DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSTAG

 

 

 

 

 

 

"Energie für die Zukunft –

Die Sicht der deutschen Wirtschaft"

 

 

 

 

 

 

Vortrag von Dr. Frank Niethammer,

Vize-Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages,

anlässlich der DIHT-Energiekonferenz am

10. April 2000 in Bonn

Sehr geehrter Herr Minister Müller,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

als Hausherr und Veranstalter begrüße ich Sie sehr herzlich zu unserer Energiekonferenz "Energie für die Zukunft – Die Sicht der deutschen Wirtschaft".

Leider muss ich den Präsidenten des DIHT, Herrn Stihl, entschuldigen. Er ist erkrankt und hat mich als den zuständigen Vizepräsidenten des DIHT gebeten, ihn zu vertreten. Herr Stihl bedauert sehr, dass er nicht selbst die Position des DIHT in die aktuelle energiepolitische Diskussion einbringen kann. Er dankt insbesondere Ihnen, Herr Minister Müller, für Ihre Teilnahme und wünscht unserer Veranstaltung einen guten Verlauf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit der heutigen Veranstaltung wollen wir vom DIHT-Standort Bonn aus einen eigenständigen Beitrag zum Energiedialog 2000 leisten. Dabei geht es primär um die Position der Energieverbraucher. Sie kommt in der aktuellen energiepolitischen Diskussion gelegentlich etwas zu kurz. Dies ist sicherlich nicht sachgerecht, da es in der deutschen Wirtschaft zweifellos mehr Energieverbraucher als Energieanbieter gibt.

Ich bin daher dankbar, dass wir nachher drei Unternehmerkollegen im Podium haben, die mittelständische und größere Energieverbraucher repräsentieren. Es sind dies die Herren Greiffenberger, Dr. Schön und Wobbe, bei denen ich mich schon jetzt für die Mitwirkung herzlich bedanke.

Herr Minister Müller,

Sie haben in Ihrer energiepolitischen Rede am 09.02.2000 in Berlin die entscheidende Frage gestellt: "Wie bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig im internationalen Kontext?"

Sie alle wissen, dass sich die deutsche Wirtschaft schon seit langem und mit zunehmendem Tempo international ausrichtet, auf vielen Gebieten, einschließlich der Energiewirtschaft. Bei der Energiepolitik hat man dagegen häufig den Eindruck, dass sie sich noch immer weitgehend national orientiert. Die Einführung der Ökosteuer sowie die Debatte über den Kernenergieausstieg sind dafür eklatante Beispiele.

Im erwähnten Vortrag fragten Sie, Herr Minister, weiter: "Machen wir vielleicht Fehler, die langfristig schädliche Auswirkungen auf den Energiestandort Deutschland und eine zukunftsfähige Energieversorgung hervorrufen, die nicht mehr korrigierbar sind?" Ich kann Ihnen darauf nur antworten: Wir sind auf dem "besten" Weg, diese langfristig bedeutsamen Fehler zu machen.

Zunächst: Kein vernünftiger Mensch legt Eier in nur einen Korb. Deshalb dürfen wir nicht einen wichtigen Energieträger verteufeln und von wenigen anderen – noch dazu den schmächtigsten - die alleinige Zukunft erwarten. Wir brauchen alle verfügbaren Energieträger, damit sie sich in einem Gesamtkonzept ergänzen. Ein breiter Energiemix ist die beste Gewähr für Versorgungssicherheit und die langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Wie sieht dagegen die Realität aus?

I.

Beginnen wir mit der Förderung erneuerbarer Energien, den Hoffnungsträgern rot-grüner Energiepolitik. Dort beginnen die Beihilfedämme zu brechen. Kostendeckung mit festen öffentlichen Beihilfen wird garantiert. Ist dies die neue Art lukrativen Wirtschaftens in Deutschland? Ist das zukunftsfähig und nachhaltig? Nachhaltig ist bei dieser Politik bisher nur der Fluss der Subventionen; er ist umfangreich, dauerhaft und geräuschlos. Um die Gelder nicht als Beihilfen deklarieren zu müssen, werden Bürger und Wirtschaft in dem neuen, vor kurzem beschlossenen Stromeinspeisungsgesetz zur Finanzierung über die Strompreise verpflichtet. Dies ist vielleicht ein geschickter politischer Schachzug, der sich in keinem Subventionsbericht widerspiegeln wird! Ökonomisch gilt jedoch: Der zu erwartende Investitionsboom bei Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien ist auf Sand gebaut. Seine Basis sind kräftig aufgestockte Subventionen. Darauf ist zumindest in absehbarer Zeit keine echte und selbsttragende Entwicklung zu gründen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Der DIHT und die Kammern sind nicht gegen erneuerbare Energien, sondern dagegen, wie sie im novellierten Stromeinspeisungsgesetz gefördert werden. Nach Abschaffung der bisherigen Fördergrenzen und Einführung des bundesweiten Ausgleichs der Mehrkosten sind ungebremst steigende Milliardenbeträge zu erwarten. Damit bekommen wir eine ähnliche Situation wie Mitte der 80er Jahre beim Kohlepfennig, wo man eine Plafondierung der jährlichen Beihilfesumme "vergessen" hatte. Nach allen Erfahrungen wird sich unter den neuen gesetzlichen Bedingungen die heutige Hilfe für erneuerbare Energien von über einer Milliarde DM in kürzester Zeit mehr als verdoppeln. Eine Plafondierung der Gesamtsumme ist daher dringend erforderlich.

Der bundesweite Ausgleich der Mehrkosten wird wie beim Kohlepfennig zu verdeckten Beihilfen führen, die sich der öffentlichen Kontrolle entziehen werden. Die wahren Kosten der Förderungspolitik erneuerbarer Energien sind unter diesen Bedingungen kaum zu kontrollieren. Wie zu Monopolzeiten werden die Netzbetreiber wieder zu staatlichen Aufgaben und die Stromkunden zu Zahlungen missbraucht. Ein Teil der im Stromwettbewerb durch sinkende Preise erzielten Vorteile wird ihnen damit vom Gesetzgeber wieder weggenommen. Wir sollten nicht vergessen, dass die deutschen Strompreise im europäischen Vergleich noch immer zu hoch sind.

Generell ist ein Schutz- und Fördersystem, das nach dem Gießkannenprinzip arbeitet, auf Wettbewerbselemente verzichtet und nur ansatzweise eine Degression oder zeitliche Befristung der Beihilfen vorsieht, aus meiner Sicht keine zukunftsfähige Energiepolitik.

Der DIHT schlägt zur Entwicklung der erneuerbaren Energien einen ordnungspolitisch besseren Weg vor. Danach sollten nicht von Marktprozessen abgekoppelte Preise oder Mengen politisch festgelegt werden, sondern lediglich ein bestimmtes, aus dem Haushalt zu zahlendes Beilhilfevolumen. Dies bedeutet, dass die Anbieter von erneuerbaren Energien zunächst eigenverantwortlich am Markt agieren und erst dann, wenn die dort erzielbaren Preise nicht reichen sollten, in einem zweiten Schritt mit plafondierten Beihilfen unterstützt werden. Entscheidend dabei ist, dass die Beihilfen nicht mit der Gießkanne, sondern mittels Ausschreibung verteilt werden. So erhielte der Leistungsfähigste, nämlich der Einspeiser mit dem geringsten Subventionsbedarf pro Kilowattstunde, den ersten Zuschlag, danach der Einspeiser mit dem nächsthöheren Beihilfebedarf usw., bis der Beilhilfentopf leer ist. Dadurch würde das Gießkannenprinzip abgelöst. Wer öffentliche Gelder beansprucht, müsste seine besondere Förderungswürdigkeit und Leistungsfähigkeit im Wettbewerb mit anderen Subventionsnachfragern nachweisen. Die Idee der Ausschreibung hat sich im täglichen Leben vielfältig bewährt, warum nicht auch bei den Beihilfen für erneuerbare Energien?

Ich bin überzeugt, dass bei diesem Verfahren mit gegebenem Mitteleinsatz schneller, effizienter und kostengünstiger größere Marktanteile für erneuerbare Energien erreicht werden als beim jetzt vorgesehenen Fördersystem. Leider hat sich die rot-grüne Koalition jetzt jedoch für eine ordnungspolitisch unbefriedigende Subventionspraxis entschieden.

II.

Lassen Sie mich nun zum zweiten Schwerpunkt rot-grüner Energiepolitik Stellung beziehen, zum inzwischen leider ebenfalls verabschiedeten Schutzgesetz für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie, Herr Minister, haben die dort vorgesehenen Beihilfen völlig richtig als "Pennerprämie" bezeichnet. Denn spätestens seit den frühen 90er Jahre war für jedermann absehbar, dass die Strommonopole fallen, große Überkapazitäten aufgedeckt und alle Erzeugungsanlagen unter Kostendruck geraten würden, nicht nur KWK-Anlagen und nicht nur kommunale Anlagen. Warum jetzt also nur die kommunalen KWK-Anlagen schützen?

DIHT und IHKn haben einen generellen Schutz von Erzeugungsanlagen im Stromwettbewerb immer abgelehnt. Für uns wäre der vorübergehende Schutz einzelner Anlagen allenfalls dann vertretbar, wenn die Beihilfen detailliert begründet, zeitlich eng begrenzt und deutlich degressiv gestaltet wären. Die Beihilferegelung im jetzigen KWK-Gesetz überzeugt insofern nicht. Es trifft nicht zu, dass alle kommunalen Stromversorger besonders stark unter Wettbewerbsdruck stehen und insofern als schutzbedürftig anzusehen sind. Auch kommunale Versorger können am nunmehr offenen Strommarkt ihren Strom zu besseren Konditionen als früher einkaufen.

Im Übrigen hat der Steuerzahler bereits den Bau der kommunalen KWK-Anlagen vor vielen Jahren mit hohen Beihilfen bezahlt. Warum soll nun der Stromkunde ein zweites Mal den Betrieb der Anlagen unterstützen? Wurde damals die Beihilfe nicht mit der besonders hohen Effizienz und den hohen Wirkungsgraden der KWK begründet? Wo bleibt die einst vielgerühmte Wettbewerbsfähigkeit der KWK im heute offenen Strommarkt? Wie schlecht es darum steht, zeigt die erstaunlicheTatsache, dass sich der Gesetzgeber im jetzt beschlossenen KWK-Vorschaltgesetz verpflichtet, die Hilfen für KWK in einem späteren Schutzgesetz zu verlängern. Aus Degression und Befristung der Beihilfen im Vorschaltgesetz werden im Nachfolge-Gesetz sehr schnell Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit von Subvention und Schutzpolitik. Das ist keine zukunftsfähige Energiepolitik!

Ich empfehle der Bundesregierung, ihre Politik in diesem Punkt zu überdenken bzw. zu revidieren. Es wäre fatal, wenn durch Interventionspolitik künftig der Anteil des tatsächlich liberalisierten Strommarktes wieder schrumpfen würde. Ich teile insofern nicht die am 13. März beim ÖTV-Energie-Forum vertretene Auffassung, dass regulierende Staatseingriffe jetzt gerechtfertigt sind, weil die deutsche Stromwirtschaft angeblich zu schnell und zu umfassend in den Wettbewerb entlassen wurde.

III.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die EU-Richtlinie und das deutsche Gesetz zur Öffnung der Strommärkte haben Preisermäßigungen ausgelöst, die 1998 niemand für möglich hielt. Die Gewinne auch großer Stromversorger haben sich deutlich verringert. Fusionen sollen Marktanteile retten. Viele Abnehmer haben einen Wechsel ihres Versorgers vorgenommen. Dennoch muss man feststellen: Die regionalen Strommärkte beginnen erst, sich zu einem deutschen Markt zu verschmelzen. Einen europäischen Binnenmarkt werden wir wohl erst in einigen Jahren realisieren können. Die auf schrittweises Vorgehen ausgerichteten Fristen der europäischen Strom-Richtlinie bremsen die Entwicklung. Erfreulich ist, dass die anfänglich defensive Haltung vieler deutscher Versorgungsunternehmen gegenüber der schnellen und weitreichenden Liberalisierung in Deutschland inzwischen einer offensiveren Haltung und einer marktwirtschaftlichen Einstellung gewichen ist. Regionale und überregionale Produktions- und Verteilerunternehmen verstehen sich zunehmend als Dienstleister. Da kundengerechter Service personalintensiv ist, werden mit diesem unausweichlichen Strukturwandel neue Beschäftigungsfelder für – leider in erheblichem Umfang – wegfallende Arbeitsplätze geschaffen

Der DIHT und die Kammern haben diesen Prozess von Anfang an positiv und mit aktiven Beiträgen begleitet. Seit Jahren fordern wir, die Vorteile des Strom- und Gaswettbewerbs auch den mittelständischen Abnehmern und den Tarifkunden zugute kommen zu lassen. Seit 1996 haben wir in zahlreichen Informations- und Beratungsveranstaltungen sowie in bei den IHKn eingerichteten Erfahrungsaustauschgruppen darauf hingewirkt, dass sich Stromwettbewerb und Stromhandel entfalten können.

Dennoch sind wir mit den Liberalisierungsfortschritten noch nicht zufrieden. Dies gilt auch für das Herzstück der Reform, den Zugang Dritter zum Stromnetz, geregelt in der sogenannten Verbändevereinbarung. Damit der Wettbewerb funktioniert, muss der Netzzugang für alle Kunden einfach, transparent und kostengünstig sein. Mit der neuen, zweiten Verbändevereinbarung wurde ein entscheidender Schritt nach vorn getan. Vor allem der Verzicht auf entfernungsabhängige Entgelte bei Stromlieferungen ist zu begrüßen. Die jetzt vorgesehene Erhebung einer Transitkomponente für den Stromtransport zwischen zwei fiktiven deutschen Handelszonen und für den grenzüberschreitenden Stromtransport in andere EU-Mitgliedstaaten halten wir dagegen in Übereinstimmung mit der europäischen Kommission für wettbewerbspolitisch bedenklich. Der deutsche Markt sollte als Einheitsmarkt gesehen werden, ohne Diskriminierungen für ausländische Produzenten und Newcomer. Umgekehrt fordern deutsche Versorgungsunternehmen zu Recht Chancengleichheit durch entsprechende Marktzugangsregeln auf anderen europäischen Märkten

IV.

Meine Damen und Herren,

nach dem Muster der Strommärkte wurden auch die Gasmärkte im April 1998 auf der Basis einer EU-Richtlinie liberalisiert. Trotzdem steigen die Gaspreise. Gaskunden, die andere und bessere Versorger suchen, erhalten in der Regel keine Angebote. Für Verbraucher ist dies eine unbefriedigende Situation.

Im deutschen Energiewirtschaftsgesetz vom April1998 ist der Strommarkt detailliert geregelt, der Gasmarkt dagegen nur in groben Zügen. Wichtige Einzelregelungen sollten daher analog dem Strombereich nachgearbeitet werden. Die Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen reicht entgegen anderweitiger Auffassung offensichtlich nicht aus, um den gewünschten Preiswettbewerb sicherzustellen. Es fehlt eine positive Regelung, die den uneingeschränkten Netzzugang gewährleistet.

Die vor kurzem vereinbarten Eckpunkte einer Verbändevereinbarung Gas lassen mit der vorgesehenen Mischung von entfernungsabhängigen und –unabhängigen Liefer-Komponenten relativ komplizierte Regelungen erwarten. Die betroffenen Wirtschaftsverbände sollten aus den Erfahrungen der Stromwirtschaft lernen und in den weiteren Verhandlungen zügig auf einen diskriminierungsfreien, einfachen und transparenten Netzzugang für alle Wettbewerber hinarbeiten. Da Deutschland auch beim Gas eher zu den europäischen Hochpreismärkten gehört, müssen Preisenkungsspielräume genutzt werden

V.

Meine Damen und Herren,

herausragendes Schwerpunkt-Thema der aktuellen Energiepolitik ist zweifellos die Diskussion über die gegenwärtige und künftige Nutzung der Kernergie. Hier wird nach wie vor wie in einem Glaubenskrieg argumentiert. Ich wiederhole daher die mehrfach öffentlich vorgetragenen Appelle des DIHT, zur Vernunft zurückzukehren. Wir haben schon zuviel Kraft und Zeit für dieses Thema verwendet. Der Politik ist zu raten, sich weniger mit Emotionen und mehr mit Realitäten zu befassen. Die Gespräche von Minister Trittin zu Beginn der Legislaturperiode in Frankreich und England haben gezeigt, dass man dort nicht gewillt ist, bestehende Ver- und Entsorgungsverträge und internationale Vereinbarungen in Frage zu stellen. Auch bei uns ist unstrittig, dass die laufenden Kernkraftwerke eine unbefristete Betriebsgenehmigung haben. Jede Festlegung bestimmter Jahreszahlen einer Volllastnutzung verbietet sich aus ökonomischen Gründen.

Ich muss daran erinnern, dass viele Kernenergie-Anlagen in hohem Maße abgeschrieben sind und am sogenannten "Goldenen Ende" oder kurz davor arbeiten. Sie erzeugen den Strom also zu konkurrenzlos niedrigen Preisen. Diese Vorteile müssen wir als Stromverbraucher nutzen. Aber auch die Stromerzeuger benötigen beim zunehmenden Wettbewerb auf dem europäischen Markt kostengünstig arbeitende Anlagen. Ein vorzeitiger Verzicht auf diese Erzeugungskapazitäten wäre Kapitalverschwendung, die wir uns gesamtwirtschaftlich nicht leisten können. Im Übrigen könnte die Stilllegung unserer Kernkraftwerke nur die Erzeugung von Kernenergiestrom im Inland reduzieren bzw. beenden, nicht aber seinen Verbrauch. Oder will die rot-grüne Regierung auch den Import von nuklear erzeugtem Strom verbieten? Kernkraftwerke erzeugen in Deutschland zwei Drittel der Stromgrundlast. Wie will man die Anlagen ersetzen, ohne daß der CO2-Ausstoß steigt und damit die international vereinbarten Klimaschutzziele verfehlt werden? Dies sind nur einige Fragen, die bisher von der Bundesregierung nicht oder nicht überzeugend beantwortet wurden.

Solange die in unserem Land installierten Kernkraftwerke die hohen deutschen Sicherheitsstandards erfüllen, können und müssen die Anlagen genutzt werden. Die deutsche Industrie hat eine hochentwickelte Sicherheitstechnik für Kernkraftwerke geschaffen. Ihre Ergebnisse wurden laufend in umfangreiche Nachrüstungen bei den laufenden Kernkraftwerken umgesetzt, so dass diese in Bezug auf Sicherheit und Zuverlässigkeit seit Jahren Weltspitze darstellen. Es besteht keinerleit Veranlassung, unser anerkanntes kerntechnisches Know-how aufzugeben und damit unsere Möglichkeit einzuschränken, weltweit Sicherheitsstandards mit zu beeinflussen.

Die Diskussion über Restlaufzeiten von Kernkraftwerken drängt viele andere, aus juristischen und politischen Gründen weitgehend ungelösten kerntechnischen Probleme in den Hintergrund. Warum will die Regierung die seit vielen Jahren mit hohem Einsatz durchgeführte Tauglichkeitsprüfung des Endlagers in Gorleben grundlos abbrechen? Wir brauchen in jedem Fall ein sicheres Endlager. Es gibt keinerlei Hinweise, dass Gorleben ungeeignet ist und andere Standorte bessere Entsorgungsvoraussetzungen bieten. Überrascht registriert man auch das Konzept, nun bei den Kernkraftwerken neue Zwischenlager zu bauen. Bisher wollte man dort die Anlagen schließen. Wer zahlt die Zeche dieses Politikwechsels? Die Regierung selbst, die Kraftwerksbetreiber oder der Stromkunde?

Kernenergieausstieg bedeutet willkürliche Vernichtung wertvoller Ressourcen, die volkswirtschaftlich nicht ersetzbar sind. Man sollte nicht davon ausgehen, dass die Stromkunden kritiklos bereit sind, dafür in Form steigender Strompreise zu bezahlen. Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang auch an die Debatte über die Rückstellungen der Versorgungsunternehmen für die Entsorgung. Wer die Rückstellungen senken oder auflösen will und gleichzeitig beklagt, die Entsorgung sei eigentlich viel teurer als bisher kalkuliert, kann nicht logisch denken. Im Übrigen gehören nach meiner Auffassung aufgelöste Rückstellungen zumindest teilweise den Stromkunden und nicht ausschließlich dem Finanzminister oder den Versorgern. Jahrzehntelang haben die Stromverbraucher in ihren Rechnungen die Rückstellungen mitbezahlt. Es wäre sachgerecht, sie ihnen in Form sinkender Preise zurückzugeben.

VI.

Meine letzte kurze Bemerkung betrifft die sogenannte Ökosteuer. Unter ihrem Deckmantel wurden seit April 1999 die Mineralölsteuersätze beträchtlich erhöht und eine neue Stromsteuer eingeführt. Dieses rot-grüne Konzept einer ökologischen Steuerreform wurde und wird von der Wirtschaft entschieden abgelehnt. Das Konzept, durch Steuererhöhungen Lohnzusatzkosten senken zu wollen, ist mittel- und langfristig nicht tragfähig. Wenn die Steuer ökologisch wirkt, d. h. ein Lenkungseffekt eintritt, fehlen zwangsläufig die Mittel zur Senkung der Lohnzusatzkosten. Nach jüngsten Steuerschätzungen sprudeln allerdings die Öko-Steuer-Einnahmen, ohne dass es zu einer entsprechenden Absenkung der Rentenbeiträge kommen wird. Im Gegenteil: Die fiskalische Belastung steigt weiter. Im Jahr 2003 wird die Ökosteuer voraussichtlich über 33 Mrd DM erbringen. Der Beitragssatz zur Sozialversicherung soll aber nur auf 19,1 % sinken. Das ist eine Entlastung um weniger als 20 Mrd. DM gegenüber dem Jahresbeginn 1999. Bürger und Wirtschaft werden demnach mit 13 Mrd. DM mehr belastet.

Auch ein anderer "Nebeneffekt" der Ökosteuer wurde bisher immer verschwiegen. Von 1999 bis 2003 werden allein durch die preistreibende Ökosteuer zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen von über 18 Mrd. DM erzielt, die im allgemeinen Haushalt untergehen. Verdeckte Steuererhöhungen lehnen wir ab! Die Regierung sollte ihre Kreativität mehr auf die Strukturreform der Sozialversicherung konzentrieren und weniger auf das Erschließen neuer Einnahmequellen.

VII.

Meine Damen und Herren,

ich appelliere abschließend noch einmal an die rot-grüne Koalition, mit Pragmatismus und ohne Fundamentalismus einen energiepolitischen Kompromiss anzustreben. Nachhaltigkeit in Ökonomie und Ökologie darf nicht zu nachhaltiger Subventionierung und Umverteilung führen. Eine zukunftsfähige Energiepolitik muß sich zusammen mit der Wirtschaft in Richtung Internationalität und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft orientieren.

Ich hoffe sehr, dass wir uns nach Abschluss des Energiedialogs 2000 im Juni dieses Jahres einvernehmlich auf ein Konsens-Konzept verständigen. Es muss dann die Basis für ein neues und zukunftsfähiges Energieprogramm bilden. In ihm müssen selbstverständlich dann auch energiepolitische Themen angesprochen werden, die ich in meinem Referat nicht explizit erwähnt habe. Ich denke dabei etwa an die künftige Rolle der deutschen Steinkohle und der Braunkohle.

Gern werden wir zu gegebener Zeit die Vorstellungen des DIHT bei der Erarbeitung des Energieprogramms einbringen.

 

 

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