling-Technologie,
die sich für Einheiten der Größenordnung 10kWe eignet,
in diesem Bereich langfristig zur PV konkurrenzfähig sein wird.
In weiten, nicht mit Strom versorgten Gebieten
südlicher Entwicklungsländer ist eine dezentrale Versorgung
mit PV-Strom schon derzeit kostengünstiger als der Aufbau eines
zentralen Stromnetzes, zumal dort PV-Strom wegen der höherer
Solarstrahlung billiger erzeugt wird als in unseren Breiten. BMBF
und BMZ haben daher bisher schon dezentrale PV-Pilotprojekte (z.B
Wasserpumpenantrieb) in Entwicklungsländern gefördert.
Bei adäquater Planung ist jedenfalls die Kosten-Nutzen-Relation
für PV-Investitionen in südlichen Entwicklungsländern
gegenwärtig weitaus günstiger als in unseren Breiten.
Dieser Aspekt muß stärker als bisher
Beachtung finden, wenn es darum geht, der PV durch groß angelegte
Investitionsprogramme einen Schub zu verschaffen. So schlägt
das EU-Weißbuch im Rahmen der "Kampagne für den Durchbruch"
ein EU-Investitionsprogramm für eine Million PV-Systeme (mit
durchschnittlich 1 kWp) vor, von denen die Hälfte in Entwicklungsländern
installiert werden soll, um die dezentrale Elektrifizierung zu fördern.
Die andere, europäische Hälfte korrespondiert mit dem
deutschen 100.000-Dächer Programm, das die neue Regierungskoalition
beschlossen hat. Dieses Programm ist ein bedeutender Beitrag zur
Realisierung des EU-Vorschlags.
Das hier zur Orientierung herangezogene DLR-Szenario
sieht vor, in Deutschland bis 2010 ca 1 GWp in PV zu
investieren, was einem Anteil von ca.1% an der gesamten REG-Erzeugung
entspricht, wofür aber ca. 15% des gesamten REG-Fördervolumens
aufzubringen wären. Ähnlich sind diese Relationen bei
dem im Weißbuch vorgeschlagenen EU-weiten REG-Programm, das
bis 2010 die Installation von 3 GWp an PV vorsieht. Trotz
dieses mittelfristig unbedeutenden Beitrags zur REG-Erzeugung erscheinen
hohe Förderausgaben für PV-Investitionen als gerechtfertigt,
um das Potential zur Senkung der Kosten für die Produktion
sowohl der Zellen bzw. Moduln als auch der Peripherie auszuloten.
Große PV-Programme sollen effiziente Produktionsstrukturen
hervorbringen, sollten daher industriepolitisch begleitet werden.
Für diese industriepolitische Zielsetzung kommt es nicht darauf
an, in welchem Land und auf welchen Dächern oder Fassaden die
PV-Systeme installiert werden.
Im Jahr 1997 erreichte die Solarzellenproduktion
weltweit rd. 100 MWp, in Europa 25 MWp. Sie muß schnell enorm
gesteigert werden, um ein Programm vom Zuschnitt des EU-Weißbuchs
zu realisieren. Solch ein Programm erfordert auch eine enorme Steigerung
der Fördermittel. Dies, wie auch die industriepolitische Zielsetzung,
spricht nachdrücklich dafür, ein von der EU koordiniertes
Förderprogramm für Solarstrom zu schaffen, in das die
bisherigen nationalen Programme einfließen. Der europäische
Rahmen bei Wahrung nationaler Belange ist dem erforderlichen Aufbau
effizienter Produktionsstrukturen angemessen. Diese neue Aufgabe
für die EU-Administration sollte auch den Weg ebnen zur Ablösung
der kostspieligen Fusionsforschung, deren Aussichtslosigkeit von
Jahr zu Jahr deutlicher hervortritt.
Im Sinne eines günstigen Kosten-Nutzen-Effekts
sollten die produzierten PV-Komponenten bzw. -Systeme etwa zur Hälfte
in südlichen Regionen, insbesondere in Entwicklungsländern
installiert werden, was im Rahmen eines EU-Programms besser als
durch nationale Förderprogramme zu bewerkstelligen sein dürfte.
Die stärkere Ausrichtung auf das südliche Ausland, daneben
auf sonnenreiche südeuropäische Regionen, sollte zudem
für eine angemessene Integration solarthermischer Kraftwerke
in das künftige Solarstromprogramm sorgen. Ein derartiges EU-Solarstromprogramm
im Zeitrahmen bis 2010 und unter Einbeziehung von Entwicklungsländern
wurde schon 1997 vom Umweltforum der SPD vorgeschlagen.
Bereits entwickelte solarthermische Kraftwerksprojekte
sollten umgehend mittels EU-Förderung realisiert werden. Das
in Deutschland konzipierte "Synthesisprogramm" ist eine beachtenswerte
Modellvorlage für ein mittelfristiges EU-Programm zur Markteinführung
der Parabolrinnentechnologie bis hin zur Konkurrenzfähigkeit
mit modernen, fossil befeuerten Kraftwerken.
Das bis dahin, d.h. innerhalb von etwa zehn Jahren,
erforderliche Fördervolumen könnte angesichts der bereits
in den 80er Jahren erreichten Marktnähe allein durch Umschichtung
nur eines Teils der EU-Aufwendungen für die Fusionsforschung
(derzeit jährlich um 220 Millionen ECU) aufgebracht werden.
Damit stünde in absehbarer Zeit eine wirtschaftlich attraktive
Technologie zur Stromerzeugung für die urbanen Zentren der
meisten Entwicklungsländer bereit. Demgegenüber stellt
die Gemeinde der Fusionsforscher, nach mehr als vier Jahrzehnten
Forschung, in die weltweit wie in Europa und in Deutschland mehr
Mittel geflossen sind als insgesamt in F&E für REG, nunmehr
in Aussicht, daß Fusionsreaktoren, wenn überhaupt, dann
frühestens nach dem Jahr 2050 technisch einsatzbereit sein
könnten, wobei von Wirtschaftlichkeit gar nicht erst die Rede
ist.
Der Förderbedarf für ein PV-Programm
des Zuschnitts wie im Szenario des EU-Weißbuchs ist vielfach
höher als der für die Markteinführung solarthermischer
Kraftwerke. Wegen der noch immer sehr hohen Stromerzeugungskosten
(in Deutschland über 1,50 DM/kWh, in Südeuropa unter 1
DM/kWh) kann die Einspeisevergütung nach StrEspG allenfalls
einen bescheidenen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Die staatlich verordnete Einspeisevergütung
ist konzipiert als gegenüber konventioneller Stromerzeugung
mäßige, auf die Stromkunden abwälzbare Belastung
der Netzbetreiber. Sie eignet sich politisch nicht für die
verordnete Erhebung der hohen kostendeckenden Vergütung für
PV-Strom. Ein Quoten/-Zertifikatsmodell eignet sich als Förderinstrument
noch weniger, weil es wegen der inhärenten Schwankungen des
Zertifikatswerts nur funktionieren kann, wenn der marktgerechte
Erlös durch Stromverkauf in Verbindung mit evtl. Steuervergünstigungen
die Erzeugungskosten so weit deckt, daß die Abhängigkeit
von zusätzlichen, schwankenden Erlösen durch den Zertifikatsverkauf
begrenzt bleibt.
Abgesehen von dem Beitrag, den die freiwilligen
Förderinstrumente leisten, muß ein großes PV-Programm
also durch öffentliche Mittel und/oder durch eine spezielle
Abgabe finanziert werden. Dabei kommt wohl auch eine staatliche
Teilfinanzierung – wie als zinsloser Kredit für das deutsche
100.000-Dächer Programm vorgesehen – in Betracht, die durch
Beiträge verschiedener Akteure ergänzt werden muß,
insbesondere durch eine diesem Modell angepaßte Fortsetzung
der Praxis kostendeckender Vergütung.
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3.4 Solarwärme und Geothermie
In Deutschland sind derzeit ca.2,5 Mio qm an Solarkollektoren
installiert, die etwa 0,8 TWh/a Nutzwärme liefern und damit
um 0,1% des Energieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasser
bzw. um 0,03% des gesamten Endenergieverbrauchs (EEV) substituieren.
Das DLR-Szenario sieht bis 2010 eine Verzehnfachung der Kollektorfläche
und Wärmeausbeute vor. Das Szenario im EU-Weißbuch korrespondiert
damit in etwa: Die Kollektorfläche in der EU(15) soll von 6,5
Mio qm in 1996 auf 100 Mio qm in 2010 angehoben werden, entsprechend
einem Anstieg des Beitrags zum EEV von 0,02% in 1996 auf 0,25% in
2010.
Damit spielt die Solarwärme gegenüber
Biomasse auch mittelfristig in beiden Szenarien statistisch eine
eher bescheidene Rolle.
Erzeugungskosten liegen derzeit im Bereich 20 –
40 Pf/kWh, wesentlich niedriger nur bei Beckenvorwärmung in
Freibädern. Damit kann die solare gegen die elektrische Warmwasserbereitung
in vielen Fällen auch derzeit schon konkurrieren, nicht jedoch
gegenüber Warmwasser aus öl- oder gasbefeuerten Zentralheizungen.
Die Szenarios der DLR und des EU-Weißbuchs erwarten eine Kostenreduktion
um etwa 50% bis 2010. Diese Kostensituation ist zwar günstiger
als bei der PV, aber ungünstiger als bei der Nutzung von Wind
und Biomasse. Dementsprechend ungünstig ist das Verhältnis
von Förderaufwand zu Energieertrag: Solarkollektoren tragen
im DLR-Szenario im Jahr 2010 rd. 5% zur EEV-Substitution durch REG
bei, beanspruchen aber rd. 1/3 des kumulierten Förderaufwands.
Bisher wurden Kollektoren überwiegend zur
Warmwasserbereitung in kleinen Feldern (um 6qm) auf Einfamilienhäusern
installiert. Wesentlich kostengünstiger sind große Felder,
vor allem bei stetigem Warmwasserbedarf wie in Krankenhäusern,
aber auch für große Wohnbauten, möglicherweise in
Zukunft auch zur Beheizung von Wohnsiedlungen mit saisonalem Speicher.
Die Förderpolitik sollte zwischen diesen Anwendungen differenzieren.
Bei den kleinen Kollektorfeldern gab es in Deutschland
seit 1994 hohe Zuwachsraten um 25%/a. Ein großer Teil der
installierten Systeme wurde zwar – überwiegend mit Ländermitteln
– gefördert, aber nur mit geringen Fördersätzen,
die im Fall vorhandener Zentralheizungsanlagen mit Warmwasserbereitung
die (absolut freilich nur mäßig hohen) Mehrkosten
nicht decken. Jedenfalls war ein Teil der Eigenheimbesitzer motiviert,
trotz gewisser Mehrkosten Kollektorsysteme aus Umwelt- und/oder
Imagegründen zu installieren. Bei entsprechender Unterstützung
durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen (wie bei der "Solarkampagne
2000" von BAUM/ Bundesstiftung Umwelt geplant) erscheint es plausibel,
anzunehmen, daß die derzeitigen hohen Wachstumsraten bei nur
mäßiger staatlicher Förderung (25% - 30% der Investitionskosten
bzw. äquivalente Zinsverbilligung/ Steuererleichterung) noch
länger anhalten werden. So können freiwillige private
Leistungen einen entscheidenden Beitrag zur mittelfristig angestrebten
Verzehnfachung der solaren Wärmeerzeugung leisten.
Große Kollektorfelder sind in letzter
Zeit durch das Programm Solarthermie 2000 des BMBF gefördert
worden. Sie sollten wegen der günstigeren Kosten in zunehmendem
Maß installiert werden. Für die hier relevante Gruppe
von Investoren dürfte freilich das wirtschaftliche Kalkül
eine bedeutendere Rolle spielen als für Eigenheimbesitzer.
Das in Berlin entwickelte Modell zeigt einen Weg, wie hier dennoch
private Fördermittel mobilisiert werden können:
In Berlin wurde die gesetzliche Grundlage für
eine Solaranlagenverordnung geschaffen, die eine solaren Warmwasserversorgung
für Wohnneubauten vorschreibt. Die Berliner Wohnungswirtschaft
und Partner wendeten 1997 den Erlaß dieser bereits entworfenen,
auf große Neubauten abzielenden Verordnung ab durch
eine entsprechende, zunächst auf fünf Jahre befristete
Selbstverpflichtung.
Dieses Instrument erscheint verallgemeinerbar,
die Berliner Erfahrungen dürften bald die Einschätzung
seiner Praktikabilität und Effizienz ermöglichen. Eine
schwächere Alternative könnte die – in Israel praktizierte
– Verpflichtung sein, bei Wohnneubauten die Verrohrung für
ein Kollektorsystem zu installieren, so spätere Nachrüstungen
wesentlich zu erleichtern.
Diese Instrumente passen nur für Neubauten.
Wie schon im Abschnitt 2.2. erwähnt, stellen wir zur Debatte,
die Heizöl- und Gaswirtschaft zur Förderung regenerativer
Wärmeerzeugung zu verpflichten in Analogie zur Verpflichtung
der Stromwirtschaft, die REG-Stromerzeugung (mittels Einspeisevergütung)
zu fördern. Die bei REG-Strom effiziente Einspeisevergütung
ist für REG-Wärme nicht anwendbar, eine Quotierung dagegen
eher. So könnte die Verpflichtung darin bestehen, proportional
zum Absatz fossiler Energieträger solare und andere REG-Wärmekapazitäten
zu finanzieren oder, beispielsweise als Contractor, zu installieren.
Diese Verpflichtung wäre auch über einen Zertifikatshandel
erfüllbar. Ein solches Modell könnte auch im Wege der
Selbstverpflichtung praktiziert werden. Zur Funktionsweise siehe
die Ausführungen unter 3.5.
Ein Programm mit dem (mit dem Vorschlag des EU-Weißbuchs
korrespondierenden) Ziel, die Erzeugung von Solarwärme bis
2010 etwa zu verzehnfachen, sollte angesichts der aufgezeigten Möglichkeiten
bei mäßigem Einsatz staatlicher Fördermittel überwiegend
privat finanzierbar sein. Um das zu erreichen, bedarf es freilich
in wesentlich höherem Maß als bisher staatlicher Initiativen.
Geothermie leistet im DLR-Szenario (Abb.1) einen
knapp 5%-igen Beitrag zur regenerativen Erzeugung von Wärme
im Jahr 2010. Dazu müßte ihre Kapazität von derzeit
35 MW auf etwa 2000 MW ausgebaut werden. Dabei wird es sich zumeist
um größere Anlagen (10 MW und mehr) handeln, bei denen
– wie bei großen Kollektorfeldern – das wirtschaftliche Kalkül
eine bedeutende Rolle spielt. An Stelle staatlicher Beihilfen könnte
die Förderung darin bestehen, die geothermische Wärmeerzeugung
in das oben für die regenerative Wärmeerzeugung vorgeschlagene
Quotierungsmodell einzubeziehen.
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3.5 Biomasse
Sowohl das Szenario der DLR für Deutschland
als auch das des Weißbuchs für die EU weisen der Biomasse
den mit Abstand bedeutendsten Anteil an der regenerativen Energiedarbietung
zu. Der Biomasse-Anteil am Primärenergieäquivalent der
regenerativen Erzeugung im Jahr 2010 beträgt im DLR-Szenario
knapp 50%, im EU-Szenario über 50%. In beiden Szenarien beruht
diese Erzeugung überwiegend auf der Verwertung von biogenen
Abfällen, daneben auch auf dem Anbau von Energiepflanzen.
Nach unserer Auffassung sollte in der EU die Extensivierung
der Landwirtschaft mittelfristig Priorität haben vor Flächenstillegungen
zur Vermeidung der Überproduktion von Nahrungsmitteln und anschließender
Nutzung stillgelegter Flächen zum Anbau von Energiepflanzen.
Zudem ist es ökologisch sinnvoll, den Anbau nachwachsender
Rohstoffe zunächst zu konzentrieren auf die Erzeugung von Grundstoffen,
die sonst aus fossilen Energieträgern hergestellt werden.
Aus internationaler Perspektive stellt sich der
Anbau von nachwachsenden Rohstoffen/ Energiepflanzen in weiten,
land- und forstwirtschaftlich ungenutzten Gebieten der Erde im Vergleich
zu Deutschland unter ökonomischen, ökologischen und entwicklungspolitischen
Aspekten erheblich günstiger dar. Geeignete Gebiete
finden sich vornehmlich in Entwicklungsländern, die mangels
wirtschaftlicher Potenz für Programme zum Anbau nachwachsender
Rohstoffe auf Kooperationen mit Industrieländern angewiesen
sind. Langfristig dürfte – wie der Import von Solarstrom –
so auch ein Import von aus Biomasseanbau gewonnenen Energieträgern
aus südlichen Regionen für die potentiellen Export- und
Importländer interessant werden.
Diese Gründe sprechen dafür, Fördermittel
für den Komplex Anbau von Energiepflanzen mindestens zur Hälfte
für – mit der Entwicklungshilfe gekoppelte – Projekte in Entwicklungsländern
bereit zu stellen.
Im hier betrachteten Zeitrahmen bis 2010 gilt es
vor allem, das bedeutende Potential an heimischen biogenen
Abfällen zur Substitution von fossilen Energieträgern
zu aktivieren. Dies sollte ein wesentliches Ziel, mithin ein ausgesprochener
Schwerpunkt der mittelfristigen REG-Förderung werden.
Bisher werden nur bei den Abfällen aus der
Holzverarbeitung und der Entsorgungswirtschaft (Klärschlamm
und Deponiegas) wesentliche Anteile dieses Potentials energetisch
genutzt. Von den festen Brennstoffen Waldschwachholz und Stroh sowie
den vielfältigen nassen organischen Abfällen wie Viehfäkalien,
biogener Hausmüll, Feuchteabfälle/Schlämme aus Industrie
und Gewerbe werden derzeit nur geringe Anteile genutzt.
Die nassen Abfälle sollten anaerob vergärt
werden, um Biogas für die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung
zu gewinnen und auch um – infolge der einhergehenden Gewinnung hochwertigen
Düngers und Vermeidung klimaschädlicher Methanemissionen
– die Umwelt zu entlasten. Die Feuerungstechnik für die festen
Abfälle Holz und Stroh ist energie- und emissionstechnisch
ausgereift, doch lohnt sich beim derzeitigen Stand der Technik die
energetisch erwünschte Kraft-Wärme-Kopplung erst bei Feuerungsleistungen
oberhalb 5 MW. Insgesamt überwiegt die Erzeugung von Wärme:
derzeit hat Strom einen Anteil von 6% an der aus Biomasse erzeugten
Endenergie, das DLR-Szenario weist für das Jahr 2010 einen
knapp doppelt so hohen Stromanteil aus.
Wegen überwiegender Wärmeerzeugung und
weil zudem der Strom aus Biomasse zum guten Teil von den Erzeugern
genutzt, also nicht in das vorgelagerte Netz eingespeist wird, kann
eine breit wirksame Förderung der Biomassenutzung nicht
mittels einer Einspeisevergütung (wie nach dem StrEspG)
erreicht werden. Die Aufwendungen des Bundes zur Förderung
der Biomassenutzung waren bisher marginal.
Diese nur marginale Förderung erklärt,
warum das hohe energetischen Potential der Biomasseabfälle
in so geringem Maß ausgeschöpft wird, obwohl die Nutzung
in weiten Bereichen schon derzeit nicht weit von der Wirtschaftlichkeit
entfernt ist. Hinzu kommt allerdings, daß eine effiziente
Nutzung in großem Stil die Kooperation mehrerer, jedoch nicht
unbedingt motivierter Akteure erfordert.
Wenn das hohe energetische Potential der biogenen
Abfälle erschlossen werden soll, dann wird das nicht ausschließlich,
aber doch weitergehend als bisher üblich größere
Einheiten erfordern. Dazu bedarf es der Etablierung kooperative
Organisationsformen, vorwiegend auf kommunaler Ebene, sowie infrastruktureller
Hilfen. Kurzfristig bedarf es eines intensiven, steuerfinanzierten
Programms zur Etablierung vieler technisch und organisatorisch/logistisch
beispielgebender Pilotprojekte in den verschiedenen Nutzungsbereichen,
auch intensivierter, koordinierter technischer Entwicklung.
Auf dieser Basis könnte in einigen Jahren
die steuerfinanzierte Förderung für größere
Anlagen abgelöst werden durch die Einbeziehung ihrer Wärmeerzeugung
in ein Quotierungssystem für REG-Wärme, wie oben schon
für die Wärmeerzeugung aus großen Kollektorfeldern
und aus geothermischen Anlagen angedeutet. Hier seien die Grundzüge
eines solchen Systems kurz skizziert:
Die zu erfüllenden Quoten müssen staatlich
vorgegeben und im Lauf der Zeit gesteigert werden. Sie werden definiert
als energetische Anteile regenerativ erzeugter Wärmeträger
am Verbrauch von Heizöl und Heizgas. Wer Endverbraucher mit
Heizöl oder Heizgas beliefert, hat für die der Quote entsprechende
regenerative Erzeugung zu sorgen. Sie/er kann die Quote erfüllen
durch eigene Erzeugung und/oder durch Kauf von Zertifikaten. Solche
Zertifikate werden an jeden Erzeuger regenerativer Wärmeträger
entsprechend dem erzeugten Energiegehalt ausgegeben. Eine staatlich
autorisierte Stelle, z.B. ein Bundesamt, stellt die Zertifikate
aus, überprüft die Angemessenheit der Quotenhöhe,
überwacht (mittels Verwaltungshelfern) die Einhaltung der Zertifikatsverpflichtungen
und organisiert, falls erforderlich, den Zertifikatshandel.
Hier ist nicht der Ort, dieses Quoten/Zertifikatssystem
detaillierter zu beschreiben. Es funktioniert analog zu dem für
die REG-Stromerzeugung in einer Veröffentlichung (siehe Fußnote
18) ausführlich beschriebenen, in ähnlicher Form in den
Niederlanden seit Anfang 1998 eingeführten System
(vgl. Abschnitt 2.2). Es gewährleistet Konkurrenz innerhalb
der jeweiligen Kategorie (feste Biomasse, Biogas, Solarwärme,
Geothermie), ist mit geringem Verwaltungsaufwand zu handhaben und
grenzüberschreitend anwendbar. Es sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß es sich nicht um eine Alternative zur Einspeisevergütung
nach StrEspG handelt, sondern daß eine Einspeisevergütung
für regenerativ erzeugte Wärmeträger nicht praktikabel
ist, daher ein anderes Fördersystem erforderlich wird, wenn
denn eine Alternative zur Steuerfinanzierung gesucht wird.
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